Stadt will Sonderumlagenzahlung für Ihme-Zentrum verwehren

Amtsgericht-HannoverDie Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft des Ihme-Zentrums schlossen im Jahr 2021 einen gerichtlichen Vergleich. Darin vereinbarten sie unter Bezugnahme auf die Teilungserklärung die Erhebung einer Sonderumlage für Instandhaltungsmaßnahmen am Sockelgeschoss des Ihme-Zentrums. Die Beklagte gehört zum Kreis der zur Zahlung der Sonderumlage Verpflichteten.

Im September 2022 beschloss der Verwaltungsbeirat, für verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen einen Betrag in Millionenhöhe von den Verpflichteten einzufordern. Die Beklagte verweigerte die Zahlung. Mit Bescheid vom 12. Juni 2024 gab das Referat für Stadtplanung und Stadtentwicklung der Beklagten der Wohnungseigentümergemeinschaft auf, verschiedene Arbeiten (Einbau einer Brandschutzverkleidung, brandschutztechnische Ertüchtigung der Tiefgaragenabfahrt, Rückbau verschiedener Deckenbereiche) an der Anlage durchzuführen.

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Mit der Klage verlangt die Klägerin (WEG) zunächst die Zahlung eines Teilbetrags von 100.000 Euro von der Stadt. Sie argumentiert unter anderem, dass die Beklagte (Stadt Hannover) eine Antwort auf die Frage schuldig sei, wie der Bescheid vom 12. Juni 2024 umgesetzt werden solle, wenn nicht einmal die Beklagte bereit sei, ihren Pflichten aus der Teilungserklärung und aus dem gerichtlichen Vergleich nachzukommen.

Güteverhandlung und mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht

Gestern am 26. März 2025 fand dazu eine mündliche sowie Güteverhandlung in der Wohneigentümer-Sache vor dem Amtsgericht Hannover statt. Vor der Richterin am Amtsgericht Frau Dagmar Frost fanden sich die Parteien neben etwa 20 Eigentümern und Zuhörern ein. Die Kläger waren der Hausverwalter Torsten Jaskulski (WEG Ihme-Zentrum) mit seinem Anwalt der RAe Schieb, die Beklagten mit einer Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover mit ihrem Anwalt der RAe Lauenroth und Partner.

Nach den jeweiligen Stellungnahmen der Parteien wies die Richterin darauf hin, daß die Teilungserklärung von 1974 die Arbeitgrundlage einer Entscheidung bleibt. Nun sollen die jeweiligen Parteien dem Gericht ihre Argumente vorlegen, dabei wurde auf eine endgültige Entscheidung in einem Monat hingewiesen. Würde dieser Beschluss dann nicht akzeptiert werden, ginge der Fall an die nächsthöhere Stelle, dem Landgericht Lüneburg.

 

Bildnachweis: Stefan Ebers

1 Gedanke zu „Stadt will Sonderumlagenzahlung für Ihme-Zentrum verwehren“

  1. Es geht ja nicht „nur“ um die Kostenverteilung für eine Betonsanierung im Sockelgeschoss.
    Zu prüfen wäre, ob nicht die übrigen Eigentümer, so wie die Stadt, ihre Immobilien ebenfalls zur Risikobegrenzung in eine GmbH umwandeln. Andernfalls kann die Unverkäuflichkeit der eigenen Wohnung bzw. Gewerberäume und als Folge eine lebenslange Insovenz drohen.

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  1. Es geht ja nicht „nur“ um die Kostenverteilung für eine Betonsanierung im Sockelgeschoss.
    Zu prüfen wäre, ob nicht die übrigen Eigentümer, so wie die Stadt, ihre Immobilien ebenfalls zur Risikobegrenzung in eine GmbH umwandeln. Andernfalls kann die Unverkäuflichkeit der eigenen Wohnung bzw. Gewerberäume und als Folge eine lebenslange Insovenz drohen.

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