Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute einem Förderantrag der Landeshauptstadt für den Bau des Fössebades zugestimmt. Der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement hatte den Antrag vorbereitet. Die Stadt erhält Bundesmittel in Höhe von 6 Millionen Euro.
Oberbürgermeister Belit Onay zeigte sich sehr erfreut: „Das Bundesprogramm ‚Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur‘ zeigt eindrucksvoll, dass diese Bereiche nach wie vor einen sehr wichtigen Bestandteil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einer Kommune bilden. Wir freuen uns, dass die Landeshauptstadt Hannover mit dem Neubau des Fössebades für die Förderung berücksichtigt wurde. Gerade Schwimmbäder schaffen Zusammenhalt und integrieren alle Menschen, unabhängig ihres sozialen Standes.“
Konstanze Beckedorf, zuständige Dezernentin für Kultur und Sport: „Die Bundesförderung ist ein hervorragendes Signal für die Bäderlandschaft in Hannover. Der Neubau des Fössebades mit seinem 50-Meter-Schwimmbecken wird nachhaltig dazu beitragen, den durch die Corona-Pandemie verursachten Stau bei der Erteilung von Schwimmunterricht weiter aufzuholen. Schwimmen ist nicht nur ‚Freizeitspaß‘, sondern für viele Menschen ein wichtiger und notwendiger Baustein für die Gesundheit und Daseinsvorsorge. Mit dem barrierefreien Fössebad schaffen wir eine Schwimmsportstätte, die der Öffentlichkeit, den Vereinen und Schulen gleichermaßen zur Verfügung steht.“
Mit der Zusage für diese Bundesfördergelder war der Fachbereich Sport-, Bäder und Eventmanagement erneut erfolgreich. Solche Bewerbungen erfordern stets erhebliche Vorarbeit und präzise Begründungen. In den zurückliegenden Jahren wurden in diesem Bereich insgesamt knapp 12 Millionen Euro, unter anderem für das Sportleistungszentrum, das Misburger und das Vahrenwalder Bad generiert.
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Es sind Jahresraten bis 2027 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sollen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.
Für den Neubau des Fössebades wurden bereits für die Projektaufrufe 2018 und 2020 Fördermittelanträge gestellt. Diese wurden abgelehnt. Die Verwaltung hat daraufhin einen neuen Förderantrag mit aktualisierten Unterlagen gestellt. Dieser wurde jetzt positiv beschieden.
Im Rahmen des Bundesprogramms sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Der Schwerpunkt soll jedoch bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.
Grundsätzlich gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist. Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 20 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 25 Jahren.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die Wirtschaftlichkeit von einem Neubau gegenüber einer Sanierung des alten Fössebades ausführlich dargelegt.
Der Bundesanteil der Förderung liegt in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro. Der Anteil der Kommune soll im Grundsatz mindestens bei 55 % liegen. Die Stadt wird für den Neubau des Fössebades die Maximalförderung in Höhe von 6 Millionen Euro erhalten.
Der Antrag, beziehungsweise das Projekt wurde als beispielhaft angesehen.