Gern wird in Limmer in den Kanälen gebadet. Nicht nur Kinder und Jugendliche nutzen im Sommer die kostenfreien Badestellen am Stich- und am Leineabstiegskanal mit der Schleusenanlage. Im Bereich der Baustelle Wasserstadt sind allerdings die Zugänge zum kühlenden Nass allerdings abgesperrt.
Die Kanäle sind Bundeswasserstraßen – hier gelten feste Regeln
„Nach dem eher kühleren Mai erwarten wir endlich höhere Temperaturen, die zu einem Badevergnügen einladen. Die Bundeswasserstraßen, mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert, stellen eine hohe Anziehungskraft dar“, teilte das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bereits im Juni 2021 mit. Doch so verlockend es sei: Es handele sich auch bei den Kanälen um Bundeswasserstraßen und keine ruhigen Badegewässer. Deshalb gibt das Amt folgende Hinweise: „Jeder, der sich auf einer Wasserstraße bewegt, hat sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Im gesamten Schleusenbereich einschließlich der Schleusenvorhäfen ist das Baden und Schwimmen verboten. Dies gilt auch im Bereich von Brücken, Liegestellen, Häfen, Pumpwerken und Wehren, jeweils 100 m in beiden Richtungen ober- und unterhalb. Bei Nichtbeachtung des Badeverbots können Bußgelder bis zu 200 € fällig werden.“
Das Badevergnügen ist schon lange ein Thema
Das Thema ist im Mai 2021 auch im Stadtbezirksrat Linden-Limmer erörtert worden. Schon damals wurde festgestellt, dass Beeinträchtigungen der Badefreude durch den Bau der Wasserstadt entstehen.
Zuständig für Gestaltung der Uferzonen ist der Bezirksrat
„Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer bekräftigt seine Entscheidung zur Uferparkplanung vom 20.06.2023 insbesondere im Hinblick auf Lage und Führung des asphaltierten 3,5 m breiten Radweges“, schreibt jetzt CDU-Einzelvertreter Michael Klenke in einem Antrag. „Für den Fall, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover weiterhin das alleinige Entscheidungsrecht des Bezirksrates Linden-Limmer zur Gestaltung des Uferparks ignoriert wird eine erneute Beantragung einer Entscheidung der Kommunalaufsicht durch den Bezirksbürgermeister Herrn Rainer-Jörg Grube angeregt.“