Das Gelände der in Bau befindlichen Wasserstadt Limmer war viele Jahre ein Fabrikgelände des Automobilzulieferers Continental. Neben dem unter Denkmalschutz stehenden und inzwischen sanierten Wasserturm der Fabrik blieben auch einige wenige, ebenfalls geschützte Fabrikgebäude direkt am Stichkanal Linden in Limmer erhalten. Lange Zeit wurde angenommen, diese Gebäudeteile seien mit krebserregenden Nitrosaminen belastet.
Ginge es nach dem Bauunternehmer Papenburg, wären auch diese Gebäude längst abgerissen, was Gerichte ihm jedoch verwehrten. Demgegenüber gibt es viele Leute, die in diesen Gebäuden ein Stück erhaltenswerte Zeitgeschichte sehen. Auch die Bürgerinitiative (BI) Wasserstadt und der Stadtbezirksrat Linden-Limmer setzen sich seit Jahren stark für einen Erhalt der letzten verbliebenen Gebäude auf dem Wasserstadtgelände ein.
Aktuell sind diese Gebäude in einem trostlosen Zustand, da sie über viele Jahre offen und ohne Fenster der Witterung ausgesetzt wurden. Zuletzt wurde auch das baufällige Dach aus Sicherheitsgründen abgetragen. Um ein Nutzungskonzept für diese Gebäude entwickeln zu können muss nun zunächst geklärt werden, wie hoch die tatsächliche Schadstoffbelastung ist. Dazu sollen bereits mehrere Gutachten erstellt worden sein, die trotz des großem öffentlichen Interesses bisher nur in Auszügen offengelegt wurden.
Gutachten ließen Nutzung zu
Im Rahmen der gestrigen Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer hat Dr. Schlesier vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Stadtverwaltung erstmalig Informationen aus den zuletzt erstellten Gutachten zur Nitrosamin Belastung kommuniziert. Nach seiner Aussage wäre gemäß der bisher vorliegenden Gutachten eine Nutzung der Altgebäude durchaus möglich. Um jedoch eine größtmögliche Sicherheit zu erlangen, habe die Stadt Hannover ein weiteres toxikologisches Gutachten beim Landesgesundheitsamt beauftragt, welches gerade erstellt wird. Laut Dr. Schlesier soll dieses Gutachten Anfang 2023 vorgestellt werden.
Sofern sich darin die bisherigen Ergebnisse bestätigen, könnte für die Altgebäude ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. So ein Bebauungsplan ist eine Sonderform der Bauplanung. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzises umrissenes Projekt von einem Vorhabenträger realisiert werden soll. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird zwischen Vorhabenträger und Stadtverwaltung auf Grundlage des Baugesetzbuches abgestimmt.
Nutzung der Altgebäude
Denkbar wären für die imposanten Klinkerbauten künftig verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, sowohl gewerblich als auch als Wohnraum. In einer kürzlich von der Stadtverwaltung erstellten Präsentation war ein Teil der Gebäude als Kulturfläche benannt.