
Mit Instrumenten des städtebaulichen Planungsrechtes will die Stadt das Ihme-Zentrum „revitalisieren“. Doch lassen sich so Spekulationen mit der Großimmobilie beeinflussen?
„Stadtplaner sind Erfüllungsgehilfen des Kapitals“ – mit solchen marxistisch geprägten Politparolen wurden wir in den 1970er Jahren im Architekturstudium konfrontiert. Bekanntlich regiert Geld die Welt, diese Binsenweisheit gilt auch im Städtebau. Das 1974 eingeweihte Ihme-Zentrum ist ein gutes Beispiel dafür: „Auf, auf zum Kampf“ steht in großen Buchstaben an der Fassade zur Blumenauer Straße. Hier ist der dringende Sanierungsbedarf des Gebäudekomplexes besonders augenfällig.

Derzeit schickt sich die Stadt an, die „Revitalisierung“ der in Schieflage geratenen Immobilie mit Werkzeugen des Planungsrechtes anzufassen. Dazu soll ein neuer Bebauungsplan mit der Festsetzung „Urbanes Gebiet“ dienen, auch die Verhängung städtebaulicher Gebote steht im Raum. Die offene Frage dabei bleibt, ob sich so die auf das Ihme-Zentrum gerichteten Rendite-Interessen privater Investoren in für den Stadtbezirk positive Bahnen lenken lassen oder ob die Stadt nunmehr selbst investieren will.
Nun soll es ein neuer Bebauungsplan richten

Ein von der Stadt aufgestellter Bebauungsplan mit der Festsetzung „Kerngebiet“ lieferte seinerzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Bau, der gleich zu Beginn bereits deutlich höher und dichter ausfiel, als ursprünglich vorgesehen. Über die Jahrzehnte erlebte das Ihme-Zentrum wechselnde „Investoren“ und wurde durch deren Finanzspekulationen zusehends heruntergewirtschaftet.
Nachdem der alte Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 aufgrund formaler Fehler seine Rechtskraft verloren hat, stellt sich die Großimmobilie nunmehr als „Schwarzbau“ dar. Zukünftige Baumaßnahmen müssten heute nach dem Paragrafen 34 des Baugesetzbuches genehmigt werden. Dieser verlangt – nach verschiedenen Kriterien – ein „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“. Mit diesem dehnbaren „Gummiparagrafen“ wäre beim großen „Klotz“ an der Ihme also alles oder nichts möglich. Damit soll nun bald Schluss sein.
Urbanes Gebiet – Leitbild einer guten sozialen Mischung
Im nun gestarteten neuen Bebauungsplan für den „Klotz“ wollen die städtischen Planer statt „Kerngebiet“ ein „Urbanes Gebiet“ festsetzen. Diese Bezeichnung wurde erst im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen. So ein Gebiet dient per Definition „dem „Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören“ und soll in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung ermöglichen.

Die Kategorie „Urbanes Gebiet“ entspricht dem „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“, hieß es zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1928 „Blumenauer Straße / Ihmeufer“, den der Rat der Landeshauptstadt bereits im April 2024 gefasst hat.
Jetzt ist dazu die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ angelaufen. Ob diese nur eine „symbolische Gratifikation“ darstellt oder wirklich Einfluss erlangen kann, wird sich am Engagement von Bürger*innen und lokaler Politik messen lassen.
Der Ball liegt bei den Planer*innen der Stadtverwaltung
Das Planungsbüro plan zwei – bekannt geworden u. a. mit der Moderation der Bürger*innenbeteiligung zur Wasserstadt Limmer – führt im Ihme-Zentrum seit Jahren zusammen mit dem Büro Hunger & Koch im Auftrag der Stadt das Projekt „PFADFINDER“ durch. Im Fokus dabei ist ein Moderationsverfahren zwischen den einzelnen Akteur*innen des Ihme-Zentrums, um das Projekt Durchwegung zu realisieren. Eine Baugenehmigung dafür liegt seit fünf Jahren vor, auch Fördergelder sind bewilligt, nach der PIZ-Pleite hapert es bekanntermaßen an der Realisierung.
„Die Zukunft des Ihme-Zentrums als Ganzes verlieren wir nicht aus dem Blick“, heißt es auf der PFADFINDER-Website. Von dem nun anlaufenden Bauleitplanverfahren haben die Planer*innen erst aus der Presse erfahren. Nun wollen sie abwarten, wie das Verfahren ausgestaltet werde, so Architekt Ulrich Berding von plan zwei auf Anfrage. Man sei offen für Ideen und Inspirationen. Doch auf den Sachverstand externer Planer*innen für den zukünftigen Bebauungsplan will die Stadt beim Ihme-Zentrum offenbar nicht zurückgreifen. „Das machen wir hausintern“, teilt auf Anfrage Stadtsprecherin Janine Herrmann mit: „Im Bauamt in der zuständigen Abteilung!“
Positiv finde ich, dass immer noch irgendetwas versucht wird, und das nach so langer Zeit.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Wieso sollte irgendwer, der vernünftig rechnet, das Ding übernehmen? Mal abgesehen von diversen architektonischen Fehlplanungen sind jahrelanges Missmanagement durch die Verwaltung, (neutral formulierte) finanzielle Fehlallokationen und komische Vorstellungen der vermeintlichen Wohnungseigentümervertreter Risiken, die kein solide arbeitendes Unternehmen in Kauf nehmen wird.
Das alles muss abgeräumt werden, bevor überhaupt jemand Vernünftiges einsteigt.
Und wenn jetzt jemand mit irgendwelchen Verträgen aus den 1970er-Jahren oder Beschlüssen der WEG kommt: Da würde ich mal anzweifeln, ob die alle so valide sind, rechtlich solide und ohne Widersprüche. Die sind Teil des Problems und nicht der Lösung.
Auch hier gilt: Vorwürfe und Projektionen sind meist Beichten.
„komische Vorstellungen der vermeintlichen Wohnungseigentümervertreter“?
Magst Du mir sagen, welche? Ich bin seit über 30 Jahren im IZH und habe bislang nur mitbekommen, dass a) das Gewerbe in seinem Bereich ohnehin machen kann, was es will und b) im Gemeinschaftsbereich es zwar erst die Zustimmung der WEG holen muss, aber aufgrund der Mehrheiten auch das kein Problem ist.
Wenn allerdings das Gewerbe, so wie im Fall der Duchwegungsideen, Wohnungseigentum tangiert, kann dies nur im Einvernehmen passieren. Aber daran ist nun wirklich nichts „komisch“.
Immobilien werden nur als Renditeobjekte gesehen, Mieter werden ausgequetscht um die höchstmöglichen Rendite zu erzielen, wer das nicht kann verliert halt seine Wohnung. Erst, wenn das nicht mehr möglich ist, wird sich etwas ändern!
Aber wo kein Kläger, da kein Richter..
Wie viele Obdachlose kann ein Land vertragen??
Beim Ihme Zentrum gab es auch Menschen die finanziell überfordert waren und sich die Zusatzkosten nicht leisten konnten. Hilfe? Ich habe nichts davon mitbekommen!
Die Dreisten werden geschützt, die Geschädigten müssen zusehen wo sie bleiben!
Die Stadt kann planen, was sie möchte, das bleibt ihr unbenommen. Die so genannte „Öffentlichkeit“ oder auch OB-Kandidat:innen ebenfalls. Was umgesetzt wird, hängt aber von den Planungen eines zukünftigen Eigentümers der aktuell in Insolvenz befindlichen Gewerbeflächen ab. Und dem, was dieser dann für Renditewünschen hat.
Natürlich kann die Stadt Hannover darauf mittels Baugenehmigung oder deren Versagung Einfluss nehmen. Die Frage ist bei letzterem allerdings, was sie dann macht. Denn dann bliebe ihr aber wirklch bald nichts anderes übrig, als sich selber als Eigentümerin über die Kita hinaus zu engagieren, die sie ja auf Teufel komm raus loserden möchte, um eben nicht im Ihme-Zentrum investieren zu müssen.
Das sehe ich auch so. Eine Lösung wäre die „Enteignung“, die ein mutiger Repräsentant unserer Stadt ins Spiel gebracht hat. Gleichwohl wissen wir, dass der Artikel 14 unseres Grundgesetzes in konservativen Kreisen keine Begeisterung entfacht. „Eigentum verpflichtet!“, ist ein hehrer Grundsatz, der bei denen auf eine tiefsitzende Abneigung stößt, die mehr als genug davon haben.
Meine Vision: ein Konsortium aus Landeshauptstadt Hannover und geeigneten Bauträgern (z.B. Hanova, Ostland, Meravis, Gundlach, ggf.auch Genossenschaften) nimmt die Sache endlich auch finanziell und in der Umsetzung in die Hand. Das spekulative Immobilien-Kapital hatte genug Zeit und gezeigt, dass es unwillig oder unfähig ist, das Ihmezentrum zu „heilen“.
Christian Harder
Architekt + Ortsplaner i.R.