Noltestraße wird als Fahrradstraße 2.0 eingerichtet – ab Montag

Haltverbot Noltestraße
Haltverbot Noltestraße
Die Noltestraße in Linden-Nord ist westlich der Sudersenstraße zusammen mit der anschließenden Liepmannstraße bereits seit einigen Jahren Bestandteil des hannoverschen Fahrradstraßennetzes.
Auf Initiative des Stadtbezirksrats Linden-Limmer wird nun auch der östlich anschließende Abschnitt bis zum Kötnerholzweg als Fahrradstraße eingerichtet.

Bauarbeiten beginnen am 10. Mai

Fahrradstraße
Fahrradstraße
Die Ausführung der Arbeiten ist für die kommende Woche ab dem 10. Mai 2021 geplant. Dazu sind bereits beiderseitig Halteverbotsschilder aufgestellt, die ab dem kommenden Montag gelten. Nach Abschluss der Einrichtungsarbeiten bleibt das Parkplatzangebot für Autos weiterhin an beiden Fahrbahnrändern bestehen, dann gekennzeichnet mit einer weißen Markierung.

Neben der für die hannoverschen Fahrradstraßen üblichen Beschilderung und Markierung wird in der Noltestraße – wie vor wenigen Wochen erstmals in der Edenstraße im Stadtteil List – das neue Erscheinungsbild der „Fahrradstraße 2.0“ umgesetzt. Dabei werden die Rechts-vor-links-Regelungen an den Knotenpunkten und Einmündungen entlang der Fahrradstraße verändert. Auffällige rote Markierungen heben die Vorfahrt für Radfahrer optisch hervor.

Künftige Regeln in der Noltstraße

Für Radfahrende

  • Benutzen die Fahrbahn und dürfen nebeneinander fahren
  • Haben Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr
  • Dürfen nicht auf Gehwegen fahren, diese sind Fußgängern und radfahrenden Kindern bis zehn Jahren vorbehalten

Für motorisierte Verkehrsteilnehmer

  • Müssen jederzeit auf den Radverkehr Rücksicht nehmen
  • Dürfen nur in den dafür markierten Bereichen parken
  • Dürfen Grundstücke anfahren

Sonstige Hinweise

  • In Tempo 30-Zonen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel rechts vor links. Dieser Grundsatz wird in der Noltestraße durch die Einrichtung als Fahrradstraße und eindeutiger Beschilderung durchbrochen.
  • Die Geschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmer auf 30 Stundenkilometer beschränkt. Das Tempo geben die Radfahrenden vor. Der Kraftfahrzeugverkehr ordnet sich unter.
  • Verkehrszeichen kennzeichnen den Beginn und das Ende der Fahrradstraße.

Bildnachweis: Stefan Ebers