Uferpark Limmer: Bezirksrat gewinnt vor Kommunalaufsicht gegen Stadtverwaltung

EntscheidungNach einer Entscheidung der Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer das alleinige Recht, Entscheidungen zum Uferpark Wasserstadt Limmer zu treffen. Vorausgegangen war eine Entscheidung der Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel, dass bei der Neuanlage lediglich einzelne Aspekte aus der Bürgerbeteiligung und der Entscheidung des Stadtbezirksrates aufgegriffen werden sollten, aber nicht allen Vorschlägen aus der alternativen Planung gefolgt werden können. Der Unmut der Beteiligten zu dieser scheinbaren Willkür war groß. Daraufhin hatte sich Bezirksbürgermeister Jörg-Rainer Grube an die Kommunalaufsicht der Landesregierung gewendet.

Entscheidung im Wortlaut

Auszug: Gem. § 93 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Stadtbezirksrat unter den dort genannten Voraussetzungen und unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde u. a. über die Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

Dazu Bezirksbürgermeister Jörg-Rainer Grube:
„Wir haben gewonnen! – Oder sachlicher: Wir haben das alleinige und ausschließliche Recht Entscheidungen zum Uferpark zu treffen!“

Entschuldigung der Dezernentin

In einer Videokonferenz mit einigen Mitgliedern des Stadtbezirksrates entschuldigte sich Anja Ritschel und versuchte nun einen Kompromiss zu finden. An drei Punkten passten die Wünsche vom Stadtbezirksrates nicht:

  • in Teilen wurden über Flächen entschieden, die unter die Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes fallen
  • an einer Stelle wurde keine Barrierefreiheit berücksichtigt
  • der mögliche Kostenrahmen wurde nicht eingehalten. Wobei die ursprüngliche Planung bereits aus dem Jahr 2016 stammt und inzwischen die Baukosten deutlich gestiegen sind.

Der Wunsch der Dezernentin Frau Ritschel ist, dass nun zwei Anwaltsplaner der BI Wasserstadt gemeinsam mit dem von der Stadtverwaltung beauftragten Planungsbüros für Landschaftsarchitektur „chora blau“ eine gemeinsame Lösung erarbeiten werden.

Bisher ungenehmigte Arbeiten Uferpark

Treppe Uferpark Wasserstadt
Ungenehmigter Weg und Treppe am Uferpark Wasserstadt

Die kürzlich von dem Investor der Wasserstadt Limmer ungenehmigt vorgenommenen Arbeiten am Uferpark müssen nun ggf. auf eigene Kosten zurückgebaut werden, wenn diese nicht mit den beschlossenen Plänen vereinbar sind.

Bildnachweis: Stefan Ebers