Ausschuss für Stadtentwicklung diskutiert über Stadtteilfeste

Stephanusstraße am Lindener Marktplatz
Die blau-weißen Wimpel sind Markenzeichen für das Stadtteilfest in Linden-Mitte.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss des Rates diskutiert am 19. November auch über die Zukunft der Straßenfeste „Limmer Kietzfest“, „Lust auf Linden Süd“ und das „Blaue Wunder – Lindener Butjerfest“. Die Verwaltung will die rechtlichen Regeln für Außengastronomie auf öffentlichen Straßen flexibler gestalten. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP setzen sich darüber hinaus für eine Stärkung des lokalen Einzelhandels in den Stadtteilen und für Erleichterungen bei der Durchführung von Stadtteil- und Schützenfesten ein. Für die Lindener Standortgemeinschaften unterstützt Peter Hoffmann-Schoenborn den Antrag der drei Fraktionen.

Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen

Im August 2024 hatten die drei Fraktionen die Verwaltung beauftragt, die „Sondernutzungssatzung für Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten“ aus dem Jahr 2008 zu überarbeiten, weil sich die Nutzung des öffentlichen Raums etwa durch E-Scooter und der Bedarf der Gastronomie verändert haben. Im Oktober hatte die Verwaltung ihre Neufassung in die zuständigen Fachausschüsse des Rates eingebracht, ohne dass darüber abgestimmt wurde. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss ist die dritte Station auf dem Weg zu einer Entscheidung des Rates. Während die Vorlage der Verwaltung vor allem die Belange der Gastronomie mit Blick auf die notwendige Barrierefreiheit auf Gehwegen neu regeln will, liegt der Fokus der drei Fraktionen auf einer Stärkung der Stadtteile.

Lokalen Einzelhandel und Stadtteilfeste stärken

Außengastronomie am Kötnerholzweg
Ohne Außengastronomie geht es in Linden-Nord und anderen Stadtteilen längst nicht mehr.

In dem gemeinsamen Antrag heißt es, dass lokaler Einzelhandel, Restaurants, Cafés, Bäckereien, Kioske, Eisdielen und viele weitere Geschäfte das Straßenbild in den Stadtteilen prägen. Sie „tragen maßgeblich zu wirtschaftlichem Erfolg und zur Straßenkultur bei. Viele Geschäfte würden von der Möglichkeit, eine Außenbestuhlung aufstellen zu dürfen, profitieren.“ Deshalb soll dies künftig möglich sein. Weil Standortgemeinschaften, Vereine und ehrenamtliche Festveranstalter*innen durch ihre Arbeit „den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort in den Quartieren“ stärken, sie künftig kostenfrei für ihre Stadtteil- und Schützenfeste etwa mit Plakaten, Wimpeln oder Blumenschmuck oder Flaggen werben können. „Die Punkte sind in jedem Falle regelungsbedürftig“, weiß Peter Hoffmann-Schoenborn aus seiner Erfahrung mit der Planung des Stadtteilfestes in Linden-Mitte. Die Lindener Standortgemeinschaften „unterstützen“ daher die Initiative der drei Fraktionen.

„Dringend nötig“ sei zudem der Vorschlag der Verwaltung, künftig fünfmal im Jahr direkt vor Geschäften eintägige Veranstaltungen zu erlauben. „Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung auch bei Straßenfesten greift und zu Vereinfachungen führt: Zurzeit muss schon bei der Beantragung eines Straßenfestes – also 6 bzw. 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung – genau festgelegt sein, welches Geschäft in welchem Umfang welche Art von Geschäftswerbung betreibt. Entscheidet sich ein Geschäft nicht rechtzeitig, wird es von der Standortgemeinschaft erteilten Genehmigung nicht mehr erfasst und müsste eine Einzelgenehmigung beantragen. Hier wäre eine allgemeine Regelung bzw. Klarstellung wünschenswert“, regt Hoffmann-Schoenborn an.

Zahnärzte am Küchengarten
Zahnärzte am Küchengarten
Limmerstraße 15
30451 Hannover

Bildnachweis: Katharina Kümpel

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