Erhaltungssatzung rund um die Nieschlagstraße beschlossen

Plan Erhaltungssatzung Nieschlagstraße
Plan Gebiet der Erhaltungssatzung Nieschlagstraße

In der jüngsten Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer wurde einstimmig beschlossen, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet entlang der Nieschlagstraße zwischen Davenstedter Straße und Wittekindstraße gemäß § 172 Abs. 2 BauGB aufzustellen.

Eine Erhaltungssatzung dient dazu, bestimmte Gebiete oder Bauwerke vor unerwünschten Veränderungen zu schützen und ihr historisches, kulturelles oder architektonisches Erbe zu bewahren. Sie kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie die Festlegung von Baustilen, Materialien oder Farben, die Begrenzung von Bauhöhen oder die Regulierung von Umbauten und Renovierungen. Ihr Ziel ist es, die charakteristische Atmosphäre und Identität des Gebiets zu bewahren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Die südliche Nieschlagstraße ist vorwiegend von Gebäuden aus der vorgründerzeitlichen Epoche geprägt, deren Entstehungszeit noch deutlich erkennbar ist. Sie sind typisch für die städtebauliche Struktur des späten 19. Jahrhunderts in Linden-Mitte, stehen jedoch nicht unter Denkmalschutz. Ein Abriss dieser Gebäude war bisher ohne Weiteres möglich. Für das Grundstück Nieschlagstraße 32 wurde bereits ein Bauantrag genehmigt, der den Abriss der bestehenden Bebauung und den Neubau von Wohnungen vorsieht. Um Veränderungen in diesem Bereich zu regulieren, soll nun eine Erhaltungssatzung eingeführt werden.

Die Erhaltungssatzung zielt darauf ab, die städtebauliche Eigenart des Gebiets zu bewahren (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Durch den Aufstellungsbeschluss wird die Möglichkeit geschaffen, vorläufig Entscheidungen über Baugesuche zurückzustellen und verfahrensfreie Abrisse zu verhindern, bis die Satzung in Kraft tritt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die beschlossene Erhaltungssatzung keinen Denkmalschutz für das betroffene Gebiet bedeutet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Hauseigentümer weiterhin abreißen und neu bauen, beispielsweise wenn das bestehende Gebäude stark baufällig ist und eine Erhaltung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.

Die endgültige Entscheidung über die Erhaltungssatzung wird am 15. Mai 2024 vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss getroffen, gefolgt vom Verwaltungsausschuss der Stadt Hannover.

Bildnachweis: E-Government Hannover-Stadt