Wohnraum: Rat hat Zweckentfremdungssatzung beschlossen

Was lange währt, wird endlich gut: Am Donnerstagabend, 26. Juni 2025, hat der hannoversche Stadtrat die Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum verabschiedet. Die Mehrheit kam mit den Stimmen von Grünen, SPD, BSW, Linken und „Hannoveranern“ zustande. CDU, FDP und AfD stimmten dagegen. Mit der Satzung will die Stadt verhindern, dass Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen und als Handwerker- oder Ferienwohnungen – wie etwa Airbnb – vermietet werden.

Die Satzung wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt kurzfristig in Kraft treten. Dann können die von der Bauverwaltung bereits eingestellten drei Mitarbeiter*innen endlich loslegen. Handlungsbedarf besteht insbesondere auch in Linden-Limmer. Wie Punkt-Linden berichtete, gibt es im Stadtbezirk zahlreiche Beispiele für zweckentfremdete Wohngebäude. Bereits im Jahr 2016 hatten die Grünen die Verwaltung aufgefordert, dagegen etwas zu unternehmen. Zukünftig sind Umwandlungen bzw. Zweckentfremdungen genehmigungspflichtig. Bei Verstößen drohen Hauseigentümern empfindliche Bußgelder.

„Linden braucht bezahlbaren Wohnraum!“

Zu diesem Thema passt eine aktuelle Anfrage der Grünen, die auf der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 25.06.2025 von der Verwaltung beantwortet wurde. „Welche Instrumente nutzt die Verwaltung aktuell, um die Verdrängung von Mieter:innen durch Abriss und Neubau in Linden-Limmer entgegenzuwirken?“, so eine der gestellten Fragen.

Zahnärzte am Küchengarten
Zahnärzte am Küchengarten
Limmerstraße 15
30451 Hannover
Linden-Nord

Zitat aus der Antwort der Verwaltung: „Der Stadtbezirk Linden-Limmer weist im Stadtvergleich viele ehemalige Sanierungsgebiete auf. In drei von vier Stadtteilen sind über Jahrzehnte hohe Beträge öffentlicher Fördermittel geflossen, um strukturelle Verbesserungen zu bewirken und trotzdem die Mieten zu begrenzen. (…) Auf der Grundlage der Zweckentfremdungssatzung kann die Verwaltung tätig werden. (…) Mit diesem Instrument soll insbesondere die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen Beherbergungszwecken gesteuert und begrenzt werden. Darüber hinaus unterliegen dann der Abriss von Wohnraum und langfristiger Leerstand der Genehmigungspflicht.“

Bildnachweis: Carsten Tech, Wolfgang Becker, Carsten Tech

2 Gedanken zu „Wohnraum: Rat hat Zweckentfremdungssatzung beschlossen“

  1. Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist 1 Problem, aber es gibt noch ganz andere Probleme.

    Der Mietspiegel müsste komplett überarbeitet werden. Bei den Ausstattungsmerkmalen wird z. B. nur nach Isolierfenstern gefragt, nicht aber nach dem Alter der Fenster. Außerdem sollte eine Erhöhung der Nettokaltmiete nur möglich sein, wenn auch regelmäßig in die Instandhaltung investiert wurde und nicht aufgrund der Tatsache, dass die Preisspanne nur deshalb angestiegen ist, weil Vermieter im Umfeld in ihre Häuser investiert haben.
    Auch die Nebenkosten gehören auf den Prüfstand. Nicht selten sind diese so hoch, dass sie fast ein Drittel der Gesamtmiete ausmachen. Bei geförderten Wohnungen führen sie sogar dazu, dass Wohnungen die eigentlich für 1 Person angemessen wären nicht von Personen angemietet werden können, die auf (aufstockende) Sozialleistungen angewiesen sind, da die Mietobergrenze überschritten wird.
    Anpassungen in diesen Bereichen könnten auch die Sozialausgaben reduzieren…

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2 Gedanken zu „Wohnraum: Rat hat Zweckentfremdungssatzung beschlossen“

  1. Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist 1 Problem, aber es gibt noch ganz andere Probleme.

    Der Mietspiegel müsste komplett überarbeitet werden. Bei den Ausstattungsmerkmalen wird z. B. nur nach Isolierfenstern gefragt, nicht aber nach dem Alter der Fenster. Außerdem sollte eine Erhöhung der Nettokaltmiete nur möglich sein, wenn auch regelmäßig in die Instandhaltung investiert wurde und nicht aufgrund der Tatsache, dass die Preisspanne nur deshalb angestiegen ist, weil Vermieter im Umfeld in ihre Häuser investiert haben.
    Auch die Nebenkosten gehören auf den Prüfstand. Nicht selten sind diese so hoch, dass sie fast ein Drittel der Gesamtmiete ausmachen. Bei geförderten Wohnungen führen sie sogar dazu, dass Wohnungen die eigentlich für 1 Person angemessen wären nicht von Personen angemietet werden können, die auf (aufstockende) Sozialleistungen angewiesen sind, da die Mietobergrenze überschritten wird.
    Anpassungen in diesen Bereichen könnten auch die Sozialausgaben reduzieren…

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