Unter dem Motto „Walk to freedom – für Selbstbestimmung und gegen Zwang“ zeigte eine Privatperson für den Mittwochabend eine Versammlung in Linden-Nord an. Der Aufzug setzte sich kurz nach 18:30 Uhr am Küchengartenplatz in Bewegung, lief über Nebenstraßen parallel zur Limmerstraße und querte diese mehrmals. Rund 120 Gegendemonstrierende versuchten, den Aufzug zu stören, indem sie sich in kleinen Gruppen entlang der Route an den Knotenpunkten wie zum Beispiel auf der Limmerstraße zwischen der Albertstraße und Fortunastraße in den Weg stellten. Einsatzkräfte der Polizei mussten sie wiederholt ansprechen und teilweise abdrängen bzw. zur Seite schieben. Dadurch konnte das Aufeinandertreffen der Gegenparteien verhindert werden. Kurz nach 19:00 Uhr kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Versammlungsteilnehmenden und einem Störer. Grund dafür war eine entwendete Fahne. Die Polizei stellte die Identitäten der beiden Beteiligten fest und leitete entsprechende Verfahren gegen beide ein.
Im weiteren Verlauf trafen die Einsatzkräfte auf eine Gruppe von rund 20 Personen, die sich auf die Limmerstraße, zwischen Selmastraße und Fössestraße gesetzt hatten. Diese wurden als Versammlung deklariert, ein Versammlungsleiter gab sich jedoch nicht zu erkennen. Der Aufzug „Walk to freedom“ konnte an dieser Stelle störungsfrei vorbeigeführt werden. Auf dem Küchengartenplatz angekommen, wurde die Versammlung während einer Abschlusskundgebung durch laute Rufe gestört. Die Polizei forderte die Teilnehmenden des Gegenprotests daher mithilfe einer Lautsprecherdurchsage auf, Abstand zur Versammlung zu halten. Eine Polizeikette trennte die beiden Versammlungen voneinander. Der Gegenprotest löste sich anschließend auf, ehemalige Teilnehmenden entfernten sich in Kleingruppen in verschiedene Richtungen. Gegen 19:55 Uhr wurde die Versammlung eigenständig für beendet erklärt.
Die Polizei leitete an diesem Abend zwei Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Die Einsatzkräfte führten insgesamt 49 Gefährderansprachen und 72 Identitätsfeststellungen durch, erteilten einen Platzverweis und schlossen zwei Teilnehmer wegen eines wiederholt fehlenden Mund-Nase-Schutzes von der Veranstaltung aus. Diese müssen nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen.