Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt Sperrzeit und Alkoholverkauf
Das OVG Lüneburg hat heute die Sperrzeit und das Verbot von Außer-Haus-Verkauf von Alkohol für gastronomische Betriebe in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen 7-Tages-Inzidenzen vorläufig außer Vollzug gesetzt.