Gesunkene Wertstofferlöse und gestiegene Kosten führen zu höherem Gebührenbedarf in der Abfallwirtschaft
Am Donnerstag hat der Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) die Annahme einer neuen Abfall- und Gebührensatzung empfohlen. Wenn sie auch von der Regionsversammlung am 17.12.2019 beschlossen wird, kann die geänderte Satzung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zum 1. Januar 2020 in Kraft
treten.
Erhöhung der Gebühreneinnahmen um rund 16 Millionen Euro auf
Zum 1. Januar 2020 ist somit eine Anpassung der Abfallgebühren um 11,4 Prozent für den Kalkulationszeitraum bis Ende 2022 vorgesehen. Grund sind gestiegene Kosten etwa für Personal, für interne Verwaltungsleistungen und Nutzung von Gebäuden als auch höhere Kosten für die thermische Verwertung des Restabfalls. Auch gesunkene Erlöse bei Wertstoffen, etwa bei Papier, Kunststoffen, Holz oder Schrott, spielen bei der Gebührenanpassung eine Rolle.
Säcke und Tonnen waren zu voll
Außerdem fand In den Jahren 2017 und 2018 eine Verwiegung des Restmülls statt. Dabei wurden die tatsächlichen spezifischen Gewichte des Restmülls in den jeweiligen Behältern ermittelt. Diese Verwiegungen werden regelmäßig durchgeführt. Sie dienen der gerechten Kostenzuordnung. Dabei sind insbesondere bei der 60-Liter-Tonne und beim Restabfallsack deutlich höhere Werte ermittelt worden. Dem tatsächlichen spezifischen Gewicht (Kilo pro Liter) entsprechend wird die Gebühr angepasst.
Für ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80-Liter-Restabfalltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die monatliche Gebühr um 2,82 Euro auf 20,08 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem 660-Liter-Restabfallcontainer mit 14-täglicher Leerung, in dem vier Parteien mit jeweils drei Personen leben, erhöht sich pro Partei die monatliche Restabfallgebühr um 3,03 Euro auf 25,81 Euro. Bei beiden Beispielen wird ein Restmüllvolumen von zehn Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt.
Neu: Abfallmindestvolumen kann reduziert werden
Neu in die Abfallsatzung wird die Möglichkeit aufgenommen, das Abfallmindestvolumen von zehn Liter pro Person und Woche ein weiteres Mal zu reduzieren. Zukünftig ist auf Antrag eine Reduzierung auf bis zu fünf Liter pro Person und Woche möglich. Die Absenkung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Menschen sich um einen bewussteren, weniger abfallintensiven Lebensstil bemühen.
Pro Grundstück muss jedoch mindestens der kleinste Behälter mit dem geringsten Leerungsrhythmus zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit die 40-Liter-Tonne bei vierwöchentlicher Leerung. Die Absenkung muss allerdings geprüft werden, um Missbrauch und „Mülltourismus“ auszuschließen. Bei der Reduzierung des Abfallvolumens auf das Mindestvolumen geht es stets darum, dass der Nutzer auch tatsächlich mit diesem reduzierten Volumen auskommt.
Neuer Partysack
Zur Verbesserung der Serviceleistung und des Angebotes wird aha zukünftig auch einen Zusatzsack, auch Partysack genannt, mit einem Volumen von 40 Litern auf den Wertstoffhöfen anbieten.