Ausschuss für Stadtentwicklung diskutiert über Stadtteilfeste

Stephanusstraße am Lindener Marktplatz
Die blau-weißen Wimpel sind Markenzeichen für das Stadtteilfest in Linden-Mitte.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss des Rates diskutiert am 19. November auch über die Zukunft der Straßenfeste „Limmer Kietzfest“, „Lust auf Linden Süd“ und das „Blaue Wunder – Lindener Butjerfest“. Die Verwaltung will die rechtlichen Regeln für Außengastronomie auf öffentlichen Straßen flexibler gestalten. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP setzen sich darüber hinaus für eine Stärkung des lokalen Einzelhandels in den Stadtteilen und für Erleichterungen bei der Durchführung von Stadtteil- und Schützenfesten ein. Für die Lindener Standortgemeinschaften unterstützt Peter Hoffmann-Schoenborn den Antrag der drei Fraktionen.

Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen

Im August 2024 hatten die drei Fraktionen die Verwaltung beauftragt, die „Sondernutzungssatzung für Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten“ aus dem Jahr 2008 zu überarbeiten, weil sich die Nutzung des öffentlichen Raums etwa durch E-Scooter und der Bedarf der Gastronomie verändert haben. Im Oktober hatte die Verwaltung ihre Neufassung in die zuständigen Fachausschüsse des Rates eingebracht, ohne dass darüber abgestimmt wurde. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss ist die dritte Station auf dem Weg zu einer Entscheidung des Rates. Während die Vorlage der Verwaltung vor allem die Belange der Gastronomie mit Blick auf die notwendige Barrierefreiheit auf Gehwegen neu regeln will, liegt der Fokus der drei Fraktionen auf einer Stärkung der Stadtteile.

Lokalen Einzelhandel und Stadtteilfeste stärken

Außengastronomie am Kötnerholzweg
Ohne Außengastronomie geht es in Linden-Nord und anderen Stadtteilen längst nicht mehr.

In dem gemeinsamen Antrag heißt es, dass lokaler Einzelhandel, Restaurants, Cafés, Bäckereien, Kioske, Eisdielen und viele weitere Geschäfte das Straßenbild in den Stadtteilen prägen. Sie „tragen maßgeblich zu wirtschaftlichem Erfolg und zur Straßenkultur bei. Viele Geschäfte würden von der Möglichkeit, eine Außenbestuhlung aufstellen zu dürfen, profitieren.“ Deshalb soll dies künftig möglich sein. Weil Standortgemeinschaften, Vereine und ehrenamtliche Festveranstalter*innen durch ihre Arbeit „den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort in den Quartieren“ stärken, sie künftig kostenfrei für ihre Stadtteil- und Schützenfeste etwa mit Plakaten, Wimpeln oder Blumenschmuck oder Flaggen werben können. „Die Punkte sind in jedem Falle regelungsbedürftig“, weiß Peter Hoffmann-Schoenborn aus seiner Erfahrung mit der Planung des Stadtteilfestes in Linden-Mitte. Die Lindener Standortgemeinschaften „unterstützen“ daher die Initiative der drei Fraktionen.

„Dringend nötig“ sei zudem der Vorschlag der Verwaltung, künftig fünfmal im Jahr direkt vor Geschäften eintägige Veranstaltungen zu erlauben. „Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung auch bei Straßenfesten greift und zu Vereinfachungen führt: Zurzeit muss schon bei der Beantragung eines Straßenfestes – also 6 bzw. 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung – genau festgelegt sein, welches Geschäft in welchem Umfang welche Art von Geschäftswerbung betreibt. Entscheidet sich ein Geschäft nicht rechtzeitig, wird es von der Standortgemeinschaft erteilten Genehmigung nicht mehr erfasst und müsste eine Einzelgenehmigung beantragen. Hier wäre eine allgemeine Regelung bzw. Klarstellung wünschenswert“, regt Hoffmann-Schoenborn an.

Tigris
Tigris
Wilhelm-Bluhm-Straße 40
30451 Hannover

Bildnachweis: Katharina Kümpel

5 Gedanken zu „Ausschuss für Stadtentwicklung diskutiert über Stadtteilfeste“

  1. Das Zustellen der Gehwege ist oft ärgerlich, übrigens können das neben der Außengastro auch einzelne Geschäfte. Da bleibt nur ein schmaler Durchgang und in dem stehen dann auch noch die Kunden die die Auslagen betrachten im Weg.
    Was mich und viele Nachbarn an der Außenbestuhlung vor Allem stört: Wenn es den Betreibern sche….egal ist, wie spät es wird! Es gibt Lokale, die sich an die Regeln halten, da heisst es dann kurz vor 22 Uhr „bitte kommt bald rein“ oder zumindest wird um Zimmerlautstärke gebeten. Alles super.
    Leider ist es manch Anderen – dazu zählen auch diverse Kioskbetreiber – völlig latte, wie lange es wie laut vor ihren Buden ist. Da frag ich mich übrigens jedesmal, was der städtische Ordnungdienst eigentlich macht, der ja angeblich abends auf der Limmerstraße unterwegs ist.

    • Wie sich wohl die Limmerstraße entwickelt hätte, wenn die Fußgängerzone nicht verlängert worden wäre und die Autos weiterhin auf der Limmerstraße parken dürften?

      Die eine oder andere Außengastro wäre dann jedenfalls nicht möglich. Die Abgase der Autos und der damit verbundene Lärm wären zwar auch nicht viel besser, doch der Vielfalt der Geschäfte wäre es vielleicht zu Gute gekommen.

      Aus aktuellem Anlass:
      Ich finde auch so etwas muss sich auf den Mietspiegel auswirken. Kurze Wege für den täglichen Bedarf an Lebensmittel usw. ist zwar schön und gut, aber wenn dadurch die Wohnqualität sinkt (Lärm und Verschmutzung), darf sich das nicht doppelt auf die Mieter auswirken (Mieterhöhung, Nebenkostenerhöhung wg. Straßenreinigung).
      Auch ob der Vermieter ins Gebäude investiert oder noch alte Fenster verbaut sind (gerade bei Lärmbelästigung wichtig), das Gebäude Asbestteile enthält usw. sollte im Mietspiegel eine Rolle spielen. Einfach nur 1-2 € mehr pro Quadratmeter verlangen zu dürfen, obwohl seit 25 Jahren nicht mal die angekündigten Verbesserungen (z. B. Austausch der Asbestverkleidung am Balkon) umgesetzt wurden, finde ich sehr unfair gegenüber Mietern.

  2. Solange die Außenbestuhlung den Gehweg nicht für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder anderen Einschränkungen verengt oder so blockiert, dass man gezwungen wird auf den Radweg auszuweichen, ist es in Ordnung. Aber auf der Limmerstraße bleibt meist nur der Ausweg auf die Fahrbahn, ist zwar eine Fußgängerzone, doch die Fußgänger müssen sich allen anderen unterordnen, wenn sie nicht umgefahren werden wollen.
    Am Glocksee wird durch die Außenbestuhlung der Gehweg so zugestellt, dass mobilitäts- oder sichteingeschränkte Menschen auf den Radweg ausweichen müssen.

    • „… gezwungen (…) auf den Radweg auszuweichen …“

      Auf welchen Radweg ausweichen? Die Limmerstraße ist doch der Radweg – der mit Abstand breiteste und in sämtliche Himmelsrichtungen gleichzeitig befahrbare Radweg Hannovers. Als Fußgänger ist es dort unmöglich, den den Radfahrern zustehenden Sicherheitsabstand von 1,50 m einzuhalten.

Die Kommentare sind geschlossen.

5 Gedanken zu „Ausschuss für Stadtentwicklung diskutiert über Stadtteilfeste“

  1. Das Zustellen der Gehwege ist oft ärgerlich, übrigens können das neben der Außengastro auch einzelne Geschäfte. Da bleibt nur ein schmaler Durchgang und in dem stehen dann auch noch die Kunden die die Auslagen betrachten im Weg.
    Was mich und viele Nachbarn an der Außenbestuhlung vor Allem stört: Wenn es den Betreibern sche….egal ist, wie spät es wird! Es gibt Lokale, die sich an die Regeln halten, da heisst es dann kurz vor 22 Uhr „bitte kommt bald rein“ oder zumindest wird um Zimmerlautstärke gebeten. Alles super.
    Leider ist es manch Anderen – dazu zählen auch diverse Kioskbetreiber – völlig latte, wie lange es wie laut vor ihren Buden ist. Da frag ich mich übrigens jedesmal, was der städtische Ordnungdienst eigentlich macht, der ja angeblich abends auf der Limmerstraße unterwegs ist.

    • Wie sich wohl die Limmerstraße entwickelt hätte, wenn die Fußgängerzone nicht verlängert worden wäre und die Autos weiterhin auf der Limmerstraße parken dürften?

      Die eine oder andere Außengastro wäre dann jedenfalls nicht möglich. Die Abgase der Autos und der damit verbundene Lärm wären zwar auch nicht viel besser, doch der Vielfalt der Geschäfte wäre es vielleicht zu Gute gekommen.

      Aus aktuellem Anlass:
      Ich finde auch so etwas muss sich auf den Mietspiegel auswirken. Kurze Wege für den täglichen Bedarf an Lebensmittel usw. ist zwar schön und gut, aber wenn dadurch die Wohnqualität sinkt (Lärm und Verschmutzung), darf sich das nicht doppelt auf die Mieter auswirken (Mieterhöhung, Nebenkostenerhöhung wg. Straßenreinigung).
      Auch ob der Vermieter ins Gebäude investiert oder noch alte Fenster verbaut sind (gerade bei Lärmbelästigung wichtig), das Gebäude Asbestteile enthält usw. sollte im Mietspiegel eine Rolle spielen. Einfach nur 1-2 € mehr pro Quadratmeter verlangen zu dürfen, obwohl seit 25 Jahren nicht mal die angekündigten Verbesserungen (z. B. Austausch der Asbestverkleidung am Balkon) umgesetzt wurden, finde ich sehr unfair gegenüber Mietern.

  2. Solange die Außenbestuhlung den Gehweg nicht für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder anderen Einschränkungen verengt oder so blockiert, dass man gezwungen wird auf den Radweg auszuweichen, ist es in Ordnung. Aber auf der Limmerstraße bleibt meist nur der Ausweg auf die Fahrbahn, ist zwar eine Fußgängerzone, doch die Fußgänger müssen sich allen anderen unterordnen, wenn sie nicht umgefahren werden wollen.
    Am Glocksee wird durch die Außenbestuhlung der Gehweg so zugestellt, dass mobilitäts- oder sichteingeschränkte Menschen auf den Radweg ausweichen müssen.

    • „… gezwungen (…) auf den Radweg auszuweichen …“

      Auf welchen Radweg ausweichen? Die Limmerstraße ist doch der Radweg – der mit Abstand breiteste und in sämtliche Himmelsrichtungen gleichzeitig befahrbare Radweg Hannovers. Als Fußgänger ist es dort unmöglich, den den Radfahrern zustehenden Sicherheitsabstand von 1,50 m einzuhalten.

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