Limmerstraße – Markierungen sollen Fußgängerzone besser hervorheben

Autos Limmerstraße
Autos – seit Jahren das Problem in der Limmerstraße

Ein wesentlicher Teil der Limmerstraße in Linden-Nord ist eigentlich eine Fußgängerzone. Diese darf auch von Radfahrern mit geringer Geschwindigkeit genutzt werden. Außerdem dürfen Linienbusse und die Stadtbahnen mit maximal 25 km/h diese befahren. Autofahrer dürfen die Limmerstraße nur queren, beispielsweise von der Grotestraße in die Nedderfeldstraße. Eine Ausnahme für Autos gibt es lediglich für Grundstückseinfahrten, mit beispielsweise Garagenhöfen und für den Lieferverkehr. E-Scootern ist das Fahren in der Fußgängerzone der Limmerstraße komplett verboten.

Soweit die Theorie, denn in der Praxis gewinnt man einen anderen Eindruck. Denn laufend befahren Autos diesen Teil; auch werden freie Flächen gerne zum Parken benutzt. Zwar sind an jeder Kreuzung Schilder aufgestellt, doch diese werden entweder nicht wahrgenommen oder schlichtweg ignoriert.

Stadtbezirksrat beschließt neue Bodenmarkierungen

In der letzten Sitzung vom Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 6. November stand dieses Thema nun bereits zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung. Auf Antrag der Partei Die Linke und mit einer Korrektur seitens der SPD wurde folgendes einstimmig über alle vertretenden Parteien beschlossen:

Die Fußgängerzone der Limmerstraße wird mit verbesserten Bodenmarkierungen ausgestattet, um insbesondere dem motorisierten Individualverkehr deutlich(er) zu machen, dass in der Regel nur eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sollen die Querungen
MathildenstraßeKochstraße, FortunastraßeStärkestraße, ViktoriastraßeAlbertstraße, GrotestraßeNedderfeldstraße und VelberstraßeLeinaustraße mit einer gestrichelten weißen Linie weißen Bodenmarkierungen begrenzt werden.
Zudem werden an allen Kreuzungen der Limmerstraße die Fußgängerzonenzeichen auf dem Bodenbelag erneuert, nach Möglichkeit so, dass sie (z.B. auch durch die Verwendung von reflektierender Leuchtfarbe) besser sichtbar werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, diesem Antrag schnellstmöglich nachzukommen.

Bildnachweis: Achim Brandau