Einrichtung Bewohnerparkzonen im Stadtbezirk als Möglichkeit?

Schild weist Bewohnerparkzone aus
Schild Bewohnerparkzone

Es erscheint logisch: Fahrzeuge können nicht ordnungsgemäß abgestellt werden, Besucher kommen dann noch dazu. Eine Verbesserung muss her. Deshalb wurde vom Bezirksrat in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Landeshauptstadt Hannover (LHH) um Einbeziehung in die Ausweisung von Bewohnerparkzonen gebeten. In der Regel sollen die entsprechenden Zonen nach dem Mischprinzip ausgewiesen werden. Dabei ist das Parken für Besucher nur mit Parkschein zulässig, die Bewohner mit Parkausweis können ihr Fahrzeug kostenlos abstellen. Diesem Antrag wurde bedingt von der LHH gefolgt.

Wie es jetzt weitergeht

Eine Untersuchung zur städtischen Einrichtung des Bewohnerparkens wurde im Haushaltsbegleitantrag H-0160/2019 beantragt. Die kann aber wegen personeller Engpässe und des insgesamt großflächigen Gebietes nur verzögert bearbeitet werden. Der entsprechende umfassende Bereich wird in 3 Pakete aufgeteilt, das dritte Paket, das u. a. die Stadtteile Linden-Süd, Linden-Mitte und Linden-Nord umfasst, wurde bisher nicht ausgeschrieben. Zitat aus dem Antrag:

Für die Einrichtung von Bewohnerparken müssen die Straßenverkehrsbehörden eine Abwägung zwischen Gemeingebrauch, vorhandenem Parkdruck und örtlichen Besonderheiten vornehmen. Die Festlegung der Konzepte erfolgt unter Berücksichtigung der sehr engen rechtlichen Rahmenbedingungen und basierend auf umfangreicher Auswertung von verschiedenen zu berücksichtigenden Kriterien, wie:

  • der Struktur der Verteilung der Bewohnenden,
  • der Anzahl und Verteilung der Kfz-Halter in den Straßenabschnitten,
  • der Parkraumnachfrage durch Bewohnende, die im Nachtzeitraum ermittelt wurden,
  • der ermittelten Bereiche mit ausgeprägten Nutzungskonflikten,
  • des zur Verfügung stehenden Parkraums und

der Festsetzungen nach § 45 VwV StVO 31, 32 X: Die zur Verfügung stehenden Parkflächen von Bewohnerparkzonen müssen tagsüber zu 50 % und nachts zu 25 % für jedermann nutzbar sein, die maximale Ausdehnung eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten darf 1.000 m nicht überschreiten.

Sobald ein Konzept vorliegt, wird der Bezirksrat informiert und die Ergebnisse der Untersuchung werden vorgestellt. Sofern die Einrichtung von Bewohnerparkzonen im Stadtbezirk Linden-Limmer empfohlen wird, werden zu einer Umsetzung vor Ort von der Verwaltung Drucksachen vorgelegt, um hierzu die entsprechenden politischen Beschlüsse herbeizuführen. Der Bezirksrat wird im Rahmen des Gremienlaufs beteiligt.

Das bedeutet offensichtlich einen langen Dienstweg und viel Zeit bis zu einer Entscheidung. Einen Termin gibt es nicht.

Bildnachweis: Martin Illmann