Eleonorenhof in Linden-Mitte darf gebaut werden

Schild auf der Baustelle beschreibt das Bauvorhaben „Eleonorenhof“Im Juni 2022 ist das Gebäude der Lindener Volksbank in Linden-Mitte nach deren Auszug im Bereich zwischen Eleonorenstraße, Minister-Stüve-Straße und Gartenallee abgerissen worden. Hier möchte ein Bauträger mit Sitz in Braunschweig nun fünf neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 65 neuen Eigentumswohnungen errichten. Die Wohnungen sollen sich durch hohe Energieeffizienz auszeichnen und durch 150 private Fahrrad- und 46 Pkw-Stell­plätze ergänzt werden. Zudem ist für die Innenhofgestaltung laut Website des die Wohnen vermarktenden Makler-Gesellschaft ein „urbaner Terrassendschungel“ geplant. Vorgesehen ist zudem eine Fläche für einen Gewerbebetrieb.

Die neue Bebauung der Fläche soll teilweise eine Höhe bis zu 22 Metern erreichen. Für den Neubau erteilte die Stadt Hannover bereits im Mai 2021 eine Baugenehmigung.

Widerstand aus dem Norden

Baugrube. Im Hintergrund die Häuser des GildecarrésZahlreiche Anwohner des an der Gartenallee nördlich angrenzenden Gilde Carré haben daraufhin versucht, das umfangreiche Bauvorhaben mit einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren zu verhindern. Sie befürchten eine starke Beschattung ihrer Grundstücke und aus den neuen Gebäuden in ihren Gärten beobachtet zu werden. Die Kläger scheiterten jedoch mit ihrem juristischen Vorstoß vor dem Verwaltungsgericht Hannover.

Auch Beschwerde scheitert

Gegen die Ablehnung ihres Eilantrags legten die Anwohner Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Das Lüneburger Gericht folgte der vorgebrachten Beschwerde ebenfalls nicht. Beschwerdegrund war im Wesentlichen, es handle sich bei dem geplanten Bauvorhaben nicht um mehrere, sondern ein als Einheit zu sehendes Gebäude, für das die vorgesehene Ausführung des Daches unzulässig sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Stadt sieht sich bestätigt

Das Baudezernat der Landeshauptstadt Hannover sieht sich durch den Beschluss gerichtlich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Die Eigentümer der eher kleinteiligen Bebauungsstruktur des Gilde Carrés umgeben von ansonsten großstädtischen Bebauung könnten nicht erwarten, dass sich die künftige Bebauung in ihrem Umfeld in gleichen Maßstäben fortsetzt. Daher sei der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Sinne einer sinnvollen Nutzung der begrenzt verfügbaren Bauflächen, insbesondere für den Wohnungsbau, zu begrüßen.

Pläne

Wirft man einen Blick auf die Baustelle, erkennt man schon eine tiefe Baugrube. Laut der Makler-Gesellschaft sollen die Gebäude 2025 bezugsfertig sein, sofern nicht neue Krisen hineinspielen würden.

Bildnachweis: Martin Illmann, CONIMMO Immobilien GmbH