Wer beim Jobcenter Leistungen beantragen will, muss seine Hilfsbedürftigkeit nachweisen. Diese liegt vor, wenn sich der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren lässt. Wer verheiratet ist, bildet mit dem Ehepartner eine Bedarfsgemeinschaft, und bei der Ermittlung des Anspruchs auf Bürgergeld wird auch das Einkommen des Ehepartners hinzugezogen.
