Verkehrskonzept Küchengarten

Symbol Die GrünenAntrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Bezirksrates

Der Bezirksrat beschließt:

1. Erstellung eines Verkehrskonzeptes für Rad-, Fuß-, ÖPNV und motorisierten Individualverkehr am Küchengartenplatz, für die Blumenauerstraße, die Limmerstraße und die Fössestraße bis zum Kötnerholzweg, die Spinnereistraße, die Stephanusstraße bis zur Gartenallee und die Elisenstraße bis zur Kochstraße mit dem Ziel, die Wegeverbindungen zum öffentlichen Nahverkehr zu optimieren, die Querungen für Fußgänger und Radfahrende attraktiv zu machen und die Wegebeziehung der Hauptachse Limmerstraße/Stephanusstraße herauszuheben.

2. In die Erstellung des Verkehrskonzeptes sind die Erfahrungen und Ideen der Bewohner/innen der Stadtteile Linden-Mitte und Linden-Nord über Befragungen und Veranstaltungen einzubeziehen.

Begründung:
Der Küchengarten ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Stadtbezirk Linden-Limmer. Mit dem bevorstehenden Bau des Stadtbahnsteiges „Am Küchengarten“ wird erheblich in die Verkehrssituation am Küchengarten eingegriffen. Für die bevorstehende Neuordnung der Verkehrsströme bedarf es, nicht nur den direkten Hochbahnsteig zu betrachten, sondern das gesamte Umfeld in ein Verkehrskonzept mit einzubeziehen. Insbesondere ist die bereits stattgefundene und die zu erwartende Zunahme des Radverkehrs im Stadtbezirk Linden-Limmer zu berücksichtigen.

Mehrere erhebliche Mängel lassen sich erkennen, die in einem Verkehrskonzept berücksichtigt und verbessert werden können:

  • Sinnvolle Eingliederung des neuen Stadtbahnsteiges: Der geplante neue Stadtbahnsteig ist so zu setzen, dass er für die Querungen rund um den Küchengartenplatz nicht zu einem zusätzlichen Hindernis wird. Gleichzeitig muss die Erreichbarkeit des Stadtbahnsteiges für Fußgänger gewährleistet und attraktiv sein. Dazu gehört auch eine kurze Wegeverbindung zwischen Stadtbahn und Buslinie.
  • Einbeziehung „Grüner Hügel“: Die zukünftige Nutzung des Grundstücks zwischen Limmerstraße und Elisenstraße – der sogenannte „Grüner Hügel“ – muss in das Verkehrskonzept einbezogen werden.
  • Einbeziehung Einzelhandelskonzept Ihmezentrum: Das Einzelhandelskonzept des Ihmezentrums, das der Eigentümer bis zum 29.2.2016 vorgelegt haben will, muss in das Verkehrskonzept eingezogen werden.
  • Verbesserung von Querungen: Die Querung der Fössestraße, der Spinnereistraße und der Blumenauerstraße ist für Radfahrende und Fußverkehr in einer Ampelphase zu gewährleisten.
  • Schneller Radverkehr: Der fließende Querungsverkehr ist so auszurichten, dass schnellerer und größerer Radverkehr im Verkehrsstrom des Kfz-Verkehrs mitfahren kann. Eine Markierung der Radflächen ist vorzuschlagen. Eine Radwegebenutzungspflicht ist am gesamten Küchengartenplatz aufzuheben. Die bestehenden Radwege bleiben beibehalten.
  • Neubewertung der Einmündung Elisenstraße: Die Verkehrsführung der Blumenauer Straße ist auf die gleichrangigen Straßen Fössestraße und Spinnereistraße hin auszurichten. Dadurch wird die nachrangige Elisenstraße aus der Kreuzung Küchengarten herausgenommen, die ja ohnehin schon durch zu viele Verkehrsrichtungen überfordert ist. Die Elisenstraße kann eine eigenständige Einmündung in die Spinnereistraße erhalten, die gleichzeitig eine Wegeverbindung für Radfahrende und Fußverkehr zwischen Linden-Nord und Ihmezentrum ermöglichen kann.
  • Wegebeziehung Limmerstraße/Stephanusstraße: Durch die Sanierung des Küchengartenplatzes, dem Bau des Gilde-Carreés und Verbesserungen des Umfeldes ist die Wegeverbindung zwischen Limmerstraße, Stephanusstraße und Lindener Marktplatz vor allem für Fußgänger/innen attraktiver geworden. Die derzeitige Verkehrssituation wird jedoch der Zunahme des Fuß- und auch des Radverkehrs in dieser Achse nicht gerecht. Es ist in das Verkehrskonzept für die Stephanusstraße das Szenario eines Shared-Space ohne motorisierten Individualverkehr einzubeziehen.
  • Anbindung des Ihmezentrums nach Linden-Nord: Auf Höhe des querenden Almstadtweges ist zu prüfen, ob neben der geplanten Unterführung auch eine gesicherte oberirdische Querung sinnvoll ist.
  • Bürger/innen-Beteiligung: Für alle Maßnahmen ist eine Beteiligung der Anwohner/innen aus Linden-Nord und Linden-Mitte zu gewährleisten. So können Planungsfehler, die in der Vergangenheit zu der verkehrlichen Überlastung der Küchengartenkreuzung geführt haben, für die zukünftige Nutzung vermieden werden. Da davon auszugehen ist, dass der Radverkehr im Kreuzungsbereich steigt, sind insbesondere Radfahrer/innen in die Beteiligung einzubeziehen.

Ablehnung durch Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hat diesen Antrag abgelehnt.