IGS-Linden: „Ein Appell an die Vernunft“ gegen Abschiebungen

IGS-Klasse 11.2 mit MP Olaf Lies bei der Übergabe der Petition am 18. Dezember 2025
IGS-Klasse 11.2 mit MP Olaf Lies bei der Übergabe der Petition am 18. Dezember 2025

„Sulayma und Joki sind die Eltern einer Schülerin unserer Schule. Sie leben seit vielen Jahren mit ihren drei Kindern in Hannover und sind sehr gut integriert. Nun sollen sie in den Irak abgeschoben werden“, heißt es in einer Petition, die Schüler*innen der Klasse 11.2 der Integrierten Gesamtschule Linden (IGS) am 18. Dezember 2025 an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Niedersächsischen Landtags sowie an Belit Onay, den Oberbürgermeister der Stadt Hannover, übergeben haben.

„Diese Petition, die mittlerweile knapp 3.000 Unterschriften umfasst, zeigt unsere Solidarität mit unserer Mitschülerin Rojien Shaerdil Simo und ihrer Familie, die von einer drohenden Abschiebung bedroht sind“, heißt es dazu auf der Website der IGS. „Wir hoffen, dass der Fall der Familie Shaerdil Simo erneut sorgfältig geprüft wird und unsere Stimmen helfen, eine neue Lösung zu finden, die der Familie und insbesondere den betroffenen Kindern zugutekommt.“

Link zur Petition

Abschiebung der Eltern könnte katastrophale Folgen haben

IGS-Schülerin Rojien vor dem Landtag rechts im Bild
IGS-Schülerin Rojien vor dem Landtag, rechts im Bild

„Die Familie Shaerdil Simo lebt seit Jahren in Deutschland und hat sich hier ein neues Leben aufgebaut. Rojien, die die 11. Klasse besucht, bereitet sich auf ihr Abitur vor, während die Angst vor der Abschiebung ihrer Eltern im Februar 2026 eine große Belastung darstellt. Eine Trennung würde für Rojien und ihre Geschwister nicht nur emotional, sondern auch existenziell katastrophale Folgen haben“, so die Mitschüler*innen.

„Die Eltern haben sich erfolgreich in die Gesellschaft integriert, Sprachkurse absolviert und einen Job gefunden. Ihre verantwortungsvolle Lebensweise zeigt, dass sie bereit sind, Teil der Gemeinschaft zu sein. Die Familie gehört zur Religionsgemeinschaft der Jesiden, die seit 2014 Verfolgung und Gewalt ausgesetzt ist.

Ihre Flucht war notwendig, um ihr Leben zu retten, und eine Rückkehr in ihre Heimat wäre mit erheblichen Risiken verbunden“, so die Petition der IGS-Schüler*innen.

Der Irak ist für Eziden kein sicherer Ort

Auf Anfrage von Punkt-Linden weist Hatab Omar, Vorsitzender der Ezidischen Akademie Hannover e. V. mit Nachdruck darauf hin, dass Eziden in ihren ursprünglichen Heimatländern – insbesondere im Irak, aber auch in Syrien und der Türkei – bis heute keine Sicherheit haben.

„Trotz des international anerkannten Völkermordes an den Eziden im Nordirak durch den Islamischen Staat (IS) im Jahr 2014 ist die existenzielle Bedrohung dieser religiösen Minderheit nicht beendet.“ Eziden seien dort weiterhin Diskriminierung, Gewalt, Entrechtung und gezielter Verfolgung ausgesetzt, so Omar „Von nachhaltigem Schutz oder einer sicheren Rückkehr kann keine Rede sein.“ Eine Abschiebung von Eziden in diese Regionen bedeute, sie erneut existenzieller Gefahr auszusetzen.

„Die Gebiete sind auch heute alles andere als sicher“ , bestätigt gegenüber Punkt-Linden auch Torben Linde vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Die Organisation kritisiert Abschiebungen in den Irak in aller Schärfe und prangert diese als Ausdruck einer verrohten Asyldebatte an. „Viele der bei uns Ratsuchenden befürchten im Irak ganz konkret Verarmung, Verelendung und im schlimmsten Fall die Fortsetzung der Verfolgung, vor der sie einst geflohen sind.“

Hintergrund – zum Vorgehen bei Abschiebungen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet, ob einem Asylsuchenden, dessen Antrag abgelehnt wird, die Abschiebung angedroht wird. Kommt ein ausreisepflichtiger Ausländer seiner Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nach, ist die zuständige Ausländerbehörde verpflichtet, den Aufenthalt im Bundesgebiet zwangsweise zu beenden. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen führt die Abschiebung in der Praxis durch.

„Voranzustellen ist, dass der rechtmäßige Aufenthalt der drei Kinder der Eheleute grundsätzlich gesichert ist“, teilt Stadtsprecher Dennis Dix auf Anfrage von Punkt-Linden mit. Deren drei Kinder seien mittlerweile volljährig, deswegen können die Eltern kein Aufenthaltsrecht über ihre Kinder ableiten. Die Voraussetzungen für Bleibeperspektiven erfüllten sie nicht. „Die Herkunft aus dem Irak ist für sich genommen kein Duldungsgrund“.

Eltern leben schon seit Jahren in Deutschland

IGSL-LogoDie betroffenen Eheleute sind irakische Staatsangehörige. Die Ehefrau reiste 2016 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag, worauf das BAMF ihr im Januar 2017 die Flüchtlingseigenschaft zusprach und eine Aufenthaltserlaubnis erteilte.

Der Ehemann reiste im November 2018 mit den drei Kindern Hakar, Hema und Rojien zum Zweck der Familienzusammenführung in das Bundesgebiet ein. Zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft erhielt er eine Aufenthaltserlaubnis.

Im Januar 2021 habe das BAMF die zuerkannte Flüchtlingseigenschaft der Ehefrau „aufgrund bewusst falsch gemachter Angaben im Asylverfahren“ zurückgenommen. Klagen der Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen diese Entscheidung blieben erfolglos.

Daraufhin nahm die Landeshauptstadt Hannover (LHH) am 6. Oktober 2022 die Aufenthaltserlaubnisse der Ehefrau mit Wirkung für die Vergangenheit zurück. Gleichzeitig wurde sie unter Fristsetzung und Androhung der Abschiebung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert. Auch der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehemanns wurde mit Bescheid der Landeshauptstadt Hannover im Oktober 2022 abgelehnt, auch er wurde unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert. Beide Bescheide erlangten Bestandskraft, so LHH-Sprecher Dix.

Nun bleibt nur das Härtefallverfahren

Auch anschließend gestellte Anträge auf das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht wurden im Juni 2024 abgelehnt und erlangten Bestandskraft. Auch der Ehemann habe nicht die „zeitlichen Voraussetzungen“ erfüllt. „Im November 2025 forderte die LHH zur freiwilligen Ausreise binnen zwei Wochen auf und hat die Eheleute über die Möglichkeit des Härtefallantrags belehrt“, so der städtische Pressesprecher.

Aus Sicht der Stadt bleibe für die Eltern der 18-jährigen IGS-Schülerin Rojien nunmehr nur der Weg in das Härtefallverfahren, meint Dix. Einen entsprechenden Antrag beim Niedersächsischen Innenministerium hätten die Eheleute nach Kenntnis der LHH im Dezember gestellt. Zudem habe die Ehefrau am 30.12.2025 einen Asylfolgeantrag gestellt.
„Die Mitschüler*innen stehen voll hinter Rojien und deren Familie“, bestätigt IGS-Lehrer André Hardekopf – er unterrichtet in der Sekundarstufe 2 in der Beethovenstraße das Fach Politik – auf Nachfrage von Punkt-Linden: Die Solidaritätsaktion habe die Klasse 11.2 völlig eigenständig durchgeführt!

Über die am 18. Dezember eingereichte Petition wird demnächst der zuständige Ausschuss im Niedersächsischen Landtag beraten. „Wir hoffen, dass der Fall erneut sorgfältig geprüft wird und dass unsere Stimmen helfen, eine neue Lösung zu finden, die der Familie und insbesondere den betroffenen Kindern zugutekommt“, so der auf der Website veröffentlichte Appell der IGS Linden an die politischen Entscheidungsträger.

Bildnachweis: André Hardekopf, IGS-Linden

6 Gedanken zu „IGS-Linden: „Ein Appell an die Vernunft“ gegen Abschiebungen“

  1. „Den Menschen im Blick – Sicherheit geben, Chancen ermöglichen, Wandel leben“
    So lautet das BAMF – Motto für 2026.
    Worte, die im klaren Widerspruch zur Abschiebepraxis stehen.
    Ich erlebe das nicht nur im Abschiebevorhaben bei der Familie Shaerdil Simo. Herr Dobrindt und Herr Dr Sommer ignorieren die humanistisch christlichen Werte unseres Grundgesetzes.
    Damit bringen sie nun auch die Menschen gegen die jetzige Regierung auf, die bisher noch Demokratie und Menschenrechte verteidigen.

    Antworten
    • Frau Lübau, das dürfen Sie nicht so eng sehen.

      Unser Innenminister, das BAMF und die Politik unserer Regierung sind doch geradezu darauf ausgerichtet, „die humanistisch christlichen Werte unseres Grundgesetzes“ zu schützen, indem sie alle Missliebigen und Unerwünschten abschieben.

      Die AfD soll schließlich zurückgedrängt werden.

      Schon seit geraumer Zeit ist unser aller Kanzler damit beschäftigt, diese Partei zu halbieren, und als geeignete Axt bei diesem Unterfangen dient nach landläufiger Auffassung die praktische Umsetzung zentraler Aspekte der Politik dieser Partei.
      Warum sollte der deutsche Michel noch AfD wählen, wenn deren Forderungen erfüllt sind?

      Und mit diesem Geniestreich wird Frollein Weidel halbiert, und „die humanistisch christlichen Werte unseres Grundgesetzes“ werden vor deren Feinden bewahrt.

      Antworten
  2. Und noch einen Härtefallantrag, noch eine Petition und noch einen Asylfolgeantrag…..seit 2022 rechtswirksam ausresepflichtig. Warum sind sie noch hier? Das Problem ist die lange Zeit, die vergeht, bis endlich abgeschoben wird. Jeder der in dieser Situation steckt, macht sich Hoffnung, doch noch bleiben zu können und diese Hoffnung wird von den Flüchtlingshelfern und -aktivisten, Freunden, Bekannten, Kollegen und Nachbarn genährt. Es wird alles versucht, eine Rückführung ins Heimatland zu verhindern und oftmals klappt es auch. Übrigens: Jesiden werden im Irak nicht mehr verfolgt, sie leiden unter der immer noch vorhandenen Zerstörung ihrer Dörfer und haben, wie viele Iraker, nicht die Perspektiven, die sie sich wünschen, gefährdet sind sie aber nicht mehr. Viele sind noch in Flüchtllingscamps und trauen sich nicht in die ehemaligen Dörfer, sie warten darauf, dass ihre Häuser wieder aufgebaut werden. Diejenigen, die nach 2018 gekommen sind, sind aus Angst vor neuer Bedrohung und aus wirtschaftlichen Gründen gekommen, obwohl die kurdische Regierung im Nordirak sich verpflichtet hat, die Jesiden zu schützen….

    Antworten
    • Diese Familie möchte hier bleiben. Sie können sich selbst finanzieren und sind voll integriert. Alles andere ist doch egal! Wie unmenschlich von Ihnen. Jeder Mensch sollte die Wahl haben wo er leben möchte. Und das haben zum Glück nicht Sie zu entscheiden.

      Antworten
    • Derzeit erleben wir sowohl im Iran, Irak, Afghanistan als auch in Syrien, dass man dort nicht sicher leben kann. Unser Aussenminister fährt nach Syrien, und ist entsetzt, sagt man könne dorthin niemanden zurückschicken, und unser Innenminister besteht darauf, dass man dort wo es aussieht wie in Deutschland 1945 sehr wohl gefahrlos leben kann.
      Vielleicht sollte man mal eine Studienreise für Politiker organisieren. 14 Tage Survival-Urlaub in Teheran, Damaskus oder Kabul. Die Rückreise dürfen sie dann selbst organisieren.

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6 Gedanken zu „IGS-Linden: „Ein Appell an die Vernunft“ gegen Abschiebungen“

  1. „Den Menschen im Blick – Sicherheit geben, Chancen ermöglichen, Wandel leben“
    So lautet das BAMF – Motto für 2026.
    Worte, die im klaren Widerspruch zur Abschiebepraxis stehen.
    Ich erlebe das nicht nur im Abschiebevorhaben bei der Familie Shaerdil Simo. Herr Dobrindt und Herr Dr Sommer ignorieren die humanistisch christlichen Werte unseres Grundgesetzes.
    Damit bringen sie nun auch die Menschen gegen die jetzige Regierung auf, die bisher noch Demokratie und Menschenrechte verteidigen.

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    • Frau Lübau, das dürfen Sie nicht so eng sehen.

      Unser Innenminister, das BAMF und die Politik unserer Regierung sind doch geradezu darauf ausgerichtet, „die humanistisch christlichen Werte unseres Grundgesetzes“ zu schützen, indem sie alle Missliebigen und Unerwünschten abschieben.

      Die AfD soll schließlich zurückgedrängt werden.

      Schon seit geraumer Zeit ist unser aller Kanzler damit beschäftigt, diese Partei zu halbieren, und als geeignete Axt bei diesem Unterfangen dient nach landläufiger Auffassung die praktische Umsetzung zentraler Aspekte der Politik dieser Partei.
      Warum sollte der deutsche Michel noch AfD wählen, wenn deren Forderungen erfüllt sind?

      Und mit diesem Geniestreich wird Frollein Weidel halbiert, und „die humanistisch christlichen Werte unseres Grundgesetzes“ werden vor deren Feinden bewahrt.

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  2. Und noch einen Härtefallantrag, noch eine Petition und noch einen Asylfolgeantrag…..seit 2022 rechtswirksam ausresepflichtig. Warum sind sie noch hier? Das Problem ist die lange Zeit, die vergeht, bis endlich abgeschoben wird. Jeder der in dieser Situation steckt, macht sich Hoffnung, doch noch bleiben zu können und diese Hoffnung wird von den Flüchtlingshelfern und -aktivisten, Freunden, Bekannten, Kollegen und Nachbarn genährt. Es wird alles versucht, eine Rückführung ins Heimatland zu verhindern und oftmals klappt es auch. Übrigens: Jesiden werden im Irak nicht mehr verfolgt, sie leiden unter der immer noch vorhandenen Zerstörung ihrer Dörfer und haben, wie viele Iraker, nicht die Perspektiven, die sie sich wünschen, gefährdet sind sie aber nicht mehr. Viele sind noch in Flüchtllingscamps und trauen sich nicht in die ehemaligen Dörfer, sie warten darauf, dass ihre Häuser wieder aufgebaut werden. Diejenigen, die nach 2018 gekommen sind, sind aus Angst vor neuer Bedrohung und aus wirtschaftlichen Gründen gekommen, obwohl die kurdische Regierung im Nordirak sich verpflichtet hat, die Jesiden zu schützen….

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    • Diese Familie möchte hier bleiben. Sie können sich selbst finanzieren und sind voll integriert. Alles andere ist doch egal! Wie unmenschlich von Ihnen. Jeder Mensch sollte die Wahl haben wo er leben möchte. Und das haben zum Glück nicht Sie zu entscheiden.

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    • Derzeit erleben wir sowohl im Iran, Irak, Afghanistan als auch in Syrien, dass man dort nicht sicher leben kann. Unser Aussenminister fährt nach Syrien, und ist entsetzt, sagt man könne dorthin niemanden zurückschicken, und unser Innenminister besteht darauf, dass man dort wo es aussieht wie in Deutschland 1945 sehr wohl gefahrlos leben kann.
      Vielleicht sollte man mal eine Studienreise für Politiker organisieren. 14 Tage Survival-Urlaub in Teheran, Damaskus oder Kabul. Die Rückreise dürfen sie dann selbst organisieren.

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