Neuigkeiten zum Gerüst am Haus Schwarzer Bär 7

Schwarzer Bär 7Seit fast 10 Jahren ist inzwischen das Haus Schwarzer Bär 7 in Linden-Mitte eingerüstet, einige Spötter bezeichnen dieses bereits als Wahrzeichen vom Schwarzer Bär. Wer mehr zu dieser Historie erfahren möchte, kann gerne die früheren Punkt-Linden Nachrichten zum Thema Schwarzer Bär 7 lesen.

Bezüglich des unter Zwangsverwaltung stehenden Gebäudes stellte gestern der Bezirksratsherr Thomas Ganskow der Piratenpartei in der Bezirksratssitzung einige Fragen an die Stadtverwaltung, deren Antworten einige Hintergründe zu Tage brachten.

  1. Welche neuen Erkenntnisse hat die Verwaltung zu einem Termin für den Abbau des Gerüstes?
    Antwort der Stadtverwaltung: Die Dachsanierung ist weitgehend abgeschlossen. Entsprechend konnte das hofseitige Gerüst bereits abgebaut werden.
    Das straßenseitige Gerüst wird bis zum Abschluss der Fassadenarbeiten noch als Schutz- und Arbeitsgerüst benötigt. Der Submissionstermin für die ausgeschriebenen Fassadenarbeiten war der 17.6.2022. Erst nach sorgfältiger Auswertung der Angebote kann der Auftrag erteilt werden, so dass derzeit für die Ausführung und den Abschluss der Fassadenarbeiten noch keine Termine genannt werden können. Das Ziel ist es aber, die Arbeiten noch vor der Frostperiode soweit abschließen zu können, dass das Baudenkmal in seinem Bestand gesichert ist, die Gefahrensituation für den öffentlichen Straßenraum damit beseitigt ist und das Gerüst abgebaut werden kann.
  2. Welche unvorhersehbaren Umstände haben die Notwendigkeit des Gerüstes aller Voraussicht nach verlängert?
    Antwort der Stadtverwaltung: Die Sanierungsarbeiten wurden und werden durch den vom Amtsgericht bestellten Zwangsverwalter und ein von diesem beauftragtes Ingenieurbüro in enger Abstimmung mit der Stadtdenkmalpflege geplant, ausgeschrieben, vergeben und überwacht. Diese Zusammenarbeit läuft reibungslos. Erhebliche zeitliche Verzögerungen sind dadurch bedingt, dass der Denkmaleigentümer Klagen gegen die Zwangsverwaltung angestrengt hatte und den Zwangsverwalter bis zur gerichtlichen Entscheidung an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert hatte. Um einen vollständigen Stillstand der Arbeiten zu verhindern, mussten zwischenzeitlich Arbeiten der Dachsanierung wieder im Wege der Ersatzvornahme beauftragt werden.
    Unvorhersehbar war das Ausmaß der durch die jahrzehntelang vernachlässigte Bauunterhaltung verursachten Schäden. Der über lange Zeit unkontrollierte Eintrag von Feuchtigkeit hatte einen Befall mit echtem Hausschwamm verursacht, dessen Ausdehnung auf das Dachtragwerk, auf die Balkenlage der oberen Geschossdecke und auch auf massive Wände erst nach Freilegung und temporärer Räumung einer Wohnung erkennbar wurde. Bevor die Dachdeckung abschließend instandgesetzt werden konnte, waren somit umfangreiche Rückbau-, Reparatur- und Ersatzbaumaßnahmen am Tragwerk erforderlich.
    Zusätzliche Verzögerungen waren dann durch ebenfalls nicht vorhersehbare Material- und Lieferengpässe für Holz- und Metallbauteile verursacht. Die Auftragslage der Firmen hat vereinzelt auch dazu geführt, dass auf ausgeschriebene Leistungen keine Angebote eingegangen sind.
    Die Schwammsanierung hatte auch Maßnahmen am Tragwerk der Außenfassade nach sich gezogen mit einer weitgehenden Erneuerung der Traufbohle und einem Austausch von nicht mehr tragfähigen Fensterstürzen. Die Fassadensanierung konnte daher nicht parallel, sondern erst jetzt nach Abschluss der oben genannten Arbeiten erfolgen.Die noch ausstehenden Fassadenarbeiten sind nicht zuletzt infolge der in der Vergangenheit durch den Eigentümer veranlassten unsachgemäßen Teilergänzungen mit ungeeigneten Materialien erheblich erschwert. Eine nicht verzichtbare Grundlage für die Sanierungsplanung war daher ein Fachgutachten zum Schadensbild, zu den Schadensursachen und zur Zusammensetzung des bauzeitlichen Mörtels sowie der später eingesetzten Reparaturmörtel und Farbsysteme.

Bildnachweis: Stefan Ebers