Stellungnahme zu unserem Beitag „IGS und Fössebad erhalten Rückenwind“

Rückenwind oder Windbeutel?

Die heutige IGS Linden wird mittelfristig abgerissen. Nach fast 50 Jahren hat das alte Schulgebäude ausgedient.
Die heutige IGS Linden wird mittelfristig abgerissen. Nach fast 50 Jahren hat das alte Schulgebäude ausgedient.
Der Artikel in der jüngsten Ausgabe des LINDENSPIEGEL unter dem Titel „Linden mit zwei Großprojekten im nächsten Haushalt: IGS und Fössebad erhalten Rückenwind“ führt die Leser in die Irre. Weder im aktuellen Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2021/2022 noch im Investitionsprogramm, das auch den Zeitraum der Mittefristplanung einbezieht, gibt es überhaupt die Vorhaben „Neubau IGS Linden“ oder „Neubau Fössebad“. Und die Haushaltsanträge der Ampelkoalition verbessern diese Faktenlage nur scheinbar.

Eine nüchterne Sicht sieht – leider – so aus:

Der Beschluss des Sportausschusses auf Antrag des Ampelbündnisses für einen vorgezogenen Neubau des Fössebades vom 8. Februar 2021 beinhaltet keine Änderung des aktuell zu beschließenden Haushaltsplanes 2021/22. Ein Beschluss ohne ausreichende Haushaltsmittel läuft ins Leere. Und die für die Jahre 2025 und 2026 im Antrag des Ampel-Bündnisses von SPD, Grünen und FDP genannten Verpflichtungsermächtigungen überschreiten den Zeitrahmen der jetzt zu beschließenden Mittelfristplanung. Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Verwaltung die Vergabe von Aufträgen, die erst in bestimmten Folgejahren zu bezahlen sind. Die Frist gibt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vor. In diesem Jahr sind aufgrund des Doppelhaushaltes nur Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Jahres 2022 und im nächsten Jahr nur für den Zeitraum 2023 bis 2025 möglich. Eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 kann daher frühestens in zwei Jahren beschlossen werden.

Im Antrag heißt es: „Sollte die Akquirierung von Bundesfördermitteln erfolgreich sein, so sollen die erforderlichen städtischen Kofinanzierungsmittel aus den für das Bäderkonzept vorgesehenen Investitionsmitteln sowie aus Haushaltsresten innerhalb des Finanzkorridors des Teilhaushaltes 52 finanziert werden“. Basis des Beschlusses ist somit die vage Hoffnung auf die Genehmigung von noch zu beantragenden Fördermitteln des Bundes. Jahresdefizite im städtischen Haushalt von 250 Millionen Euro in 2020 und von voraussichtlich 90 Millionen Euro in 2021 machen wenig Hoffnung auf verfügbare Haushaltsreste. Abzuwarten bleibt das Ergebnis der Förderanträge und auf dieser Grundlage das Ergebnis der folgenden Haushaltsplanberatungen in zwei Jahren. Vorher ist nichts entschieden.

Für die IGS Linden sind an zwei verschiedenen Stellen Sanierungs- Mittel im Haushalt enthalten: 5,4 Millionen Euro für Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Caféteria und NTW-Räume in der Zweigstelle Beethovenstraße – hierzu läuft die Ausschreibung – und 9,5 Millionen Euro für Brandschutz und Sanierung des Hauptgebäudes Am Lindener Berg – ist im Bau.

Im Antrag des Ampelbündnisses zu einer Vorziehung des Neubaus der IGS Linden heißt es: „Die Baukosten sind in den folgenden Haushalten einzustellen.“ Bis zum ersten „folgenden“ Haushalt dauert es aber noch zwei Jahre. Ob der neu gewählte Rat sich dann noch an Terminbeschlüsse von heute erinnern mag?

Im Kern geht es meines Erachtens politisch darum, die Kommunalwahl zu überstehen. Aber leider auf Kosten von Klarheit und Wahrheit.

Lindenspiegel 03-2021 – Ernst Barkhoff

Bildnachweis: Lindenspiegel - Foto: Wiesemann