Ihme-Zentrum: „Urbanes Gebiet“ soll den „Klotz“ flott machen

„Auf auf zum Kampf“ steht in Großbuchstaben am maroden Basement des Ihme-Zentrums an der Blumenauer Straße

Mit Instrumenten des städtebaulichen Planungsrechtes will die Stadt das Ihme-Zentrum „revitalisieren“. Doch lassen sich so Spekulationen mit der Großimmobilie beeinflussen?

„Stadtplaner sind Erfüllungsgehilfen des Kapitals“ – mit solchen marxistisch geprägten Politparolen wurden wir in den 1970er Jahren im Architekturstudium konfrontiert. Bekanntlich regiert Geld die Welt, diese Binsenweisheit gilt auch im Städtebau. Das 1974 eingeweihte Ihme-Zentrum ist ein gutes Beispiel dafür: „Auf, auf in den Kampf“ steht in großen Buchstaben an der Fassade zur Blumenauer Straße. Hier ist der dringende Sanierungsbedarf des Gebäudekomplexes besonders augenfällig.

Ihme-Zentrum – Sanierungsstau an der Blumenauer Straße Ende Mai 2026

Derzeit schickt sich die Stadt an, die „Revitalisierung“ der in Schieflage geratenen Immobilie mit Werkzeugen des Planungsrechtes anzufassen. Dazu soll ein neuer Bebauungsplan mit der Festsetzung „Urbanes Gebiet“ dienen, auch die Verhängung städtebaulicher Gebote steht im Raum. Die offene Frage dabei bleibt, ob sich so die auf das Ihme-Zentrum gerichteten Rendite-Interessen privater Investoren in für den Stadtbezirk positive Bahnen lenken lassen oder ob die Stadt nunmehr selbst investieren will.

Nun soll es ein Bebauungsplan richten

Ihme-Zentrum – in der ehemaligen Ladenpassage tummeln sich Ratten und Tauben

Ein von der Stadt aufgestellter Bebauungsplan mit der Festsetzung „Kerngebiet“ lieferte seinerzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Bau, der gleich zu Beginn bereits deutlich höher und dichter ausfiel, als ursprünglich vorgesehen ausfiel. Über die Jahrzehnte erlebte das Ihme-Zentrum wechselnde „Investoren“ und wurde durch deren Finanzspekulationen zusehends heruntergewirtschaftet.

Nachdem der alte Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 aufgrund formaler Fehler seine Rechtskraft verloren hat, stellt sich die Großimmobilie nunmehr als „Schwarzbau“ dar. Zukünftige Baumaßnahmen müssten heute nach dem Paragrafen 34 des Baugesetzbuches genehmigt werden. Dieser verlangt – nach verschiedenen Kriterien – ein „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“. Mit diesem dehnbaren „Gummiparagrafen“ wäre beim großen „Klotz“ an der Ihme also alles oder nichts möglich. Damit soll nun bald Schluss sein.

Urbanes Gebiet – Leitbild einer guten sozialen Mischung

Das „Urbane Gebiet“ wurde erst im Mai 2017 als Kategorie in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen. Es dient „dem „Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören“ und soll in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung ermöglichen.

Ihme-Zentrum – Engagierte BewohnerInnen auf Hausfest am 30. Mai 2026

Die Kategorie „Urbanes Gebiet“ entspricht dem „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“, hieß es zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1928 „Blumenauer Straße / Ihmeufer“, den der Rat der Landeshauptstadt bereits im April 2024 gefasst hat.

Jetzt ist dazu die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ angelaufen. Ob diese nur eine „symbolische Gratifikation“ darstellt oder wirklich Einfluss erlangen kann, wird sich am Engagement von Bürger*innen und lokaler Politik messen lassen.

Der Ball liegt bei den Planer*innen der Stadtverwaltung

Das Planungsbüro plan zwei – bekannt geworden u. a. mit der Moderation der Bürger*innenbeteiligung zur Wasserstadt Limmer – führt im Ihme-Zentrum seit Jahren zusammen mit dem Büro Hunger & Koch im Auftrag der Stadt das Projekt „PFADFINDER“ durch. Im Fokus dabei ist ein Moderationsverfahren zwischen den einzelnen Akteur*innen des Ihme-Zentrums, um das Projekt Durchwegung zu realisieren. Eine Baugenehmigung dafür liegt seit fünf Jahren vor, auch Fördergelder sind bewilligt, nach der PIZ-Pleite hapert es bekanntermaßen an der Realisierung.

„Die Zukunft des Ihme-Zentrums als Ganzes verlieren wir nicht aus dem Blick“, heißt es auf der PFADFINDER-Website. Von dem nun anlaufenden Bauleitplanverfahren haben die Planer*innen erst aus der Presse erfahren. Nun wollen sie abwarten, wie das Verfahren ausgestaltet werde, so Architekt Ulrich Berding von plan zwei auf Anfrage. Man sei offen für Ideen und Inspirationen. Doch auf den Sachverstand externer Planer*innen für den zukünftigen Bebauungsplan will die Stadt beim Ihme-Zentrum offenbar nicht zurückgreifen. „Das machen wir hausintern“, teilt auf Anfrage Stadtsprecherin Janine Herrmann mit: „Im Bauamt in der zuständigen Abteilung!“

Bildnachweis: Wolfgang Becker

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar