Fössestraße: Skoda prallt gegen geparkten Wohnwagen

Wohnwagen nach Unfall in der Fössestraße
Wohnwagen nach Unfall an der Fössestraße
Ein Verkehrsunfall in der Fössestraße in Linden-Mitte wirft zugleich ein Schlaglicht auf die unterschiedlichen Vorschriften für das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen im öffentlichen Straßenraum.

Nach Angaben der Polizei war ein 26 Jahre alter Mann am Dienstag, 30. Juni 2026, gegen 20 Uhr mit seinem Skoda Fabia stadteinwärts auf der Fössestraße unterwegs. Ihm kam ein Lastwagen entgegen. Nach bisherigen Erkenntnissen geriet der Pkw im Rahmen eines Ausweichmanövers ins Schleudern und prallte seitlich gegen einen ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellten Wohnwagen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Wie Polizeisprecher Tristan Möller gegenüber Punkt-Linden mitteilte, wird gegen den Fahrer des entgegenkommenden Lastwagens nicht ermittelt.

Wohnmobile und Wohnwagen prägen das Straßenbild

Nicht nur an der Fössestraße werden seit längerer Zeit regelmäßig Wohnmobile und Wohnwagen am Fahrbahnrand abgestellt. Dabei gelten jedoch unterschiedliche rechtliche Vorgaben.

Ein zugelassenes und betriebsbereites Wohnmobil wird verkehrsrechtlich wie ein normales Kraftfahrzeug behandelt. Es darf grundsätzlich zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, sofern keine Verkehrszeichen oder andere Vorschriften entgegenstehen.

Anders verhält es sich bei einem abgekoppelten Wohnwagen. Nach § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug höchstens zwei Wochen an derselben Stelle im öffentlichen Straßenraum stehen. Eine Ausnahme gilt lediglich für entsprechend gekennzeichnete Parkflächen. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist muss der Wohnwagen entfernt werden. Nach Auffassung vieler Ordnungsbehörden reicht es dabei nicht aus, den Anhänger lediglich wenige Meter weiter oder auf einen benachbarten Stellplatz zu versetzen, da dies regelmäßig als Umgehung der gesetzlichen Regelung gewertet wird.

Kontrolle liegt beim Ordnungsdienst

Ob die zulässige Parkdauer eingehalten wird, kontrolliert der städtische Ordnungsdienst. Gerade in Straßen wie der Fössestraße, in denen Wohnwagen über längere Zeit das Straßenbild prägen, kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bildnachweis: Stefan Ebers

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