Fössebad öffnet wieder zum 1. September – Besuch nur nach Anmeldung

Fössebad Sprungbrett
Fössebad Sprungbrett

Bereits seit dem 16. März ist das Fössebad in der Liepmannstraße 7 in Limmer, coronabedingt geschlossen. Nach eine längeren Planungsphase wird es nun zum 1. September eine Wiederöffnung des öffentlichen Schwimmbetriebes geben. Dazu wurde ein auf das Fössebad zugeschnittenes Hygienekonzept umgesetzt, welches vom Gesundheitsamt abgesegnet wurde. Dieses ist mit einigen Einschränkungen für die Besucher verbunden.

Neue Fössebad Öffnungszeiten

  • Montag 06:00-18:00 Uhr
  • Dienstag 06:00-21:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 06:00-18:00 Uhr
  • Freitag 06:00-18:00 Uhr
  • Samstag 08:00-18:00 Uhr
  • Sonntag 09:00-14:00 Uhr

Die Öffnungszeiten sind in einzelne, feste Zeitfenster von 2 Stunden eingeteilt. Nach dieser Zeit muss der Gast das Fössebad verlassen.

Anmeldung zum Badbesuch

Im gesamten Fössebad dürfen sich maximal 36 Badegäste gleichzeitig aufhalten. Während der gleichzeitigen Nutzung von Schulen, Vereinen oder Schwimmkursen wird diese Zahl weiter reduziert. Jedoch ist eine Minimalzahl von 12 Personen gleichzeitig pro Nutzungszeit festgelegt.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt telefonisch (0511-2102108) oder persönlich am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit zwischen 09:00 und 13:00 Uhr. Reservierungen über den Anrufbeantworter werden nicht entgegengenommen.
Die Anmeldung erfolgt gesondert für das Schwimmerbecken oder das Nichtschwimmerbecken bis zu 7 Tage im Voraus. Pro Person gibt es maximal eine Nutzungszeit pro Tag. Letzter Einlass ist 30 Minuten vor Ende einer Nutzungszeit.

Einschränkungen aufgrund des Hygienekonzepts

  • Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich
  • Abstandsregeln
  • Hust- und Niesetikette
  • Vor jeder Nutzung muss der Badegast ein Formular mit Personen- und Gesundheitsdaten ausfüllen, welches im Vorfeld auf der Fössebad-Website zum Download zur Verfügung stehen wird.
  • Die Nutzer erhalten an der Kasse einen Schlüssel zu einem Umkleideschrank um auch in diesem Bereich die Mindestabstände sicher zu stellen.
  • Jeder Duschraum kann maximal von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Im großen Becken finden je 12 Personen auf zwei Doppelbahnen Platz, auf denen im Kreisverkehr unter Wahrung eines Mindestabstands von 2 Metern geschwommen werden kann. Überholen ist wegen der Abstandsregelung nicht gestattet.
  • Im kleinen Becken können 12 Personen schwimmen, ein Mindestabstand ist auch hier einzuhalten.
  • Die Sprungtürme werden wegen der Bahnaufteilung nicht geöffnet; der Verleih von Schwimmutensilien ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
  • Die Schwimmhalle muss zum Ende der Nutzungszeit verlassen werden. 30 Minuten nach Ende der Nutzungszeit müssen alle Nutzer des öffentlichen Schwimmbetriebs das Gebäude verlassen haben, damit eine Zwischenreinigung durchgeführt werden kann.
  • Sauna und Liegewiese bleiben geschlossen.
  • Es gilt eine erweiterte Haus- und Badeordnung.

Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass sich die Badegäste ihrer Eigenverantwortung durch Einhaltung der neuen Regeln und weiteren Anordnungen des Personals gerecht werden, ohne dass das Personal ständig darauf hinweisen müsste.

Alle Regelungen gelten unter Vorbehalt und können ggf. an das Infektionsgeschehen angepasst werden.

Bildnachweis: Stefan Ebers