Fössestraße: Skoda prallt gegen geparkten Wohnwagen

Wohnwagen nach Unfall in der Fössestraße
Wohnwagen nach Unfall an der Fössestraße

Ein Verkehrsunfall in der Fössestraße in Linden-Mitte wirft zugleich ein Schlaglicht auf die unterschiedlichen Vorschriften für das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen im öffentlichen Straßenraum.

Nach Angaben der Polizei war ein 26 Jahre alter Mann am Dienstag, 30. Juni 2026, gegen 20 Uhr mit seinem Skoda Fabia stadteinwärts auf der Fössestraße unterwegs. Ihm kam ein Lastwagen entgegen. Nach bisherigen Erkenntnissen geriet der Pkw im Rahmen eines Ausweichmanövers ins Schleudern und prallte seitlich gegen einen ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellten Wohnwagen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden. Wie Polizeisprecher Tristan Möller gegenüber Punkt-Linden mitteilte, wird gegen den Fahrer des entgegenkommenden Lastwagens nicht ermittelt.

Wohnmobile und Wohnwagen prägen das Straßenbild

Nicht nur an der Fössestraße werden seit längerer Zeit regelmäßig Wohnmobile und Wohnwagen am Fahrbahnrand abgestellt. Dabei gelten jedoch unterschiedliche rechtliche Vorgaben.

Ein zugelassenes und betriebsbereites Wohnmobil wird verkehrsrechtlich wie ein normales Kraftfahrzeug behandelt. Es darf grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, spätestens bis zum naächsten TÜV-Termin, im öffentlichen Straßenraum geparkt werden, sofern keine Verkehrszeichen oder andere Vorschriften entgegenstehen.

Anders verhält es sich bei einem abgekoppelten Wohnwagen. Nach § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug höchstens zwei Wochen an derselben Stelle im öffentlichen Straßenraum stehen. Eine Ausnahme gilt lediglich für entsprechend gekennzeichnete Parkflächen. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist muss der Wohnwagen entfernt werden. Nach Auffassung vieler Ordnungsbehörden reicht es dabei nicht aus, den Anhänger lediglich wenige Meter weiter oder auf einen benachbarten Stellplatz zu versetzen, da dies regelmäßig als Umgehung der gesetzlichen Regelung gewertet wird.

Kontrolle liegt beim Ordnungsdienst

Ob die zulässige Parkdauer eingehalten wird, kontrolliert der städtische Ordnungsdienst. Gerade in Straßen wie der Fössestraße, in denen Wohnwagen über längere Zeit das Straßenbild prägen, kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bildnachweis: Stefan Ebers

11 Kommentare zu „Fössestraße: Skoda prallt gegen geparkten Wohnwagen“

  1. Ich bin gespannt wie es sich in Zukunft verhält, wenn die Mieten steigen und das Einkommen/ die Rente mit der Erhöhung nicht mehr Schritt halten kann.
    Die Kürzung beim Wohngeld bringt viele auch an ihre finanziellen Grenzen, so dass sich die Betroffenen nach bezahlbaren Alternativen umsehen werden. Die Zahl der am Straßenrand abgestellten Wohnwagen dürfte sicher steigen, denn diese darf man auch „OFW“ besitzen, im Gegensatz zum Kleingarten. Aber vielleicht ändern sich die Vorgaben noch, wenn Wohnen einfach nicht mehr bezahlbar ist.

    Stehen am Maschsee eigentlich immer noch die Werbeanhänger?

    Antworten
    • „Stellt man das Gespann nicht nur ab, sondern schläft auch darin, sieht die Sache etwas anders aus. Einmaliges Übernachten im Caravan zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus.“ https://www.promobil.de/tipps/caravan-uebernachten-strassenrand-parken-autobahn/
      Ich halte es für keine gute Idee der Wohnungsnot damit begegnen zu wollen, dass man über einen einmaligen Regenerationsschlaf hinaus gehend das Übernachten in Wohnwägen erlaubt, die am Fahrbahnrand abgestellt sind.
      Nicht zuletzt deshalb, weil der konkrete Vorfall in der Fössestraße zeigt, dass das ein unliebsames Aufwachen zur Folge haben kann.

      Antworten
      • Natürlich ist das dauerhafte Übernachten nicht erlaubt, auch in Kleingärten nicht. Aber wenn sich die Menschen keinen Wohnraum mehr leisten können oder auch keine Wohnung mehr bekommen, weil sie den Ansprüchen der Vermieter nicht gerecht werden können, werden die Menschen kreativ und holen sich günstige Wohnwagen oder bauen sich eine Schlaf- und Wohnmöglichkeit auf Rädern. Nicht ohne Grund gab es schon das Projekt „Little Homes“ für Obdachlose.

        Antworten
        • Der Verein Little home schreibt dazu unter dem Titel, häufig gestellte Fragen:
          „Häufige Stolperfallen beim Engagement – und wie Du sie vermeidest
          So schön das Konzept auch ist: Manchmal gibt es Missverständnisse oder unrealistische Erwartungen. Hier sind ein paar Punkte, die Du beachten solltest:
          „Ein Little Home löst das Problem der Obdachlosigkeit”
          Nein, das tut es nicht. Es ist ein wichtiger Baustein, aber keine Komplettlösung. Obdachlosigkeit hat viele Ursachen – von psychischen Erkrankungen über Sucht bis hin zu struktureller Armut. Das Little Home 2.0 bietet Schutz und Würde, aber es braucht zusätzlich soziale Betreuung, medizinische Versorgung und langfristige Perspektiven.“
          Quelle: Internetseite von Little Homes
          https://www.little-home.eu/#FAQ
          Ein weiterer Punkt ist, dass „Little Homes“ nicht einfach irgendwo im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Dazu schreibbt Little Homes:
          „Dürfen die Little Homes überall stehen?
          Nein. Um Genehmigungen und Standplätze kümmert sich das Little Home Team.“
          Und weiter:
          „Wie findet ihr die Stellplätze?
          Das bleibt unser Betriebsgeheimnis.“

          Aber bei dem Wohnwagen, die in der Fössestraßße (und andernorts) abgestellt sind und von denen jetzt einer in der Fössestraße angefahren wurde, geht es ja gar nicht um eine Notunterkunft. Und auch die meisten anderen Wohnwagen und Wohnmobile, die am Straßenrand geparkt sind, sind keine Notunterkünfte, sondern es sind Fahrzeuge, oft sehr teure Fahrzeuge, bei denen die Eigentümer die Kosten für eine Unterbringung auf einem bezahlten und bewachten Stellplatz scheuen und denken es werde schon gut gehen, wenn ich den Wohnwagen einfach irgendwo am Straßenrand parke und da wird sich schon keiner dran stören.

          Antworten
          • Das Projekt „Little Home“ ist mir sehr gut bekannt. Eine Nutzerin wollte ihr „Zuhause“ aber nicht auf dem kirchlichen Grund stehen lassen und hat den Standort eigenmächtig geändert.

            Ein Wohnwagen ist im Normalfall angemeldet, warum sollte dieser dann auch nicht am Straßenrand stehen? Das Leben im selbigen ist nicht am Straßenrand erlaubt, wegen der Entleerung der Toilette und des Brauchwassers, so habe ich es mal vor Jahren gehört. Ich kenne die Regelung nicht, damit musste ich mich bisher nicht befassen. Die Werbeanhänger am Maschsee stell(t)en ja auch kein Problem dar und Transporter und LKWs in Wohnstraßen auch nicht.

  2. In dem auf dem Foto gezeigten Bereich der Fössestraße gibt es keine Wohnhäuser, von daher dürften sich kaum jemand beschweren, dass dadurch ein Anwohnerparkplatz verloren geht. Habt ihr gehofft, hier eine emotionsgeladene Diskussion zu entfachen oder warum stellt ihr das offensichtlich ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug in den Fokus?

    Antworten
    • Ob das „Fahrzeug“ genauer der Wohnanhänger ordnungsgemäß geparkt ist, kann man aufgrund des Zeitungsfotos nur vermuten. „Möchten Sie also nur einen Anhänger abstellen – also ohne das entsprechende Zugfahrzeug –, ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.“ https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger-parken/
      Auf dem Zeitungsfoto kann man nicht sehen, wie lange der Wohnanhänger dort schon geparkt hat. Nach meiner Beobachtung vernachlässigt die Verwaltung ihre Aufgabe, das Einhalten der Höchstparkdauer für Anhänger zu kontrollieren. Es kann also durchaus so sein, dass der Wohnanhänger dort nicht ordnungsgemäß geparkt hat.
      Dass es in unmittelbare Nähe keine Wohnhäuser gibt, ist kein Grund, das Parken von Wohnanhängern oder Anhängern zu dulden.
      Gerade erst hatten wir ein Starkregenereignis, dass zahlreiche Schäden verursacht hat. Ein Grund dafür ist Flächenversiegelung. Zudem wird es besonders in der Stadt an heißen Tagen deshalb sehr warm, weil die zahlreichen Beton- und Asphaltflächen und die darauf abgestellten Fahrzeuge und Anhänger sich sehr stark aufheizen und in den Abend- und Nachtstunden, wenn es eigentlich abkühlt, ihre aufgeladene Hitze an die Umgebung abgeben.
      Du benutzt den Begriff „Anwohnerparkplatz“. Es gibt aber in Linden leider keine Anwohnerparkzonen-Regelung. Eine Anwohnerparkzonen-Regelung könnte allerdings ein erster Schritt sein zu verdeutlichen, dass das Abstellen von Fahrzeugen eine Flächenaneignung darstellt, die auf Kosten der Gemeinschaft geht.
      Und wer vor seiner Haustür keinen Parkplatz findet, der kann ja zum Beispiel in der Fössestraße parken und hätte dann einen kleinen Fußweg. Oder besser er könnte, wenn in der Fössestraße nicht so viele Wohnanhänger stünden.

      Antworten
  3. Es ist anscheinend so, dass viele Menschen, die sich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil leisten können, die Ausgaben scheuen, dafür einen überwachten Stellplatz zu mieten, wo der Wohnwagen sicher vor Diebstahl, Vandalismus oder Unfallschäden geparkt werden kann.
    In einem sehr prägnanten Film des Bayrischen Rundfunks kritisiert die Nürnberger Stadträtin Claudia Bälz von der CSU das dauerhafte Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern am Fahrbahnrand so:
    „Ich find’s unsozial. Da handeln Leute nach dem Motto: Es ist mir egal, dass andere beeinträchtigt werden. Hauptsache, ich kann mein Gefährt kostenfrei abstellen. Alles andere ist mir egal. Das ist ohne Rücksicht.“
    Zitiert bei Minute 1:50 in dem Video „Wohin mit dem Wohnwagen? vom Bayrischen Rundfunk vom 05.11.2025
    Im selben Video sagt Manfred Ratz vom Bürgerverein Nürnberg-Reichelsdorf zum Thema Wohnmobile und Wohnwagen, die am Fahrbahnrand abgestellt werden: „Es ist eine Frechheit, solche Dinge abzustellen. Wenn man sich schon so ein Gefährt kauft, sollte man einen Parkplatz oder einen Stellplatz nachweisen können.“
    Hier der Link zum Film in der ARD-Mediathek:
    https://www.ardmediathek.de/video/kontrovers/wohin-mit-dem-wohnwagen/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDE1NjMzQTAvc2VjdGlvbi85MzNjNGNiMy0wOTJiLTRlMWYtYmY3ZC1lZWY1ODc3ZDNhZGI
    Ich habe allerdings die Befürchtung, dass Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer*innen, die dreist genug sind, ihr „rollendes Heim“ einfach am Fahrbahnrand zu parken, auch nicht davor zurückschrecken würden, einen „Stellplatz“ nachzuweisen, den sie gar nicht wirklich benutzen, sondern stattdessen weiterhin den Fahrbahnrand zuparken.

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11 Kommentare zu „Fössestraße: Skoda prallt gegen geparkten Wohnwagen“

  1. Ich bin gespannt wie es sich in Zukunft verhält, wenn die Mieten steigen und das Einkommen/ die Rente mit der Erhöhung nicht mehr Schritt halten kann.
    Die Kürzung beim Wohngeld bringt viele auch an ihre finanziellen Grenzen, so dass sich die Betroffenen nach bezahlbaren Alternativen umsehen werden. Die Zahl der am Straßenrand abgestellten Wohnwagen dürfte sicher steigen, denn diese darf man auch „OFW“ besitzen, im Gegensatz zum Kleingarten. Aber vielleicht ändern sich die Vorgaben noch, wenn Wohnen einfach nicht mehr bezahlbar ist.

    Stehen am Maschsee eigentlich immer noch die Werbeanhänger?

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    • „Stellt man das Gespann nicht nur ab, sondern schläft auch darin, sieht die Sache etwas anders aus. Einmaliges Übernachten im Caravan zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus.“ https://www.promobil.de/tipps/caravan-uebernachten-strassenrand-parken-autobahn/
      Ich halte es für keine gute Idee der Wohnungsnot damit begegnen zu wollen, dass man über einen einmaligen Regenerationsschlaf hinaus gehend das Übernachten in Wohnwägen erlaubt, die am Fahrbahnrand abgestellt sind.
      Nicht zuletzt deshalb, weil der konkrete Vorfall in der Fössestraße zeigt, dass das ein unliebsames Aufwachen zur Folge haben kann.

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      • Natürlich ist das dauerhafte Übernachten nicht erlaubt, auch in Kleingärten nicht. Aber wenn sich die Menschen keinen Wohnraum mehr leisten können oder auch keine Wohnung mehr bekommen, weil sie den Ansprüchen der Vermieter nicht gerecht werden können, werden die Menschen kreativ und holen sich günstige Wohnwagen oder bauen sich eine Schlaf- und Wohnmöglichkeit auf Rädern. Nicht ohne Grund gab es schon das Projekt „Little Homes“ für Obdachlose.

        Antworten
        • Der Verein Little home schreibt dazu unter dem Titel, häufig gestellte Fragen:
          „Häufige Stolperfallen beim Engagement – und wie Du sie vermeidest
          So schön das Konzept auch ist: Manchmal gibt es Missverständnisse oder unrealistische Erwartungen. Hier sind ein paar Punkte, die Du beachten solltest:
          „Ein Little Home löst das Problem der Obdachlosigkeit”
          Nein, das tut es nicht. Es ist ein wichtiger Baustein, aber keine Komplettlösung. Obdachlosigkeit hat viele Ursachen – von psychischen Erkrankungen über Sucht bis hin zu struktureller Armut. Das Little Home 2.0 bietet Schutz und Würde, aber es braucht zusätzlich soziale Betreuung, medizinische Versorgung und langfristige Perspektiven.“
          Quelle: Internetseite von Little Homes
          https://www.little-home.eu/#FAQ
          Ein weiterer Punkt ist, dass „Little Homes“ nicht einfach irgendwo im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Dazu schreibbt Little Homes:
          „Dürfen die Little Homes überall stehen?
          Nein. Um Genehmigungen und Standplätze kümmert sich das Little Home Team.“
          Und weiter:
          „Wie findet ihr die Stellplätze?
          Das bleibt unser Betriebsgeheimnis.“

          Aber bei dem Wohnwagen, die in der Fössestraßße (und andernorts) abgestellt sind und von denen jetzt einer in der Fössestraße angefahren wurde, geht es ja gar nicht um eine Notunterkunft. Und auch die meisten anderen Wohnwagen und Wohnmobile, die am Straßenrand geparkt sind, sind keine Notunterkünfte, sondern es sind Fahrzeuge, oft sehr teure Fahrzeuge, bei denen die Eigentümer die Kosten für eine Unterbringung auf einem bezahlten und bewachten Stellplatz scheuen und denken es werde schon gut gehen, wenn ich den Wohnwagen einfach irgendwo am Straßenrand parke und da wird sich schon keiner dran stören.

          Antworten
          • Das Projekt „Little Home“ ist mir sehr gut bekannt. Eine Nutzerin wollte ihr „Zuhause“ aber nicht auf dem kirchlichen Grund stehen lassen und hat den Standort eigenmächtig geändert.

            Ein Wohnwagen ist im Normalfall angemeldet, warum sollte dieser dann auch nicht am Straßenrand stehen? Das Leben im selbigen ist nicht am Straßenrand erlaubt, wegen der Entleerung der Toilette und des Brauchwassers, so habe ich es mal vor Jahren gehört. Ich kenne die Regelung nicht, damit musste ich mich bisher nicht befassen. Die Werbeanhänger am Maschsee stell(t)en ja auch kein Problem dar und Transporter und LKWs in Wohnstraßen auch nicht.

  2. In dem auf dem Foto gezeigten Bereich der Fössestraße gibt es keine Wohnhäuser, von daher dürften sich kaum jemand beschweren, dass dadurch ein Anwohnerparkplatz verloren geht. Habt ihr gehofft, hier eine emotionsgeladene Diskussion zu entfachen oder warum stellt ihr das offensichtlich ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug in den Fokus?

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    • Ob das „Fahrzeug“ genauer der Wohnanhänger ordnungsgemäß geparkt ist, kann man aufgrund des Zeitungsfotos nur vermuten. „Möchten Sie also nur einen Anhänger abstellen – also ohne das entsprechende Zugfahrzeug –, ist dies für maximal vierzehn Tage gestattet. Ist diese Frist verstrichen, muss der Halter den Anhänger umsetzen. Versäumt er dies, kann gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro drohen.“ https://www.bussgeldkatalog.org/anhaenger-parken/
      Auf dem Zeitungsfoto kann man nicht sehen, wie lange der Wohnanhänger dort schon geparkt hat. Nach meiner Beobachtung vernachlässigt die Verwaltung ihre Aufgabe, das Einhalten der Höchstparkdauer für Anhänger zu kontrollieren. Es kann also durchaus so sein, dass der Wohnanhänger dort nicht ordnungsgemäß geparkt hat.
      Dass es in unmittelbare Nähe keine Wohnhäuser gibt, ist kein Grund, das Parken von Wohnanhängern oder Anhängern zu dulden.
      Gerade erst hatten wir ein Starkregenereignis, dass zahlreiche Schäden verursacht hat. Ein Grund dafür ist Flächenversiegelung. Zudem wird es besonders in der Stadt an heißen Tagen deshalb sehr warm, weil die zahlreichen Beton- und Asphaltflächen und die darauf abgestellten Fahrzeuge und Anhänger sich sehr stark aufheizen und in den Abend- und Nachtstunden, wenn es eigentlich abkühlt, ihre aufgeladene Hitze an die Umgebung abgeben.
      Du benutzt den Begriff „Anwohnerparkplatz“. Es gibt aber in Linden leider keine Anwohnerparkzonen-Regelung. Eine Anwohnerparkzonen-Regelung könnte allerdings ein erster Schritt sein zu verdeutlichen, dass das Abstellen von Fahrzeugen eine Flächenaneignung darstellt, die auf Kosten der Gemeinschaft geht.
      Und wer vor seiner Haustür keinen Parkplatz findet, der kann ja zum Beispiel in der Fössestraße parken und hätte dann einen kleinen Fußweg. Oder besser er könnte, wenn in der Fössestraße nicht so viele Wohnanhänger stünden.

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  3. Es ist anscheinend so, dass viele Menschen, die sich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil leisten können, die Ausgaben scheuen, dafür einen überwachten Stellplatz zu mieten, wo der Wohnwagen sicher vor Diebstahl, Vandalismus oder Unfallschäden geparkt werden kann.
    In einem sehr prägnanten Film des Bayrischen Rundfunks kritisiert die Nürnberger Stadträtin Claudia Bälz von der CSU das dauerhafte Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern am Fahrbahnrand so:
    „Ich find’s unsozial. Da handeln Leute nach dem Motto: Es ist mir egal, dass andere beeinträchtigt werden. Hauptsache, ich kann mein Gefährt kostenfrei abstellen. Alles andere ist mir egal. Das ist ohne Rücksicht.“
    Zitiert bei Minute 1:50 in dem Video „Wohin mit dem Wohnwagen? vom Bayrischen Rundfunk vom 05.11.2025
    Im selben Video sagt Manfred Ratz vom Bürgerverein Nürnberg-Reichelsdorf zum Thema Wohnmobile und Wohnwagen, die am Fahrbahnrand abgestellt werden: „Es ist eine Frechheit, solche Dinge abzustellen. Wenn man sich schon so ein Gefährt kauft, sollte man einen Parkplatz oder einen Stellplatz nachweisen können.“
    Hier der Link zum Film in der ARD-Mediathek:
    https://www.ardmediathek.de/video/kontrovers/wohin-mit-dem-wohnwagen/br/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDE1NjMzQTAvc2VjdGlvbi85MzNjNGNiMy0wOTJiLTRlMWYtYmY3ZC1lZWY1ODc3ZDNhZGI
    Ich habe allerdings die Befürchtung, dass Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer*innen, die dreist genug sind, ihr „rollendes Heim“ einfach am Fahrbahnrand zu parken, auch nicht davor zurückschrecken würden, einen „Stellplatz“ nachzuweisen, den sie gar nicht wirklich benutzen, sondern stattdessen weiterhin den Fahrbahnrand zuparken.

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