Die langjährige Diskussion über eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit auf der Wunstorfer Straße in Limmer nimmt eine entscheidende Wendung. Auf einem längeren Abschnitt soll künftig durchgehend Tempo 30 gelten. Noch im Mai hatte die Verwaltung einen entsprechenden Vorstoß abgelehnt – nun folgt die Kehrtwende. Nach einer erneuten Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen hat die Stadt Hannover die verkehrsbehördliche Anordnung für Tempo 30 bereits vorbereitet. Damit hat die Petition eines Anwohners in einem wesentlichen Punkt Erfolg. Die ebenfalls geforderten zusätzlichen Querungsstellen sind dagegen vorerst nicht vorgesehen.
Mit der Petition vom 10. April 2026 wurde gefordert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Wunstorfer Straße zwischen der Kreuzung Zimmermannstraße/Friedhofstraße und der Kanalbrücke über den Stichkanal Hannover-Linden durchgehend auf 30 km/h zu reduzieren. Auch der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hatte sich bereits für Tempo 30 ausgesprochen.
Neue Rechtslage macht Tempo 30 möglich
Möglich wird die Geschwindigkeitsreduzierung unter anderem durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Die Kommunen haben dadurch mehr Spielraum bekommen, Tempo 30 beispielsweise an Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und stark frequentierten Schulwegen anzuordnen. Zudem dürfen einzelne Tempo-30-Abschnitte inzwischen miteinander verbunden werden, wenn die dazwischenliegenden Strecken höchstens 500 Meter lang sind. Zuvor lag diese Grenze bei 300 Metern.
Genau diese Möglichkeit nutzt die Stadt nun an der Wunstorfer Straße.
Gymnasium und soziale Einrichtungen geben den Ausschlag
Im Bereich der Einmündung Limmerstraße befindet sich das Gymnasium Limmer in unmittelbarer Nähe der Stadtbahnhaltestelle. Dort hält die Verwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf einer Strecke von maximal 300 Metern für rechtlich möglich beziehungsweise geboten.
Ein weiterer Tempo-30-Abschnitt wird an der Tegtmeyerstraße eingerichtet. Dort befinden sich sowohl eine Senioreneinrichtung als auch Einrichtungen für Kinder. Im Bereich der Rechtskurve an der Harenberger Straße sowie an der Kanalbrücke gilt bereits Tempo 30.
Entscheidend ist: Die Abstände zwischen den einzelnen Tempo-30-Abschnitten betragen jeweils weniger als 500 Meter. Deshalb können sie miteinander verbunden werden. Nach Angaben der Verwaltung kann damit zwischen der Limmerstraße und der Kanalbrücke durchgehend Tempo 30 angeordnet werden. Eine zeitliche Beschränkung soll es nicht geben.
Die Straßenverkehrsbehörde hat die entsprechende Beschilderung bereits vorbereitet. Die Stadt betrachtet das zentrale Anliegen des Petenten damit als erfüllt.
Kein Ausweichverkehr durch Wohnstraßen erwartet
Die Wunstorfer Straße ist als B441 eine Bundesstraße mit überörtlicher Bedeutung. Dennoch erwartet die Verwaltung durch Tempo 30 keine nennenswerten Ausweichverkehre in angrenzende Wohnstraßen. Als Grund nennt sie unter anderem den Stichkanal Linden und fehlende weitere Kanalbrücken in der näheren Umgebung. Auch für den Busverkehr auf den Linien 170 und 700 rechnet die Stadt nicht mit erheblichen Auswirkungen.
Zusätzliche Zebrastreifen zunächst nicht vorgesehen
Nur teilweise folgt die Verwaltung den weiteren Forderungen der Petition. Gefordert wurde unter anderem die Prüfung zusätzlicher Zebrastreifen, Geschwindigkeitsanzeigen und einer verstärkten Verkehrsüberwachung. Nach Prüfung sieht die Verwaltung derzeit keinen Bedarf für zusätzliche Querungsstellen. Sie verweist auf die bereits vorhandenen Möglichkeiten zum Überqueren der Straße und die bevorstehende Geschwindigkeitsreduzierung. Einen weiteren Fußgängerüberweg will die Stadt erst intensiv prüfen, wenn der Rat dies für einen konkret genannten Standort beschließt. Die Verwaltung empfiehlt zudem, zunächst Erfahrungen mit Tempo 30 abzuwarten. Erst nach einer gewissen Gewöhnungszeit solle gegebenenfalls erneut über einen zusätzlichen Fußgängerüberweg oder ein Geschwindigkeitsdisplay beraten werden.
Geschwindigkeitskontrollen nicht ohne Polizei
Auch mobile Geschwindigkeitskontrollen können nicht ohne Weiteres angeordnet werden. Nach einem Erlass des Landes Niedersachsen muss sich die Stadt zunächst mit der zuständigen Polizeiinspektion über Messstellen, Messzeiten und mögliche Schwerpunkteinsätze einigen. Im Mittelpunkt solcher Kontrollen steht die Unfallprävention. Messstellen sollen insbesondere dort eingerichtet werden, wo es häufig zu Unfällen gekommen ist oder eine besondere Unfallgefahr besteht. Auch Bereiche rund um Schulen und Kindertagesstätten können berücksichtigt werden. Sollte der Rat eine Kontrolle an einem konkreten Standort an der Wunstorfer Straße beschließen, will die Verwaltung das erforderliche Einvernehmen mit der Polizei Hannover beantragen.
Stadt lehnt Vorher-Nachher-Messung ab
Keine Zustimmung findet dagegen die Forderung, den Verkehr und die gefahrenen Geschwindigkeiten vor Einführung von Tempo 30 und erneut zwölf Monate später zu messen. Die Verwaltung beantragt, diesen Teil der Petition zurückzuweisen. Solche Erhebungen müssten in der Regel von einem externen Büro durchgeführt werden, weil der Stadt Personal und technische Mittel fehlen. Eine Messung vor Einführung von Tempo 30 würde zudem die Umsetzung verzögern. Die Kosten für zwei externe Untersuchungen hält die Verwaltung für unverhältnismäßig. Bei Bedarf könnte allerdings später in Abstimmung mit der Polizei einmalig eine Verkehrserhebung vorgenommen werden.
Beschilderung kostet rund 2.500 Euro
Für die zusätzliche Beschilderung und die erforderlichen Arbeiten kalkuliert die Stadt mit rund 2.500 Euro. Deutlich teurer wäre ein neuer Fußgängerüberweg: Abhängig von den örtlichen Voraussetzungen nennt die Verwaltung Kosten zwischen 20.000 und 100.000 Euro.
Die Drucksache vom 25. August 2026 geht nun in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie den Verwaltungsausschuss. Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer erhält sie zur Kenntnis.