Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt ab kommendem Sonnabend auch in Hannovers Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde.