Informationsveranstaltungen: Schuldner- und Insolvenzberatung

GeldUm Betroffenen zu helfen, ihre Situation zu stabilisieren, einer Überschuldung vorzubeugen oder Wege aus einer bestehenden Überschuldung aufzuzeigen, bietet die städtische Schuldner- und Insolvenzberatung eine umfassende und kostenlose Beratung an.

Die Schuldnerberatung bietet kostenlose Veranstaltungen an und informiert zu den Themen Schuldenfallen, Vollstreckungsschutz, außergerichtliche Schuldenbereinigung und Verbraucher-Insolvenzverfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und erste Schritte in eine schuldenfreie Zukunft zu gehen.

Die Schuldnerberater entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden individuelle Entschuldungskonzepte und führen Kriseninterventionen durch, beispielsweise bei drohendem Wohnungsverlust oder bestehenden Konto- und Gehaltspfändungen. Die zweistündigen Veranstaltungen finden statt am:

Weitere Informationen gibt es bei der Schuldnerberatung, für Interessierte stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

E-Mail: 50.07@Hannover-Stadt.de
Telefon: 0511/168-47049 oder 0511/168-47193.

Konkrete Beispiele, in denen die Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützen kann

Kontoauszugs-Ordner

Beispielsweise kann bei einer Kontopfändung geholfen werden. Hierbei ist der erste Schritt die Krisenintervention. Regelmäßig kommen Personen in die Schuldner-und Insolvenzberatung, die von einer Kontopfändung betroffen sind und dadurch nicht über das Guthaben verfügen können. Die Mitarbeitenden klären dann auf, dass das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann, so dass der Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro für eine ledige Person geschützt ist. Dadurch können laufende Kosten und der Lebensunterhalt bestritten werden.

Zusätzliche Pauschalbeträge wie z. B. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern oder Kindern können von einer Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden. Dadurch erhöht sich der Pfändungsfreibetrag und Ratsuchende können den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Im zweiten Schritt kann die Schuldnerberatung bei der Regulierung der Verbindlichkeiten unterstützen. Das bedeutet, dass die städtischen Mitarbeitenden mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen und in Verhandlung treten. Je nach individueller Situation, d.h. den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Ratsuchenden, werden mit den Betroffenen Entschuldungskonzepte erarbeitet. Sollte keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gelingen, bestünde die Möglichkeit ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Die Schuldnerberatung unterstützt auch bei der Beantragung eines solchen Verfahrens.

Quelle: Landeshauptstadt Hannover

 

Bildnachweis: Ralf Borchardt

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar