Hauruck-Aktion am Ende der Fällsaison: Ende Februar wurde ein wertvoller Weidenauwald am Faustgelände zerstört / Der BUND fordert die Wiederherstellung
Gerd Wach, Naturschutzbeauftragter und Vorstandsmitglied des BUND Region Hannover, ist entsetzt: „Direkt am Ende der Fällsaison wurde ein wertvoller Weidenauwald fast vollständig zerstört. Damit haben wir ein kleines Stück Wildnis im eng besiedelten Stadtteil Linden-Nord verloren!“
Eine Besichtigung vor Ort macht das Ausmaß der Zerstörung deutlich. Neben der Fällung zahlreicher Bäume wurde der Boden von schwerem Gerät zerfahren, verdichtet und stark geschädigt. Die Bodenvegetation wurde fast vollständig beseitigt. Dabei handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht: denn bei dem Weidenauwald handelt es sich um ein nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschütztes Biotop. Dessen Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung ist verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) überhaupt möglich. Die UNB wurde jedoch auf Nachfrage des BUND nicht davon in Kenntnis gesetzt.
Hinzukommt, dass es sich um einen nach der FFH-Richtlinie der EU geschützten Lebensraum handelt. Damit liegt laut dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 19) eine Schädigung eines natürlichen Lebensraumes vor, die entsprechend dem Umweltschadensrecht zu sanieren ist.
Auf Nachfrage des BUND bei den Arbeitern vor Ort am Ihmeufer wurde uns mitgeteilt, dass es sich um eine Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht handele. Dies ist allerdings nicht nachvollziehbar. Die vitalen Bäume standen bis zu 30 Meter abseits vom nächsten öffentlichen Weg und viele neigten sich in Richtung Leine. Eine Verkehrssicherungspflicht besteht zumindest für die Bäume am Ufer der Leine nicht. Es wäre ausreichend gewesen, einzelne zu lange Äste in der Nähe des öffentlichen Weges zu kappen. „Hier wurde seitens der Stadt zu weit gegangen“ resümiert René Hertwig, Naturschutzreferent des BUND Region Hannover. „Wir fordern daher die Wiederherstellung des Weidenauwaldes!“