Am Rande der Wasserstadt Limmer soll als Teil des gesamten Bauprojektes der Uferpark Limmer entstehen. Ursprünglich gab es dazu ein Beteiligungsverfahren, letztlich hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer über die Gestaltung zu entscheiden. In diesem Fall muss das korrigiert werden in „eigentlich zu entscheiden“. Denn die Stadtverwaltung hat inzwischen mehrfach die vom Bezirksrat getroffenen Entscheidungen zumindest in Teilen verworfen und deren Umsetzung abgelehnt. Jetzt war beschlossen, dort einen Radweg in einer durchgängigen Breite von 3,50 Meter zu bauen. Die Stadtverwaltung hingegen will die Breite auf 2,5 bzw. 3 Meter beschränken.
Punkt-Linden berichtete u. a. zum Uferpark Limmer
- 26. Juni 2023: Stellungnahme der BI Wasserstadt zum Uferpark
- 23. Juni 2022: Uferpark Limmer: Bezirksrat gewinnt vor Kommunalaufsicht gegen Stadtverwaltung
- 29. April 2022: Wasserstadt Limmer – Investor startet Uferparkbau ohne Genehmigung
- 26. Februar 2022: Uferpark Limmer: Stadtverwaltung torpediert Bürger*innen und Bezirksrat
- 23. Juni 2021: Beteiligungsverfahren zum Uferpark der Wasserstadt Limmer
Beschluss Stadtbezirksrat 19. April 2023
Zuletzt hatte der Stadtbezirksrat in seiner Sitzung am 19. April 2023 u. a. den folgenden Beschluss getroffen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die durch den Bezirksrat Linden-Limmer am 19.04.2023 getroffene Entscheidung zur „Neuanlage Grünzug Uferpark“ (Drucks. Nr. 15-0878/2023) zu Punkt 1 komplett umzusetzen. Hierbei ist – auch vor dem Hintergrund der Verkehrswende – wie gefordert eine durchgehende Breite des Radweges von 3,50 Metern einzuhalten. Weiterhin ist eine Wegeführung generell möglichst eng an der Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken zu vollziehen. Gegebenenfalls ist eine möglicherweise entgegenstehende Pflege der Obststräucher durch die entsprechende modifizierte Auswahl der Obststräucher diesem Problem zu begegnen.
Dieses war ein Interfraktioneller Antrag, der von allen anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen wurde.
Dazu die jetzt getroffene Entscheidung der Verwaltung
Der neu anzulegende Fuß-/Radweg im Uferpark wird möglichst eng an der Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken geführt. Die Ausführung des Radwegs in einer durchgängigen Mindestbreite von 3,50 m wird aus wirtschaftlichen Gründen aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten und des hierfür nicht zur Verfügung stehenden Budgets abgelehnt. Im Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens (RRB) kann der Radweg nicht breiter als 2,50 m ausgeführt werden, da hierfür das RRB aufgrund des angrenzenden Baumbestandes verlegt werden müsste. Im weiteren Verlauf erhält der Radweg eine Breite von 3,00 m (Standard Veloroute), sodass sich unter Berücksichtigung des begleitenden Fußweges eine Gesamtwegebreite von 4,50 m ergibt. Die Realisierung einer Radwegebreite von 3,50 m würde ebenfalls zu deutlichen Mehrkosten führen, deren Finanzierung nicht sichergestellt werden kann.
Stellungnahme Bezirksratsherr Thomas Ganskow (Piraten):
Einmal mehr missachtet die Verwaltung die ureigensten Rechte des Bezirksrats, der ohnehin nur in wenigen Fällen abschließende Entscheidungskompetenz hat. Gerade aber bei der Gestaltung und Namensgebung von Straßen und Plätzen innerhalb der eigenen Grenzen darf dies nur durch gewichtige Gründe beschnitten werden.
Ist dies bei Baumaßnahmen im Bestand noch nachvollziehbar, bei denen vielfach die Bebauung nur Minimallösungen zulässt, weil alles andere tatsächlich um ein Vielfaches teurer wäre, so sollte man doch meinen, dass bei Arbeiten in einem Neubaugebiet mehr Möglichkeiten bestehen, die berechtigten Wünsche des Bezirksrats zu verfolgen. Denn selbst die geforderten 3,50 Meter Breite des angrenzenden Radwegs sind ein Kompromiss zwischen den Vorgaben der Verwaltung und der tatsächlichen Notwendigkeit gewesen. Schaut man sich an, welche Breite mehrspurige Lastenfahrräder haben dürfen, so kommt man schnell zu der Erkenntnis, dass es eigentlich sogar 4,50 Meter hätten sein müssen, die allein ein Radweg, der in beiden Fahrrichtungen genutzt werden kann, haben müsste. Bewegen sich nämlich auch noch zu-Fuß-Gehende gleichzeitig mit zwei sich begegnenden Lastenrädern, muss wenigstens einer der Beteiligten ins Gelände ausweichen.Gerade vor dem Hintergrund, den Hauptteil des Verkehrs der Wasserstadt abseits des motorisierten Individualverkehrs zu führen, sollte man hier auch dafür sorgen, dass dies realisiert werden kann. Hier wäre an den Bauherrn heranzutreten und um finanzielle Beteiligung nachzusuchen. Denn es muss auch in dessen Interesse liegen, dass die angepeilten Bewohner:innen nicht nur innerhalb des Geländes, sondern auch anliegend sichere Mobilität nutzen können. Nun mit der Standardbreite einer Veloroute zu argumentieren, ist geradezu abenteuerlich. Denn auch diese Planungen entsprechen nicht den Notwendigkeiten.
Manchmal hat man wirklich den Eindruck, die Reden von einer nachhaltigen Verkehrswende sind tatsächlich nur Reden. Denn eine derart lächerliche Umsetzung wird dem nicht gerecht.