

Bei drei gewerblich vermieteten Airbnb-Unterkünften in Limmer wird die Verwaltung prüfen, ob dort Wohnraum zweckentfremdet wird. Was dabei herauskommt, soll der Stadtbezirksrat Linden-Limmer allerdings nicht erfahren. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube hervor. Die Begründung: Der Datenschutz wiege schwerer als das Informationsinteresse des Gremiums. Wörtlich heißt es, die „Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Bezirksrats und dem grundrechtlich geschützten Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung“ ergebe, dass die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen.
Anregung zum Melden
Bezirksbürgermeister Rainer-Jörg Grube versteht seine Anfrage auch als Impuls an die Menschen im Stadtbezirk, der Verwaltung Auffälligkeiten zu melden. Konkret genannt hatte er Wohnungen in den Gebäuden Wunstorfer Straße 48-50, Weidestraße 7 und Große Straße 8.
Objekte bislang nicht bekannt
Dem Team Zweckentfremdung waren die Gebäude in Limmer bislang nicht bekannt. Wann die Prüfung erfolgen wird, lässt die Verwaltung in ihrer Antwort offen. Neben der Ortsbesichtigung zählen dazu der Abgleich mit den Einwohnermeldedaten und eine Recherche auf relevanten Internetportalen. Wegen der vielen Anträge und Hinweise für den Stadtbezirk erfolge die Bearbeitung „nach einer Priorisierung“, teilt sie dem Stadtbezirksrat mit.
12-Wochen-Frist

Seit Juli 2025 gilt in Hannover eine Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum.
Missbrauch liegt vor, wenn etwa
- mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche des Wohnraums gewerblich oder beruflich genutzt wird;
- Wohnraum mehr als 12 Wochen pro Jahr tage- oder wochenweiser entgeltlich etwa an Feriengäste vermietet oder als Monteurwohnung genutzt wird;
- Wohnraum ununterbrochen mindestens sechs Monate leer steht.
Kontakt – Team Zweckentfremdung
Das Team der Abteilung Stadtentwicklung ist telefonisch und per E-Mail erreichbar:
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Telefon: +49 511 168-31615
E-Mail: zweckentfremdung@hannover-stadt.de
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