Höhere Kosten für Straßenreinigung = steigende Wohnnebenkosten

Preiserhöhung Straßenreinigung
Symbolbild
Die sogenannte zweite Miete, die Nebenkosten, umfasst unter anderem die vom Hauseigentümer zu zahlende Grundsteuer, den Allgemeinstrom, Die Hausversicherung und auch Kosten für Fußwegreinigung und Straßenreinigung. Diese Kosten werden bei einem Mehrfamilienhaus nach einem Verteilschlüssel auf Wohnungsmieter oder den Eigentümer umgelegt, sofern dieser die Räumlichkeiten selbst nutzt.

Zum 1. Januar 2021 haben alle Grundstückeigentümer von der Landeshauptstadt Hannover einen Bescheid über neue Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren erhalten. Dabei steigen die Gebühren um durchschnittlich rund neun  Prozent. Gleichzeitig wurden für manche Straßen die Reinigungsintervalle erhöht, wenn in der Vergangenheit die Reinigung nicht ausgereicht hat.

Hohe Kostensteigerung in Linden

Beispielsweise wurde in der Vergangenheit durch aha die Limmerstraße und am Küchengarten fünfmal wöchentlich gereinigt. Dieses hat aufgrund vieler Besucher nicht mehr ausgereicht, jetzt wird täglich gereinigt. Einen erheblichen Kostenanstieg gibt es in Linden in der Blumenauer Straße, Stephanusstraße, Lindener Marktplatz, im oberen Teil des Kötnerholzwegs von der Fössestraße bis zur Limmerstraße.
Dazu die Sprecherin des Abfallwirtschaftsbetriebs, Helene Herich: „Es sei bekannt, dass gerade der Stadtteil Linden einen erhöhten Reinigungsbedarf hat.“

Ein Extrembeispiel

Die Hauseigentümerin eines Reihenhauses in der Stephanusstraße muss nun ab sofort 1100 Euro statt wie bisher rund 620 Euro im Jahr bezahlen.

Nicht nur die Reinigungsintervalle wurden angepasst, auch die sogenannten Reinigungsklassen würden neu strukturiert. Für jedes Grundstück in der Stadt galt bisher eine der Reinigungsklassen I bis VII und eine der Winterdienstklassen 0, I und II. Jetzt werde diese von R1 bis R6 und von W0 bis W2 benannt.

Als Fazit kann man feststellen, dass besonders die schon durch Straßen- und Partylärm geplagten Anwohner Mieter ab sofort deutlich mehr für die Straßenreinigung und den Winterdienst beisteuern müssen.

Bildnachweis: aha