Stadt plant Neustart für Ihme-Zentrum mit neuem Bebauungsplan

Ihme-Zentrum
Ihme-Zentrum

Die Landeshauptstadt Hannover treibt die Neugestaltung eines ihrer problematischsten Stadtareale voran: Für das Ihme-Zentrum in Linden-Mitte soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Revitalisierung zu schaffen. Mit der Drucksache 15-0846/2026 hat die Stadtverwaltung nun beantragt, die allgemeinen Ziele des Bebauungsplans Nr. 1928 „Blumenauer Straße/Ihmeufer“ zu beschließen und die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Das rund 83.500 Quadratmeter große Gebiet umfasst neben dem Ihme-Zentrum auch angrenzende Verkehrsflächen, Teile des Flusses Ihme sowie umliegende Büro- und Geschäftsgebäude.

Kern der Planung ist die Ausweisung eines sogenannten „urbanen Gebiets“ (MU). Dieses Planungsinstrument soll eine stärkere Durchmischung von Wohnen und Gewerbe ermöglichen. Konkret bedeutet das: Wohnnutzung soll ausgebaut, großflächiger Einzelhandel hingegen reduziert werden. Auch bestimmte Nutzungen wie Wettbüros oder erotikorientierte Vergnügungsstätten sollen künftig ausgeschlossen werden.

Bisher gab es nie einen Bebauungsplan

Ein entscheidender Hintergrund für die Neuplanung ist eine juristische Besonderheit: Der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1971, auf dessen Grundlage das Ihme-Zentrum errichtet wurde, ist aufgrund eines Formfehlers nie rechtskräftig geworden. Bauvorhaben mussten daher bislang nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden – also im Einzelfall und ohne klare planerische Leitlinien. Die Stadt reagiert damit auch auf strukturelle Veränderungen im Stadtteil Linden-Limmer. Handel und Gewerbe haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gewandelt, das Ihme-Zentrum gilt seit langem als Problemimmobilie mit erheblichem Sanierungsbedarf.

Hintergrund zum Verfahren

Der in der Beschlussdrucksache beschriebene Vorgang ist Teil eines formalen Bauleitplanverfahrens, mit dem die Landeshauptstadt Hannover die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets rechtlich steuert. Ausgangspunkt ist ein bereits zuvor gefasster Aufstellungsbeschluss, mit dem die Stadt grundsätzlich entschieden hat, für das Areal rund um das Ihme-Zentrum einen neuen Bebauungsplan zu erarbeiten. Ziel eines solchen Plans ist es, verbindlich festzulegen, wie Flächen künftig genutzt werden dürfen, etwa für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen oder Verkehr.

Der aktuell vorliegende Schritt betrifft die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Phase werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich gemacht, und Bürgerinnen und Bürger erhalten für einen begrenzten Zeitraum – hier einen Monat – die Möglichkeit, sich zu informieren und eigene Anregungen oder Bedenken einzubringen. Dieser Verfahrensschritt dient vor allem der Transparenz und der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit, sodass mögliche Konflikte oder Verbesserungsvorschläge bereits in einem frühen Stadium berücksichtigt werden können.

Parallel dazu wird die Planung fachlich weiter ausgearbeitet. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer Begründung für den Bebauungsplan, die Durchführung von Gutachten sowie – in einem späteren Schritt – eine Umwelt- und Klimawirkungsprüfung. Auf dieser Grundlage werden die konkreten Festsetzungen präzisiert, etwa zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu Gebäudehöhen, zur Flächenaufteilung oder zu zulässigen und unzulässigen Nutzungen.

Im weiteren Verlauf folgt die öffentliche Auslegung des dann detaillierten Planentwurfs. In dieser Phase können Stellungnahmen abgegeben werden, die rechtlich in die Abwägung einbezogen werden müssen. Erst danach wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit diesem Satzungsbeschluss erhält der Plan seine Rechtsverbindlichkeit und bildet künftig die maßgebliche Grundlage für alle Bauvorhaben im Plangebiet. Eine Besonderheit im vorliegenden Fall besteht darin, dass der frühere Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 aufgrund eines Formfehlers nie rechtskräftig wurde, sodass der neue Bebauungsplan erstmals eine klare und verbindliche planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets schaffen soll.

Bildnachweis: Achim Brandau

14 Kommentare zu „Stadt plant Neustart für Ihme-Zentrum mit neuem Bebauungsplan“

  1. Ist doch super! Die Umwandlung in ein s.g. Urbanes Gebiet ist sinnvoll.

    Im Idealfall macht die Stadt ein Sanierungsgebiet draus, macht die Wege und die Tunnel öffentlich und trennt die Häuser voneinander. Aus dem Betonsockel könnte man ja ebenfalls eine GmbH in öffentlichem Eigentum machen.
    Und die Untersuchungen werden sicherlich ans Licht bringen, dass diese s.g. Teilungserklärung ebenfalls mindestens fraglich ist.…

    Antworten
  2. Im Jahr 2023 habe ich eine Wohnung im Haus Nr. 1 gekauft. Dort gab es zwei Aufzüge, ein sauberes Treppenhaus und ein ordentliches Außengelände. Nach einem halben Jahr wurden in den Aufzügen die Spiegel heruntergerissen, im Erdgeschoss wurde ein Treffpunkt für dubiose Gestalten eingerichtet, die Schlösser an den Eingangstüren werden zerstört, Scheiben werden eingeschlagen. Das Vandalismusproblem interessiert offenbar niemanden. Es entsteht der Eindruck, dass das Haus absichtlich in den Ruin getrieben wird. Ich habe mich an die Verwaltung gewandt und um die Installation einer Videoüberwachung gebeten, aber es gab keine Reaktion. Daraufhin habe ich einfach einen Zettel aufgeklebt, dass Videoüberwachung stattfindet. Es wurde etwas sauberer. Insgesamt begrüße ich Veränderungen, wenn man mit Maßnahmen gegen Vandalismus beginnt.

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  3. Hallo.
    Finde den Artikel „etwas unglücklich „.
    Beim ersten durchlesen,dachte ich ,arbeiten da überall nur noch Vollidioten.
    Und jetzt wird wieder gefragt: ob man Blaue oder Rote Bauplätze haben will.
    Habe jetzt aber im E Paper den Artikel inder HAZ vom Donnerstag gelesen. Da werden die Hintergründe schon erheblich klarer.

    Antworten
      • Der gut bezahlte HAZ-Redakteur ist allerdings nicht kritikfähig. Da lobe ich mir einen mittelmäßig bezahlten Redakteur bei Punkt-Linden, für den Meinungsvielfalt zum Handwerk gehört.

        Antworten
        • Das sehe ich auch so. Bei der Haz kann man nur bis zu einem bestimmten Punkt kritisch über Stadt und Stadtwerke berichten. Jedenfalls ist das mein Eindruck.

          Daher finde ich es gut, dass hier doch differenziert berichtet wird. Großes Lob an der Stelle!

          Antworten
  4. Egal was mit dem derzeitigen (gültigen oder ungültigen) Bebauungsplan ist, ein neuer ist erforderlich. Die Ladeneinheiten sind nicht mehr wiederbelebbar. Probleme kann die Teilungserklärung bereiten. Wenn diese die Ladennutzung vorschreibt, ändert ein neuer Bebauungsplan daran zunächst nichts. Die Teilungserklärung müsste geändert werden. Dazu bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer in einer notariellen Urkunde. Das ist meiner Meinung nach nicht zu bewirken.

    Auch wenn der alte Bebauungsplan nicht gültig ist, so wurde doch eine Baugenehmigung erteilt. Eine Abrissverfügung für das ganze Ihme-Zentrum ist nicht zu erwarten. Die These vom ungültigen Bebauungsplan ist ein Ablenkungsmanöver.

    Aber: Es tut sich was!

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  5. „aufgrund eines Formfehlers nie rechtskräftig geworden.“

    Könnten dann vielleicht dadurch Amtshaftungs-Ansprüche gegen die Stadt entstehen?
    Den Fehler hat ja schließlich die Stadt gemacht und der Bürger muss ja eigentlich dem Staat vertrauen können, dass dieser das Verwaltungsrecht korrekt ausführt.

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14 Kommentare zu „Stadt plant Neustart für Ihme-Zentrum mit neuem Bebauungsplan“

  1. Ist doch super! Die Umwandlung in ein s.g. Urbanes Gebiet ist sinnvoll.

    Im Idealfall macht die Stadt ein Sanierungsgebiet draus, macht die Wege und die Tunnel öffentlich und trennt die Häuser voneinander. Aus dem Betonsockel könnte man ja ebenfalls eine GmbH in öffentlichem Eigentum machen.
    Und die Untersuchungen werden sicherlich ans Licht bringen, dass diese s.g. Teilungserklärung ebenfalls mindestens fraglich ist.…

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  2. Im Jahr 2023 habe ich eine Wohnung im Haus Nr. 1 gekauft. Dort gab es zwei Aufzüge, ein sauberes Treppenhaus und ein ordentliches Außengelände. Nach einem halben Jahr wurden in den Aufzügen die Spiegel heruntergerissen, im Erdgeschoss wurde ein Treffpunkt für dubiose Gestalten eingerichtet, die Schlösser an den Eingangstüren werden zerstört, Scheiben werden eingeschlagen. Das Vandalismusproblem interessiert offenbar niemanden. Es entsteht der Eindruck, dass das Haus absichtlich in den Ruin getrieben wird. Ich habe mich an die Verwaltung gewandt und um die Installation einer Videoüberwachung gebeten, aber es gab keine Reaktion. Daraufhin habe ich einfach einen Zettel aufgeklebt, dass Videoüberwachung stattfindet. Es wurde etwas sauberer. Insgesamt begrüße ich Veränderungen, wenn man mit Maßnahmen gegen Vandalismus beginnt.

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  3. Hallo.
    Finde den Artikel „etwas unglücklich „.
    Beim ersten durchlesen,dachte ich ,arbeiten da überall nur noch Vollidioten.
    Und jetzt wird wieder gefragt: ob man Blaue oder Rote Bauplätze haben will.
    Habe jetzt aber im E Paper den Artikel inder HAZ vom Donnerstag gelesen. Da werden die Hintergründe schon erheblich klarer.

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      • Der gut bezahlte HAZ-Redakteur ist allerdings nicht kritikfähig. Da lobe ich mir einen mittelmäßig bezahlten Redakteur bei Punkt-Linden, für den Meinungsvielfalt zum Handwerk gehört.

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        • Das sehe ich auch so. Bei der Haz kann man nur bis zu einem bestimmten Punkt kritisch über Stadt und Stadtwerke berichten. Jedenfalls ist das mein Eindruck.

          Daher finde ich es gut, dass hier doch differenziert berichtet wird. Großes Lob an der Stelle!

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  4. Egal was mit dem derzeitigen (gültigen oder ungültigen) Bebauungsplan ist, ein neuer ist erforderlich. Die Ladeneinheiten sind nicht mehr wiederbelebbar. Probleme kann die Teilungserklärung bereiten. Wenn diese die Ladennutzung vorschreibt, ändert ein neuer Bebauungsplan daran zunächst nichts. Die Teilungserklärung müsste geändert werden. Dazu bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer in einer notariellen Urkunde. Das ist meiner Meinung nach nicht zu bewirken.

    Auch wenn der alte Bebauungsplan nicht gültig ist, so wurde doch eine Baugenehmigung erteilt. Eine Abrissverfügung für das ganze Ihme-Zentrum ist nicht zu erwarten. Die These vom ungültigen Bebauungsplan ist ein Ablenkungsmanöver.

    Aber: Es tut sich was!

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  5. „aufgrund eines Formfehlers nie rechtskräftig geworden.“

    Könnten dann vielleicht dadurch Amtshaftungs-Ansprüche gegen die Stadt entstehen?
    Den Fehler hat ja schließlich die Stadt gemacht und der Bürger muss ja eigentlich dem Staat vertrauen können, dass dieser das Verwaltungsrecht korrekt ausführt.

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