Ablehnung: Keine Tempo-30-Zone auf dem Kötnerholzweg

Kötnerholzweg
Kötnerholzweg aus Richtung Fössestraße

Anwohner beklagen bereits seit längerer Zeit, dass besonders in den Abendstunden und am Wochenende manche Autofahrer den Kötnerholzweg in Linden-Nord mit keiner den örtlichen Gegebenheiten angemessenen Geschwindigkeit befahren.

In der Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer am 7. Juli wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen, dass der Kötnerholzweg im Teilstück zwischen Fössestraße und Limmerstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden soll. Im weiteren Verlauf der Straße ist dieses bereits entsprechend ausgewiesen.

Antrag wurde durch  Stadtverwaltung abgelehnt

Mit der folgenden Begründung im Wortlaut wurde dieser Antrag durch die Stadtverwaltung abgelehnt:

Der Anordnung einer Temporeduzierung sind in der Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt. Das gilt insbesondere, wenn in dem beantragten Bereich – wie im Kötnerholzweg – keine besonders schützenswerten und sensiblen Einrichtungen, wie Grundschulen, Kindertagesstätten oder Altenheime vorhanden sind.

Deshalb könnte dort eine Geschwindigkeitsreduzierung nur dann rechtmäßig angeordnet werden, wenn die besonderen Umstände der Örtlichkeit dieses zwingend erforderlich machen würden. Solche Hinweise liegen für den Kötnerholzweg jedoch nicht vor.

Durch die seit 2015 geänderte Aufteilung des Straßenraumes (Einrichtung von beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrende) ist der Bereich der Fahrgasse für den Kfz-Verkehr deutlich verengt worden, so dass das Geschwindigkeitsniveau signifikant reduziert wurde.

Mit den ebenfalls neu geschaffenen Querungsstellen (Fußgängerschutzinsel nördlich Weckenstraße und lichtsignalgeregelter Übergang südlich Velberstraße) stehen gesicherte Querungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Unfalllagebild ist erfreulicherweise unauffällig.

Der Einbau von Bremsschwellen in bebauten Bereichen erfolgt grundsätzlich nicht, weil die bei dem Überfahren der Schwellen durch Kraftfahrzeuge entstehende Lärmbelästigung für die Wohnanlieger*innen nicht zumutbar wäre.

Bildnachweis: Stefan Ebers