Radwegebenutzungspflicht in der Fössestraße zum Teil aufgehoben
Im mittleren Abschnitt der Fössestraße ist die Radwegbenutzungspflicht ab sofort aufgehoben. Diese Regelung gilt stadteinwärts von Bardowicker Straße bis Höhe Fortunastraße und stadtauswärts von Mathildenstraße bis vor den Westschnellweg. Außerhalb der genannten Bereiche besteht weiterhin die Benutzungspflicht. Die Straßenverkehrsbehörde bittet AutofahrerInnen um Rücksichtnahme gegenüber RadfahrerInnen auf der Fahrbahn.