Neue Entgelte und Kostenbeiträge für Kindertagesstätten und Tagespflege

Hannover LogoDie Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Entgeltregelung für Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Hannover erarbeitet und jetzt eine entsprechende Drucksache in das politische Verfahren eingebracht. Damit folgt sie einem Ratsauftrag aus 2019.

Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski betont: „Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Entgeltregelung erhöhen wir die Einkommensstufen deutlich, verzichten bei der Einkommensermittlung auf die Anrechnung des Kindergeldes und entlasten dadurch etwa 56 Prozent aller zahlungspflichtigen Eltern.“
Vorbehaltlich der Zustimmung der Ratsgremien soll sich ab dem 1. August 2020 folgendes ändern:

  1. Kindergeld wird beim Einkommen nicht mehr angerechnet
    Hiervon profitieren unmittelbar Eltern der bisherigen Stufen eins bis sechs sowie mehr als die Hälfte der Eltern in Stufe sieben, die bislang dem Höchstbetrag entspricht. Das Kindergeld (derzeit 204 Euro pro Kind monatlich) soll Familien entlasten und die grundlegende Versorgung des Kindes absichern. Aktuell führen der Bezug von Kindergeld und dessen Berücksichtigung als Einkommen in vielen Fällen dazu, dass eine höhere Beitragsstufe erreicht wird. Die Nichtanrechnung zieht in aller Regel eine günstigere Einstufung nach sich.
  2. Deutliche Erhöhung der Einkommensstufen
    Hiervon profitieren alle Entgeltpflichtigen mit Nettoeinkünften in Höhe von bis zu 3.200 Euro. So ist zum Beispiel im Krippenbereich aktuell ein Entgelt in Höhe von 320 Euro bereits ab einem Nettoeinkommen mit Kindergeld in Höhe von 2.795 Euro zu zahlen. Künftig ist dies ohne Berücksichtigung des Kindergeldes erst ab 3.201 Euro der Fall. Der durch die Erhöhung der Einkommensstufen eintretende Entlastungseffekt wird durch die Nichtberücksichtigung des Kindergeldes noch deutlich verstärkt. Insgesamt werden so etwa 56 Prozent aller Entgeltpflichtigen spürbar entlastet.
  3. Einkommensabhängige Ausdifferenzierung der Höchstbeträge und rechnerische Anpassung der Entgelte für den Hortbereich
    Die aktuell sehr ungleichmäßige Einkommensstufenzuordnung wird in der aktuellen Stufe sieben, die bislang dem Höchstbeitrag entspricht, mit etwa 60 Prozent aller Entgeltpflichtigen am Beispiel Krippe besonders deutlich. Die undifferenzierte Ballung mittlerer, höherer und hoher Einkommen ist auf die vergleichsweise niedrige Einkommensstufe (2.795 Euro) zurückzuführen.

Mit der neuen Entgeltregelung werden alle bisherigen Höchstzahler*innen mit Nettoeinkünften bis 3.200 Euro in mindestens eine günstigere Stufe gelangen. Eine weitere Ausdifferenzierung wird dadurch erreicht, dass die Entgelte bei Nettoeinkünften ohne Kindergeld ab 3.501 Euro in drei Stufen angehoben werden: in der Spitze (Stufe zehn), bei Nettoeinkünften ohne Kindergeld ab 6.001 Euro, auf 480 Euro für Krippe/Tagespflege sowie auf 450 Euro für den Ganztags-Hort.

Die Entgelte für eine Dreiviertelstelle im Hort wurden außerdem von 68 Prozent auf 75 Prozent des jeweils korrespondierenden Ganztagsbetrags angepasst.

Die generelle Beitragsfreiheit für Empfänger*innen sogenannter Transferleistungen bleibt bestehen.

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Bildnachweis: Landeshauptstadt Hannover