Endgültige Entscheidung: Conti in Limmer wird abgerissen

Conti-Turm und Restgebäude
Conti-Turm und Restgebäude

Kurzfristig war die Punkt-Linden-Redaktion heute zu einem Pressegespräch in das Bauamt Hannover eingeladen worden. Das angekündigte Thema ließ bereits einiges vermuten: das weitere Vorgehen bezüglich der Baudenkmäler der Wasserstadt Limmer. Bei dem Termin wurde bekannt gegeben, dass die noch bestehenden Restgebäude auf dem ehemaligen Gelände der Conti-Limmer nun doch abgerissen werden.

Einleitend schilderte der Leiter des Bereichs Bauordnung Simon Biederbeck ausführlich über die Historie des Kampfes um die Denkmalerhaltung der Conti-Restgebäude. Damit gemeint sind das große Gebäude am Stichkanal (Gebäude 44/51) sowie das angrenzende an der Wunstorfer Straße (Gebäude 2). Das aktuell noch genutzte Verwaltungsgebäude bleibt bestehen.

Conti-Altgebäude
Conti-Gebäude am Stichkanal

Zeitfenster

Die 1898 und 1920 errichteten Gebäude sind ein Zeugnis hannoverscher Industriegeschichte mit einer typischen Vollklinkerfassade. Diese wurden 1987 unter Denkmalschutz gestellt.

  • 2019 hatte die Eigentümerin, die Günter Papenburg AG, einen Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss beantragt. Die Begründung war: Der Erhalt sei wirtschaftlich unzumutbar. Das wurde kurz darauf durch die Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Hannover (LHH) abgelehnt. Eine Klage dagegen wurde abgewiesen.
  • 07/2021: Die Denkmalschutzbehörde beruft eine regelmäßig tagende Abstimmungsrunde der Landeshauptstadt Hannover mit der Eigentümerin ein, um eine dauerhafte Nutzung der Denkmäler zu forcieren.
  • Die Eigentümerin gibt eine umfassende Analyse zur Nitrosaminbelastung in Auftrag. Ergebnis: Über die Jahre war die Schadstoffbelastung im Wesentlichen gleich hoch geblieben.

Es wurde nach einer Lösung für den Gebäudeerhalt gesucht

Angedachte Wohnung im Altgebäude
Angedachte Wohnung im Altgebäude

Die Denkmalschutzbehörde beauftragte daraufhin das Institut IFUA in Bielefeld sowie den Architekten Sven Meinhof damit, dies gleichzeitig aus toxikologischer und bautechnischer Sicht zu prüfen. Heraus kam, dass eine Wohnnutzung unter bestimmten Bedingungen möglich sei. Ein entsprechendes Konzept sah „Sicherheitsringe“ mit einem Haus-in-Haus vor, bei dem alle inneren Wände hätten abgerissen und neu erstellt werden müssen. Die Klinker-Außenwände wären dabei mittels Loggien mit Luft umströmt worden, zusätzlich wären sie vorher mit diffusionssicherer Folie abgeklebt worden. Eine zusätzliche sogenannte Freimessung wurde auch geplant.

Ablehnungen folgten darauf

Die Stadtverwaltung bittet daraufhin im Juli 2022 die untere Gesundheitsbehörde der Region Hannover um Mitteilung, ob das Konzept des Instituts sowie des Architekten mitgetragen wird. Mit der Begründung, dass es für die Freitestung kein anerkanntes Vorgehen gäbe, lehnte diese ab. Das daraufhin eingeschaltete Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hielt ebenfalls die Bedenken aufrecht. Auch eine schriftliche Bitte von Oberbürgermeister Belit Onay an das Niedersächsische Sozialministerium ergab keine geänderte Meinung.

Fazit des Baudezernats

Dieses hält das Konzept von IFUA/Meinhof für plausibel und nachvollziehbar. Es hätte bei starken Eingriffen in die Denkmalsubstanz eine sehr gute Weiternutzung der Industriedenkmäler ermöglicht. Die Fachbehörden für Bewertung gesundheitlicher Risiken sind trotz mehrfacher Konsultationen auf allen Ebenen nicht bereit, das Konzept mitzutragen. Somit ist eine sinnvolle Weiternutzung und ein Erhalt der Denkmäler nicht möglich. Denkmalfachlich und baukulturell ist das Ergebnis für das Baudezernat enttäuschend.

Abriss und Zukunft – weiteres Vorgehen

mögliche Fassade beim Wiederaufbau
Mögliche Fassade beim Wiederaufbau

Es wird nun der Blick auf ein neues Ziel gerichtet. Nach dem Abriss sollen die Gebäudekubaturen (die Volumina eines Bauwerks) unter Verwendung nicht-kontaminierter Originalsubstanz wiedererrichtet werden. Es sind insgesamt ca. 20.000 m² Baugrundfläche. Dabei könnten auch die Raumhöhen auf heute übliche Maße reduziert werden:

Fassaden:

  • Gestaltungselemente der Fassade wiederherstellen bzw. zeitgemäß interpretieren
  • keine Balkone (evtl. Loggien denkbar)

Mögliche Nutzungen:

  • Stadtteilkultur
  • Industriegeschichte
  • Kulturtreff Kastanienhof
  • Wohnen, inkl. 30 % geförderten Wohneinheiten
  • Parken & Fahrradparken

Die Gesamtkosten von Abriss und Neubau sind von der Eigentümerin zu tragen.

Quelle: Bauverwaltung der Stadt Hannover

Bildnachweis: Ralf Borchardt, Martin Illmann, FB Planen und Stadtentwicklung