Der Polizeieinsatz am 09.05. auf dem Gelände der Wasserstadt hat am Mittwoch auch den Bezirksrat beschäftigt. Mit einem Dringlichkeitsantrag soll die Verwaltung beauftragt werden, den Zugang zum Uferbereich zwischen Lindener Hafen und Leineabstiegskanal für die Bevölkerung offen zu halten. Damit soll sichergestellt werden, dass Erholungssuchende hier in Limmer nicht wieder des Hausfriedensbruchs bezichtigt werden. Den folgenden Dringlichkeitsantrag hat der Bezirksrat einstimmig angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Grünen Fraktion zur Sitzung des Bezirksrates am 19.05.2021
Zugang zum Uferbereich der zukünftigen Wasserstadt für alle sichern
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, auf den Bauunternehmer und Besitzer des Geländes der Wasserstadt, Günter Papenburg, einzuwirken, die Einzäunung der Baustelle der zukünftigen Wasserstadt so zu gestalten, dass ein ausreichend breiter Korridor zum Ufer westlich der Schleuse (konkret: Kanuclub bis zur Spitze / „Deutsches Eck“), errichtet und so der Uferbereich zugänglich gemacht wird.
Begründung:
Am Sonntag, dem 09.05.21 erhielten ca. 150 Personen, die sich auf der Landzunge der zukünftigen Wasserstadt aufhielten, einen Platzverweis. Zudem stellte die Polizei Bußgelder aus und leitete überdies Strafanzeigen gegen 148 Personen wegen Hausfriedensbruch ein.¹ Die Begründung für dieses Verfahren war das unerlaubte Betreten des Wasserstadtgeländes.
Seit Jahren sind die Uferbereiche der Landzunge der zukünftigen Wasserstadt ein beliebter Treffpunkt. Im Wissen um die Wichtigkeit dieses Ortes für die Bewohnerinnen des Stadtviertels hat der Bezirksrat bei der Bebauungsplanung diesen Umstand berücksichtigt und für den ersten Bauabschnitt beschlossen, „(…) eine[n] Uferstreifen am Leineabstiegskanal östlich der Schleuse als öffentlich[e] Grünfläche mit einer Breite von mindestens 30 m² festzulegen, um den Zugang zum Wasser zu ermöglichen. Auch für die weiteren Bauabschnitte sollte das, einstimmig vom Rat der LHH beschlossene, „Planungsziel“ der „an den Wasserkanten […] umlaufenden Grünstreifen“ (Anlage 4 zu Drs. 1528/2012) schon jetzt berücksichtigt werden. Dass dieser Zugang nun durch den Bauunternehmer und Besitzer verboten wird, ist nicht hinzunehmen und widerspricht dem Grundgedanken des vom Bezirksrat verabschiedeten Beschlusses. Die Absperrung gegen unbefugtes Betreten der Bestandsgebäude sowie der eigentlichen Baustelleneinrichtung zur Gefahrenvermeidung wird vom Bezirksrat hingegen begrüßt.
(Marlen Martin)
https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1696-2015