Die Schleuse am Stockhardtweg nahe der Wasserstadt gleicht den Höhenunterschied von ca. 2 m zwischen dem Stichkanal Hannover-Linden und dem „Verbindungskanal zur Leine“ (früher: Leineabstiegskanal) aus. Diese wurde 1913 bis 1914 erbaut. Über die Ihme wurde mit dieser Anbindung die frühere Industrie im Bereich Glocksee an das Wasserstraßennetz angebunden.
Obwohl die Schleuse heutzutage für den gewerblichen Schiffsverkehr bedeutungslos ist, wurde sie 2007 aufwendig saniert, da der Bund zur Offenhaltung von Bundeswasserstraßen gesetzlich verpflichtet ist. Auf dieser Kanalverbindung verkehren nur noch das Ausflugsschiff „Wappen von Hannover“ sowie Wirtschaftsfahrzeuge des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts, z.B. für Wartungsarbeiten am Leinewehr. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nutzt das Schleusengelände auch als Lagerfläche für zum naheliegenden Leinewehr gehörenden Wartungsgerät.
Der Kanal-Bereich kurz unter- und oberhalb der Schleuse wird heute gerne zum Spazierengehen und trotz Verbots zum Schwimmen genutzt. Nachts, insbesondere im Winter bei Schnee und Eis, ist die Schleuse ein reizvolles Fotomotiv und somit einer der Sehenswürdigkeiten von Limmer. Über die Brücke des Stockhardtweg gelangt man auch zum Limmer Volksbad.
Binnenschiff touchiert Kanalbrücke Wunstorfer Straße
Ein Binnenschiff touchiert heute die Brücke der Wunstorfer Landstraße über den Stichkanal Linden. Die Schiffsbesatzung hatte vorher festgestellt, dass man nicht unter der Brücke hindurchpassen würde.
Initiative CleanUp Hannover bei Aktion „Hannover ist putzmunter“ am Start
Aus Anlass der frühjährlichen Müllsammelaktion „Hannover ist putzmunter“ macht auch die Initiative CleanUp Hannover wieder eine Freiwilligen-Aktion entlang des Lindener Stickkanals, bei dem die stark vermüllten Uferbereiche gereinigt werden sollen.
Baden und andere Wassersportaktivitäten sind nicht überall erlaubt
Es ist nicht sehr bekannt, dass der Mittellandkanal mit seinen Stichkanälen sowie die Leine und Ihme Bundeswasserstraßen sind. Deshalb ist offiziell das Baden sowie die Durchführung weiterer Wassersportaktivitäten in bestimmten Bereichen verboten.