An einigen Stellen rund um die Limmerstraße und Dornröschenbrücke in Linden-Nord hatte kürzlich die Stadtverwaltung neue Schilder zum Lärmschutz aufhängen lassen. Auf diesen ist zu lesen, dass freitags, samstags und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages ein erweiterter Lärmschutz gilt. Dieser umfasst z.B. Lautsprecherboxen, Musik, laute Gespräche und Partylärm.
Daraufhin fragten sich nun viele Anwohner, ob damit an den übrigen Tagen kein Lärmschutz mehr gilt? Deshalb hat die Punkt-Linden Redaktion den zuständigen Pressesprecher der Stadtverwaltung, Udo Möller, um Klarstellung gebeten:
Beschriftung der Schilder wird angepasst
Unzulässiger Lärm ist gemäß § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) an jedem Tag unabhängig von der Uhrzeit und der Quelle verboten, daher gilt das Verbot nicht nur am Wochenende. Das Schild wurde angebracht, weil sich im Rahmen der intensiveren Bestreifung am Wochenende herausgestellt hat, dass viele Nutzer*innen vor allem am Wochenende stärker sensibilisiert werden sollten. Intention war, vor allem am Wochenende und zu den späten Abend- und Nachtzeiten die besondere Notwendigkeit der Rücksichtnahme in den Vordergrund zu stellen. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden wir die Schilder zeitnah anpassen.
Text: § 117 OwiG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.