Gerüst Schwarzer Bär 7 – Rückbau ist für Anfang 2022 vorgesehen

Gerüst Schwarzer Bär 7
Gerüst Schwarzer Bär 7

Im Vorfeld der 43. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer stellte der Bezirksratsherr Thomas Ganskow der Piraten an die Stadtverwaltung einige Fragen, wie es um das bereits langjährige Gerüst am Schwarzer Bär 7 in Linden-Mitte bestellt ist. Die Antwort zeigt einige Hintergründe der gesamten Situation und die damit verbundenen Schwierigkeiten.

  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung eingeleitet, die Situation hinsichtlich der Arbeiten, denen das Gerüst zugrunde liegt, zu klären und wie sieht diese Klärung aus?
  2. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit einer Ersatzvornahme zur Sicherstellung der Bewohnbarkeit des Hauses als zielführend, dass das Gerüst bald entfernt werden kann?
  3. Bis zu welchem Zeitpunkt wird das Gerüst voraussichtlich noch an dieser Stelle notwendig sein?

Darauf antwortete die hannoversche Verwaltung wie folgt:

Das erste Schutzgerüst ist im Frühjahr 2013 im Wege der Ersatzvornahme durch die Landeshauptstadt Hannover aufgestellt worden, zur Abwendung unmittelbarer Gefahren durch herabfallende Fassadenbauteile. Die nachfolgenden denkmalrechtlichen Anordnungen zur Instandsetzung des Baudenkmals sind regelmäßig durch Klagen des Eigentümers vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht angefochten worden. In allen Fällen ist das Vorgehen der LHH durch die Verwaltungsgerichtet bestätigt worden.

Zwischenzeitlich ist durch das Amtsgericht ein Zwangsverwalter für das Gebäude Schwarzer Bär 7 bestellt worden, an den seitdem die denkmalrechtlichen Anordnungen adressiert wurden. Der Zwangsverwalter hat ein qualifiziertes Ingenieurbüro beauftragt, so dass die zwingend notwendigen baulichen Maßnahmen fachgerecht geplant, ausgeschrieben, beauftragt und auch schon weitgehend umgesetzt werden konnten. Auch gegen die Bestellung des Zwangsverwalters hatte der Eigentümer jedoch Klage beim Amtsgericht eingelegt. Bis zur Entscheidung und Abweisung auch dieser Klage war der Zwangsverwalter daher an der weiteren Umsetzung der Anordnungen zunächst gehindert, so dass für konkrete Maßnahmen in dem Zwischenzeitraum weder das Mittel der Ersatzvornahme durch die LHH eingesetzt werden musste. Dennoch haben die vielfachen Klageverfahren die Arbeiten sehr behindert und zeitlich erheblich verzögert. Das durch den Befall mit Hausschwamm forcierte Schadensbild betrifft den Dachstuhl sowie angrenzende Decken und Wände. Auch die unabweisbar notwenigen Arbeiten gestalten sich daher sehr komplex und aufwändig, zugleich erschwert durch Lieferengpässe für Baumaterial.

Sowohl die im Rahmen der Zwangsverwaltung beauftragten Bauleistungen, als auch die Maßnahmen der Ersatzvornahme sind aus rechtlichen Gründen auf die Arbeiten beschränkt, die im Sinne der Gefahrenabwehr für Passanten und Bewohner, sowie für den Erhalt des Baudenkmals notwendig sind. Auch vor dem Hintergrund dieser Einschränkung stehen noch umfangreiche Arbeiten aus.

Für die zweite Jahreshälfte 2021 sind noch abschließende Arbeiten am Dachstuhl, an der obersten Geschossdecke und am Traufgesims sowie wichtige Sicherungsarbeiten an der Straßenfassade geplant, so dass unter Vorbehalt für die erste Jahreshälfte 2022 der Rückbau des Bau- und Schutzgerüstes erwartet wird.

Bildnachweis: Stefan Ebers