Volksbank: Drei Vereine aus Linden-Limmer erhalten Zuwendung

Harald Matzke übergab an acht Einrichtungen eine finanzielle ZuwendungKunden der Hannoversche Volksbank können beim VR-GewinnSparen mitmachen. Vom monatlichen Einsatz in Höhe von 5 Euro werden 1 Euro für die Lotterie verwendet und 4 Euro als Sparbeitrag. Vom Lotterieanteil kommen 25 % karitativen und gemeinnützigen Zwecken zugute.

Mit diesen Spendengeldern möchte die Bank das gesellschaftliche Engagement fördern. Für die Vereine und Organisationen im Geschäftsgebiet der Hannoverschen Volksbank sowie ihren Niederlassungen Celle und Hildesheimer Börde standen in diesem Jahr insgesamt genau 293.759,22 Euro zur Verfügung. Rund 150.000 Euro entfallen davon auf fünf VW e-up, welche die Hannoversche Volksbank als Elektro-VRmobile ausgeschrieben hatte und die im Laufe des Jahres an die glücklichen Einrichtungen übergeben werden. Eine Jury hat diese aus zahlreichen Bewerbungen ausgewählt.

Die restlichen mehr als 140.000 Euro fließen als finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Initiativen im Geschäftsgebiet der Genossenschaftsbank. 10.000 Euro davon gehen in diesem Jahr an acht Einrichtungen im Westen Hannovers. Im Stadtbezirk Linden-Limmer erhalten drei Vereine aus diesem Topf die folgende Zuwendung:

  • Kanu-Club Limmer e.V. 2.000 Euro für die Anschaffung eines Kanus
  • City of Music e.V. 950 Euro Zuschuss für ein E-Drum Pad
  • Evangelische Kindergarten St. Martin 950 € für neue Spielhäuser

Die Hannoversche Volksbank hat im Rahmen einer kleinen Feierstunde acht Einrichtungen eine finanzielle Zuwendung aus den 2023 angefallenen Reinerträgen des Gewinnsparens überreicht. Die Zuwendungen übergab Filialdirektor Harald Matzke (siehe Bild). Lotterieveranstalter ist die VR-Gewinnspargemeinschaft e. V., die vor über 70 Jahren von den Genossenschaftsbanken hierfür gegründet wurde.

Bewerbung für Vereine

Gemeinnützige Einrichtungen bzw. Initiativen mit einer konkreten Anschaffung können bei der Hannoverschen Volksbank dafür einen Zuschuss aus der Ausschüttung des Gewinnsparvereins beantragen. Sofern der Verein eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung ausstellen darf, kann dieses über den digitalen Antrag Gewinnsparen erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Hannoversche Volksbank