
Ein Kläger in der Nikolaistraße verlangt von der Landeshauptstadt Hannover die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für mehrere sogenannte Blaue Tonnen im öffentlichen Straßenraum. Nach seiner Auffassung spricht nichts gegen die Nutzung der betreffenden Fläche. Diese liege hinter einem größeren Baum und sei sowohl von der Fahrbahn als auch vom Gehweg abgetrennt. Zudem werde sie derzeit nicht anderweitig genutzt.
Der Hauseigentümer argumentiert, dass eine Aufstellung der Tonnen auf seinem Privatgrundstück erhebliche Nachteile mit sich bringe. So befürchtet er eine erhöhte Brand- und Einbruchsgefahr sowie Einschränkungen der Wohnqualität seiner Mieter. Außerdem wolle er die Fläche auf dem Grundstück weiterhin als Parkmöglichkeit für Handwerker, Lieferdienste oder bei Umzügen freihalten. Eine öffentliche Sammelstelle für Altpapier gebe es in unmittelbarer Nähe derzeit nicht. Auch der Weg zum Wertstoffhof sei seinen Mietern nicht zuzumuten.
Die Landeshauptstadt Hannover lehnt den Antrag dagegen ab. Aus Sicht der Verwaltung müssen öffentliche Flächen für andere mögliche Nutzungen verfügbar bleiben. Genannt werden etwa Fahrradbügel, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge oder Abstellflächen für E-Scooter. Würde dem Antrag stattgegeben, könnten ähnliche Anträge anderer Grundstückseigentümer nur schwer abgelehnt werden. Dies könnte zu einer zunehmenden Belegung des öffentlichen Raums mit Altpapiertonnen führen und das Stadtbild beeinträchtigen.
Nach Angaben der Stadt stehen in der betreffenden Straße derzeit zwar keine Altpapiercontainer auf einer Wertstoffinsel, eine Wiederaufstellung werde jedoch erwartet. Zudem sei es dem Kläger zuzumuten, die Tonnen auf einer unmittelbar an den Gehweg angrenzenden Fläche seines Grundstücks aufzustellen oder die vorhandenen Wertstoffhöfe und Wertstoffinseln zu nutzen. Anders als Restmüllbehälter seien Altpapiertonnen zudem keine verpflichtend vorzuhaltenden Abfallbehälter.
Ausgang des Verfahrens
Laut Richterin und Pressesprecherin am Verwaltungsgericht Hannover Mieke Westphal ist folgende Entscheidung getroffen worden:
„Die 7. Kammer hat gestern die Klage auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altpapiertonnen abgewiesen. Die Landeshauptstadt habe ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt, indem sie darauf verwiesen hat, dass der Kläger die nahe gelegene Wertstoffinsel für die Entsorgung nutzen könne sowie über ausreichende Aufstellflächen auf privatem Grund verfüge.“
Diese Entscheidung hat sicher auch Auswirkungen auf Hauseigentümer im Stadtbezirk Linden-Limmer, wo Abstellplätze ebenfalls Mangelware sind.