
Die Landeshauptstadt Hannover treibt die Neugestaltung eines ihrer problematischsten Stadtareale voran: Für das Ihme-Zentrum in Linden-Mitte soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Revitalisierung zu schaffen. Mit der Drucksache 15-0846/2026 hat die Stadtverwaltung nun beantragt, die allgemeinen Ziele des Bebauungsplans Nr. 1928 „Blumenauer Straße/Ihmeufer“ zu beschließen und die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Das rund 83.500 Quadratmeter große Gebiet umfasst neben dem Ihme-Zentrum auch angrenzende Verkehrsflächen, Teile des Flusses Ihme sowie umliegende Büro- und Geschäftsgebäude.
Kern der Planung ist die Ausweisung eines sogenannten „urbanen Gebiets“ (MU). Dieses Planungsinstrument soll eine stärkere Durchmischung von Wohnen und Gewerbe ermöglichen. Konkret bedeutet das: Wohnnutzung soll ausgebaut, großflächiger Einzelhandel hingegen reduziert werden. Auch bestimmte Nutzungen wie Wettbüros oder erotikorientierte Vergnügungsstätten sollen künftig ausgeschlossen werden.
Bisher gab es nie einen Bebauungsplan
Ein entscheidender Hintergrund für die Neuplanung ist eine juristische Besonderheit: Der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1971, auf dessen Grundlage das Ihme-Zentrum errichtet wurde, ist aufgrund eines Formfehlers nie rechtskräftig geworden. Bauvorhaben mussten daher bislang nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden – also im Einzelfall und ohne klare planerische Leitlinien. Die Stadt reagiert damit auch auf strukturelle Veränderungen im Stadtteil Linden-Limmer. Handel und Gewerbe haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gewandelt, das Ihme-Zentrum gilt seit langem als Problemimmobilie mit erheblichem Sanierungsbedarf.
Hintergrund zum Verfahren
Der in der Beschlussdrucksache beschriebene Vorgang ist Teil eines formalen Bauleitplanverfahrens, mit dem die Landeshauptstadt Hannover die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets rechtlich steuert. Ausgangspunkt ist ein bereits zuvor gefasster Aufstellungsbeschluss, mit dem die Stadt grundsätzlich entschieden hat, für das Areal rund um das Ihme-Zentrum einen neuen Bebauungsplan zu erarbeiten. Ziel eines solchen Plans ist es, verbindlich festzulegen, wie Flächen künftig genutzt werden dürfen, etwa für Wohnen, Gewerbe, Grünflächen oder Verkehr.
Der aktuell vorliegende Schritt betrifft die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Phase werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich gemacht, und Bürgerinnen und Bürger erhalten für einen begrenzten Zeitraum – hier einen Monat – die Möglichkeit, sich zu informieren und eigene Anregungen oder Bedenken einzubringen. Dieser Verfahrensschritt dient vor allem der Transparenz und der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit, sodass mögliche Konflikte oder Verbesserungsvorschläge bereits in einem frühen Stadium berücksichtigt werden können.
Parallel dazu wird die Planung fachlich weiter ausgearbeitet. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer Begründung für den Bebauungsplan, die Durchführung von Gutachten sowie – in einem späteren Schritt – eine Umwelt- und Klimawirkungsprüfung. Auf dieser Grundlage werden die konkreten Festsetzungen präzisiert, etwa zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zu Gebäudehöhen, zur Flächenaufteilung oder zu zulässigen und unzulässigen Nutzungen.
Im weiteren Verlauf folgt die öffentliche Auslegung des dann detaillierten Planentwurfs. In dieser Phase können Stellungnahmen abgegeben werden, die rechtlich in die Abwägung einbezogen werden müssen. Erst danach wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit diesem Satzungsbeschluss erhält der Plan seine Rechtsverbindlichkeit und bildet künftig die maßgebliche Grundlage für alle Bauvorhaben im Plangebiet. Eine Besonderheit im vorliegenden Fall besteht darin, dass der frühere Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 aufgrund eines Formfehlers nie rechtskräftig wurde, sodass der neue Bebauungsplan erstmals eine klare und verbindliche planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets schaffen soll.
Wer soll denn daran noch glauben ??? Leute verarschen geht überall.