Tempo 30 auf der Deisterstraße: Neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dauerhaft

Tempo 30 Deisterstraße
Tempo 30 Deisterstraße
Auf der Deisterstraße in Linden-Süd gilt zwischen Ricklinger Straße und Allerweg ab sofort durchgehend Tempo 30. Bislang mussten Autofahrer lediglich im Bereich des Fußgängerüberwegs ihre Geschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren. Nun wurde die Begrenzung auf den Bereich einer Kita-Außenstelle ausgeweitet. Dadurch sind die bisherigen Teilstrecken miteinander verbunden.

Deisterkiez und Stadtteilforum machten auf Kita aufmerksam

Den Anstoß für die neue Regelung gaben der Verein Deisterkiez e. V. und das Stadtteilforum. Beide hatten die Straßenverkehrsbehörde auf die Außenstelle des Familienzentrums St. Vinzenz in der Deisterstraße 63 aufmerksam gemacht. Die Einrichtung gehört zum Caritasverband Hannover e. V. Das Haupthaus befindet sich im Allerweg 9.

Tempo 30 gilt auch nachts und am Wochenende

Die neue Beschilderung ist dauerhaft und nicht auf die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte beschränkt. Tempo 30 gilt damit auch abends, nachts und am Wochenende. Wie Stadtsprecherin Janine Herrmann gegenüber Punkt-Linden erklärte, wird die Stadtverwaltung die Beschilderung überprüfen, sollte die Kita-Außenstelle künftig geschlossen werden. Eine automatische Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist damit jedoch nicht verbunden.

Kein politischer Beschluss erforderlich

Ein Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer oder des Rates der Stadt Hannover war für die Einführung von Tempo 30 nicht erforderlich. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass entsprechende Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum sogenannten übertragenen Wirkungskreis gehören. Die Entscheidung liegt damit bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und nicht bei den politischen Gremien.

Rechtliche Grundlage ist § 45 Absatz 9 StVO. Danach können im unmittelbaren Bereich von Kindertagesstätten auch auf Hauptverkehrsstraßen streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h angeordnet werden. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift sieht dies im Regelfall vor.

Bei der neuen Regelung handelt es sich deshalb nicht um eine klassische Tempo-30-Zone, sondern um eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung.

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