
Nach der Insolvenz der Windhorst-Firma PIZ stehen im Ihme-Zentrum seit langem zahlreiche Wohnungen leer. „Ist dieser Sachverhalt der Landeshauptstadt Hannover (LHH) bekannt?“, wollte Punkt-Linden von Stadtsprecherin Janine Herrmann wissen. Denn längeres Leerstehenlassen von Wohnraum fällt unter die seit letztem Sommer in Hannover geltende Zweckentfremdungssatzung. Daher unsere Nachfrage: „Erwägt die LHH, wegen dieses schon lange andauernden Leerstands gegen den Verursacher Maßnahmen nach der Zweckentfremdungssatzung einzuleiten?“
„Die Stadtverwaltung prüft den Sachverhalt der leerstehenden Wohnungen im Ihme-Zentrum“, so Herrmann. Eine Zweckentfremdung liege nicht vor, sofern die „Wohnraumeigenschaft der Räumlichkeiten nicht mehr erfüllt ist“. Dies sei z.B. anzunehmen, wenn ein dauerndes Bewohnen unzulässig oder unzumutbar ist, weil der Raum einen schweren Mangel bzw. Missstand aufweist oder unerträglichen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist und die Wiederbewohnbarkeit nicht mit einem objektiv wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand hergestellt werden kann. „Als Grund für den Leerstand wurde vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass die Wohnungen saniert werden müssen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens liegen erschwerte Bedingungen für eine Vermietung der freien Wohnungen vor“. Die LHH befände sich hierzu im Austausch mit der PIZ.
Drei Verwaltungen mit unterschiedlichem Blick auf den Leerstand
Hans Mönninghoff von der Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum kennt leerstehende Wohneinheiten, insbesondere im Hochhaus am Küchengarten. Er hält den Leerstand aber nicht für ein „Skandal-Thema“. Dort seien größere Arbeiten wie Erneuerung von Fenstern und Versorgungsleitungen vonnöten. Deshalb seien die Wohnungen nicht bezugsfertig.
Bewohner und WEG-Verwaltungsbeirat Jürgen Oppermann weiß von insgesamt 170 Wohnungen aus dem Bestand der PIZ. „Davon stehen etwa 50 leer“, sagt er und regt an, die zum Teil nur leicht renovierungsbedürftigen Wohnungen zunächst mietfrei zu vergeben. „Gegen drei mietfreie Monate sind sicher viele Wohnungssuchende bereit, selbst einen Pinsel zu schwingen“, meint Oppermann.
Insgesamt gäbe es im Ihme-Zentrum 806 Wohneinheiten, über 500 seien in einer WEG zusammengeschlossen.Von der WEG-Verwaltung Busemann & Schremmer, deren Büro einen Steinwurf entfernt in der benachbarten Calenberger Esplanade liegt, waren für Punkt-Linden keinerlei Auskünfte zu bekommen.
Informationen zur Wohnungsfrage werden zurückgehalten
Freundlich, aber bei Nachfragen zugeknöpft, gibt sich auch der ehemalige und langjährige WEG-Verwalter Torsten Jaskulski. Dessen Cardea Immobilien GmbH ist noch in den alten Büroräumen in der Ihmepassage beheimatet und für die „Sondereigentumsverwaltung“ aus der PIZ-Insolvenzmasse zuständig. Zur Anzahl und zum Zustand der verwalteten Wohnungen gab es von der Cardea keine Informationen.
Deshalb eine Anfrage bei der Insolvenzverwaltung. „Die Vermietung leerstehender Wohnungen wird nach Möglichkeit fortgesetzt, ist jedoch aufgrund des bestehenden Instandhaltungsrückstaus erschwert“, heißt es da auf Anfrage von Punkt-Linden von Meike Ostrowski, die für die in Bremen ansässige Kanzlei Kösterberner als Corporate-Communication-Managerin tätig ist.
Insolvenzverwaltung bereitet offenbar Zwangsversteigerung vor
Vertiefende Informationen zum Wohnungsleerstand sind von der PIZ-Insolvenzverwaltung nicht zu bekommen. Auch nicht „zu dem schon lange im Hintergrund laufenden Zwangsversteigerungsverfahren, das im Übrigen bei Immobilien dieser Größe und in der gegebenen Situation nichts Ungewöhnliches ist.“
Dies gelte auch für Schreiben des zur Gutachtenerstellung beauftragten Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren, die mehrere PIZ-Mietparteien vor geraumer Zeit erhielten. „Aktuelle Relevanz für das Insolvenzverfahren besteht keine,“ so Pressesprecherin Ostrowski weiter. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns über das Gesagte hinaus nicht weiter äußern möchten.“ Eine baldige Zwangsversteigerung steht offenbar im Raum. Auf den weiteren Verlauf des Verfahrens und auf den Umgang mit dem Leerstand von Wohnungen darf man gespannt sein.
Da Grundschulden auf die PIZ sind, ist es rechtlich nach meinen Wissensstand (bin aber kein Jurist, daher Meinung kein Rechtsgutachten) schwer möglich, einfach, bzw. fast unmöglich die Wohnungen dort herauszulösen und einfach und schnell zu Geld zu machen, besonders unter Berücksichtigung der Unternehmenseigenschaften und der Gläubiger.
Ich kann den Hintergedanken zwar verstehen, denn wenn der Insolvenzverwalter wieder Geld hat, kann er die Nebenkosten zahlen, die jetzt die anderen Eigentümer übernehmen, aber so Einfach wird es bestimmt nicht gehen und das wissen auch die Politiker, denn dort gibt es auch Juristen.
Jeder weitere Eigentümer verteilt die Kosten zwar auf mehr Köpfe, ABER:
– es sind doch nur je Aussage ca. 50-60 Wohnungen nach meinen Stand, die aber teilweise noch Mängel aufweisen
– die neuen Eigentümer haben dann dieselben Probleme wie die jetzigen Eigentümer
– Der Verkaufserlös wird auch nicht ewig halten
– wenn die neuen Eigentümer die anteilige Grundschuld mit Übernehmen müssten, ist die Wohnung quasi nicht Beleihbar und Überschuldet schon bei Kauf.
– es löst nicht das Grundproblem mit dem Ihme Zentrum
Vielleicht sollte man den Abriss prüfen und zu welchen Preis, die jetzigen Eigentümer sich aus dieser Situation herauskaufen können, denn bei den vielen Artikeln könnte man den Eindruck bekommen, die Eigentümer stehen mit jeden Monat in der Mehrheit mit dem Rücken an der Wand. Da wäre eine schnelle Lösung doch besser, als wenn das Geld jeden Monat weggeht und man auf einen positiven Ausgang zockt.
Zur Grundschuld:
Meiner Meinung nach sollte ernsthaft geprüft werden, ob das Geld auch wirklich geflossen ist oder nur fiktiv dazu dient um sich an Dritten zu bereichern (neue Käufer/übrige Eigentümer- wenn bewusst Immobilien „aufgewertet“ werden sollen, bei denen Flächen im Besitz von Städten/Kommunen sind, die ja nicht pleite gehen können). Soweit ich mich richtig erinnere wurden als Ausrede für den fehlenden Nachweis technische Schwierigkeiten genannt.
..Wurde wohl alles über die Wirecard Bank abgewickelt und die Kontoauszüge nur online bei selbiger bereitgestellt.??..🙈🙉🙊
Da ist die WEG dran. Es ist nur ungeheuer schwer, belastbare Informationen von den an der Grundschuldgeschichte beteiligten Parteien zu bekommen. Denn diesbezüglich zur Auskunft verpflichtet sind die nicht. Inwiefern das ein Hinweis darauf ist, dass es gar keine Geldflüsse gab, mag jede*r für sich selbst entscheiden.
Was allerdings zu bedenken ist, ist der zeitliche Zusammenhang der Eintragung der Grundschuld (von denen wohl kein Cent im IZH gelandet sein dürfte) und den finanziellen „Engagements“ des Herrn Windhorst anderweitig.
Sehr geehrter Herr Ganskow,
leider ist es meiner Kenntnis nach möglich, für Unternehmen einen Individualvertrag zu machen, dass die PIZ keinen Cent sieht und ein Asset (Grundschuld ist ein abstraktes Geschäft), wie das Gebäude mit einer Grundschuld haftet. Es sollte aber einen Verwendungszweck geben, gegen dem der Empfänger des Geldes nicht absichtlich verstoßen darf und diese Person/dieses Unternehmen ist wahrscheinlich auch nicht haftbar für die Schulden, deshalb die Sicherheit = Grundschuld (Aber ohne Verträge ist das Rätselraten!!!!). Aber selbst wenn gegen den Verwendungszweck verstoßen worden wäre (kein Vorwurf!!!!!!!! nur Theorie!!!!!!!!!!!!!) wäre es nur zum Vorteil des Geldgebers, da die Schuld sofort fällig wäre und die Grundschuld noch besteht. Natürlich sollte es keine Gegenforderung vom Gläubiger gegen die Grundschuld geben, wenn es sich nichtvaluierte Grundschuld handelt. Diese sollte allerdings auch so gekennzeichnet sein.
Sehr geehrter Herr Ganskow,
wie ist das eigendlich mit der Eintragung der Grundschulden abgelaufen?
Da mir mal einer der Eigentümer gesagt hatte man braucht für den Verkauf die Genehmigung der Eigentümer, da sollte doch das Grundbuchthema ganz genau geregelt sein und somit hätte man eine Eintragung doch verhindern können, bzw. man kann ein Grundbuch für Eintragungen sperren.
…hier werden zwei unterschiedliche Dinge vermischt:
Bei einer Zwangsversteigerung und einem Share Deal gibt es keine Verwalterzustimmung- und Grundschulden kann ich jederzeit auf mein Eigentum eintragen lassen, wo hätte da also der Einfluss der WEG sein sollen?
Auch kann ich mit meiner Immobilie einen Kredit für etwas anderes absichern.
Jetzt nachzuweisen, das hier etwas nicht rechtskonform war, wird bei zwei Parteien, die vermutlich kein Interesse an Offenlegung haben, weiterhin sehr schwierig bleiben und sich vermutlich über Jahre hinziehen , wenn es denn überhaupt konkret weiter nachverfolgt wird.
Lieber K.V.
Zitat:
„Grundschulden kann ich jederzeit auf mein Eigentum eintragen lassen, wo hätte da also der Einfluss der WEG sein sollen?“
Sorry aber es ist in der Praxis quatsch, natürlich kann man Grundbücher defaktisch sperren lassen. Sonst könnte jeder Eigentümer einen neue Grundschuld aufnehmen und dem neuen Geldgeber einen höheren Rang geben als den vorherigen und somit andere Geldgeber benachteiligen und die Immobilie open End überschulden. Also was quasi passiert ist und sonst quasi jeder WEG-Teilnehmer jetzt auch noch machen könnte.
Wenn man eine Verkauferlaubnis braucht kann man die praktisch nicht durchsetzen, wenn das Grundbuch offen ist. Es ist natürlich Ehrenhaft, wenn sich bis jetzt jeder dran gehalten hat!!!!!
Außerdem, der Eigentümer, der nach Überschuldung noch eine Grundschuld eintragen lässt, sollte seine Koffer packen, sowie der Notar, wenn er davon Kenntnis hat. Die Grundschuld sollte dann aber auch nach ca. 4-6 Wochen ausgetragen sein. Mir ist aber kein Fall bekannt, ohne arglistige Täuschung, wo es zu so einen Fall gekommen ist.
Zudem sollte ein Investor vorher von den anderen Eigentümern eine Einverständniserklärung haben für die Einschränkungen während der baulischen Veränderungen, da hätte man ein Druckmittel gehabt.
Zudem würde es bedeuten, die anderen Eigentümer hätten kein Mitspracherecht an welchen Investor weiterverkauft werden sollte, dass kann ziemlich nach hinten losgehen, denn nicht alle Investoren sind immer reglich auf diesem Planeten!!!!!!!
Ok, es ist jetzt passiert, nur für die Zukunft sollte, wenn es tatsächlich so wie von Ihnen beschrieben wird nachgebessert werden, zudem sollten auch die Kosten (Notar/Amtsgericht) geregelt werden.
Hi Nisa,
eigemdlich eine SUPER IDEE!!!!!!
Leider sollte für den letzten Investor der Zielwert 400 Mio. Euro sein für einen Verkauf. Rechne mal die Beiden Grundschulden zusammen, den angegebenen Investitionsstau, die Bauzeit, die Vermarktung und Mietersuche…. Das Rechnet sich einfach nicht als Verkauf und die Mieten würden nach jetzigen Mietspiegel den Betrieb dauerhaft nicht decken (von Eigenkapitalrendite und Zinsen/Tilgung wollen wir mal nicht sprechen). Natürlich ist es absoluter Mist, aber Rückbau und Neubau oder Erweiterung der Fläche wären da die logischen Optionen aus meiner Sicht.
Was eine Erweiterung angeht, bis marktübliche Zinsen und Renditen für den Eigenkapitalgeber gezahlt werden könnte wäre es ein Monsterprojekt und auch die andere Uferseite mit einbeziehen. Einen Investor der das finanziert ist sehr selten und eine Stadt, die so ein Risikoprojekt die nächsten X Jahre vor der Nase haben will, braucht Nerven.
Außerdem würde es Kaufkraft aus der Innenstadt abziehen und die Grünen wollen bestimmt nicht jemanden der letzte grüne Fläche totalversiegelt.
Es ist nach meinen persönlichen Rechtsstand so (keine Rechtsbereatung, nur Meinung) so, dass selbst wenn kein Geld geflossen ist die Grundschuld besteht. Bei Scheingeschäften, Sittenwiedrigkeit…. kann man versuchen dagegen vorzugehen, aber bei dem Betrag hat die andere Seite auch viel zu verlieren.
Es ist echt nicht einfach!!!!!!!!!!!!! Deshalb für alle wäre es meiner Meinung nach am besten, wenn die jetzigen Eigentümer den Rückbau bezahlen könnten und neue Wohnungen darauf entstehen, die ruhig und Problemlos wohnen könnten.
Hallo,
wenn nachweislich KEIN Geld geflossen ist, kann die Grundschuld angefochten und gelöscht werden.
Wenn man im Internet nach Herrn M. und Herrn W. sucht, findet man ein ähnliches Szenario vor über 15 Jahren. Damals hat Herr M. auch Geld an Herrn W. verliehen. Und auch damals konnte Herr W. das Geld nicht zurückzahlen.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gerichtsstreit-um-millionen-ich-glaube-dass-ihn-irgendwer-schuetzt-1.768164
Ich glaube nicht, dass es sich dabei um einen anderen Herrn M. handelt.
Liebe Nisa,
danke für den Link!
Zu den Zahlungen kann ich als Außenstehender nichts sagen.
Hoffentlich kann der Insolvenzverwalter das aufklären, denn es sollte eigendlich bei ordentlicher Buchführung ein Vertag existieren mit Verwendungszweck über die Gelder und selbst wenn es in eine andere Unternehmung geflossen ist, gibt es häufig die Möglichkeit Bilanzen einzusehen bei dem Betrag.
Einen schönen Abend noch!!!!!!
Bei einigen Wohnungen gibt es wohl auch Schimmelprobleme durch einen Wasserschaden.
Wer saniert eine Wohnung auf eigene Kosten, wenn im Gegenzug nur 3 Monatsmieten erlassen werden? Wenn es mit etwas Tapete und Farbe getan wäre, wären die Wohnungen schon längst vermietet. Zumindest hat es in der Vergangenheit niemanden abgeschreckt, eine unrenovierte Wohnung zu beziehen, selbst ohne Fußbodenbelag und Einbauküche. Deswegen waren ja die Mieten auch wesentlich günstiger.
Ich gehe mal davon aus, dass die 3 Monate nur ein Beispiel waren, wenn es tatsächlich nur einmal durchstreichen wäre. Auch davon gab es Wohnungen, die mittlerweile vermietet sind. Die tatsächliche Mietfreiheit sollte sich dann an der Höhe der tatsächlichen Investitionen orientieren. Inwieweit ein solches Vorgehen aber mit Insolvenzrecht und den damit zusammenhängenden Pflichten des Insolvenzverwalters in Einklang zu bringen ist, ist mir nicht bekannt.
Denn in der Vergangenheit war es durchaus so, dass mit den Einnahmen aus den vermieteten Wohnungen die Renovierung der nächsten Wohnung bezahlt wurde. Machbar wäre auch das. Wenn es das Insolvenzrecht hergibt.
Allerdings habe ich so den leisen Verdacht, dass der aktuelle Insolvenzverwalter nicht sein Hauptaugenmerk auf die insolventen Flächen im IZH legt. Jedenfalls hat er es kürzlich nicht in einem HAZ-Portrait über ihn erwähnt. Und auf seiner Webseite tauchte es zumindest damals auch nicht auf.
Was man allerdings von Cardea findet, ist eine Mietwohnung auf https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/helle-4-zimmer-wohnung-im-ihme-zentrum-in-hannover-linden/3167993286-203-3176 Ob das eine aus der Insolvenzmasse ist oder eine von Privat, kann ich nicht sagen.