Gerüst am Haus Schwarzer Bär 7 bleibt weiter stehen

Gebäude Schwarzer Bär7 am 25. Mai 2023
Schwarzer Bär 7 am 24. Mai 2023

Das Eckhaus Schwarzer Bär Nummer 7 in Linden-Mitte ist seit sage und schreibe über 10 Jahren eingerüstet. Dieses Gebäude gehört zu einem Ensemble bestehend aus vier Häusern mit den Hausnummern 1 bis 7, die allesamt unter Denkmalschutz stehen. Das Haus gehört einem einzelnen Eigentümer, der sich über Jahre hinweg kaum um den Erhalt oder gar eine Sanierung gekümmert hat.

Anfang 2013 musste die Stadtverwaltung zwangsweise einschreiten, da Teile der Fassade auf den darunterliegenden Gehweg gefallen waren. Mithilfe des Gerüstes konnte ein Fangnetz montiert werden, um Gefahren für Fußgänger zu vermeiden. Die Kosten dafür legte die Stadt dem Eigentümer auf, der sich daraufhin mit der Stadt eine regelrechte Prozessschlacht vor dem Verwaltungsgericht geliefert hat. Immer wieder sahen die Richter die Stadt im Recht, jedoch führte die Länge der Verfahren zu erheblichen Verzögerungen. Inzwischen steht das Haus unter Zwangsverwaltung, seitdem wird eine Sanierung durchgeführt, dabei wurde zunächst das Dach fertiggestellt.

Mehr: Punkt-Linden berichtete mehrfach über dieses Gebäude

Bezirksratsherr Thomas Ganskow (Piraten) richtet im Juni 2022 eine Anfrage an die Stadtverwaltung und erkundigte sich nach dem Fortschritt der Bauarbeiten. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wann mit dem Abbau des Gerüstes gerechnet werden könne. Damals antwortete die Verwaltung: Man strebe den Rückbau des Bau- und Schutzgerüstes noch vor Beginn der Frostperiode an.

Tatsächlich steht das Gerüst immer noch an seinem Platz. Thomas Ganskow richtet darum eine erneute Anfrage an die Verwaltung im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, die die Stadt gestern schriftlich beantwortet. Die Fragen und Antworten:

  • Ganskow: 1. Welche neuen Erkenntnisse hat die Verwaltung zu einem Termin für den Abbau des straßenseitigen Gerüstes?
    Stadtverwaltung: Die Arbeiten der Schwammsanierung und Grundinstandsetzung im obersten Geschoss und im Dachraum sowie die Dacheindeckung sind nach den denkmalrechtlichen Anordnungen durch den Zwangsverwalter bzw. im Wege der Ersatzvornahme abgeschlossen. Das straßenseitige Gerüst wird jedoch weiterhin als Schutzgerüst und als Baugerüst für die Sanierung der Straßenfassade benötigt. Derzeit kann kein Termin genannt werden, wann die Arbeiten so weit abgeschlossen werden können, dass ein Rückbau des Gerüstes möglich ist.
  • Ganskow: 2. Welche unvorhersehbaren Umstände haben die Notwendigkeit des Gerüstes verlängert?
    Stadtverwaltung: Aufgrund der über viele Jahrzehnte unterlassenen Bauunterhaltung und bautechnisch mangelhafter Reparaturversuche ist das Schadensbild der Fassade bis zu relevanten Schäden an den Fensterstürzen fortgeschritten. Auf der Basis eines umfassenden Fachgutachtens ist ein Sanierungsplan erstellt worden. Für die beteiligten Gewerke Mauerarbeiten, Stuckarbeiten und Malerarbeiten sind detaillierte Ausschreibungsunterlagen vorhanden. Die Submissionsergebnisse sind ausgewertet und in Preisspiegeln zusammengestellt, mit dem Ergebnis eines Auftragsvolumens, das den Verfügungsrahmen des Zwangsverwalters erheblich übersteigt. Der Zwangsverwalter hat daher bei der LHH einen erneuten Vorschuss beantragen müssen, mit dessen Bewilligung er erst die notwendige Freigabe der Beauftragung beim Amtsgericht einholen kann. Unwägbar ist daher, wann die Entscheidung des Amtsgerichts erfolgt, ob die Firmen zu diesem Zeitpunkt noch an ihre Angebote zu binden sind und ob die verschiedenen Firmen, deren Gewerke eng ineinandergreifen, Kapazitäten für eine termingerechte Ausführung haben.

Bildnachweis: Stefan Ebers