Zunächst wollte die niedersächsische Landesregierung ein pauschales, für gesamt Niedersachsen geltendes Böllerverbot für die Silvesternacht in das Jahr 2021 durchsetzen. Dieses wurde in der vergangenen Woche durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt. Die Begründung:
… ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern sei nicht erforderlich. So hätten zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk nicht das Potenzial, die Ansammlung einer größeren Zahl von Personen zu provozieren. Für ein landesweites Verbot von Feuerwerkskörpern – also nicht nur ein Verbot an publikumsträchtigen Plätzen – habe das Land Niedersachsen zudem keine überzeugende Begründung präsentiert.
Viel Feuerwerk wird es in diesem Jahr nicht geben, da Bundesinnenminister Horst Seehofer mit Zustimmung des Bundesrates den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt hat. Diese Regelung untersagt es zum Jahreswechsel 2020/2021, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu überlassen.
Trotzdem könnte noch Feuerwerk gezündet werden, welches vom Vorjahr oder über andere Quellen beispielsweise aus dem Ausland bezogen wurde. Um dieses einzuschränken hat die Stadt Hannover eine Liste von Straßen und Plätzen erarbeitet, auf denen ein komplettes Feuerwerksverbot besteht. Neben der hannoverschen Innenstadt sind darauf die folgenden Straßen & Plätze in Linden aufgelistet:
- Ihme- und Leineufer inklusive Justus Garten
- Alle Spielplätze
- Am Lindener Berg, Grünfläche an der Lindener Mühle
- Von-Alten-Garten
- Grünfläche Stärkestraße
- Platz zwischen Velvetstraße und Pfarrlandstraße
- Küchengartenplatz
- Limmerstraße
Auch die Region Hannover will zusätzlich noch ein gesondertes Böllerverbot unter Nennung der betroffenen Straßenzüge erlassen.
Update 28.12.2020
Die Region Hannover hat das Böllerverbot für die hier aufgeführten Straßen und Plätze in Linden bestätigt.