Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der extremen Trockenheit und der Hitze in öffentlichen Park- und Grünanlagen das Grillen und offenes Feuer verboten sind.
Solange sich die Wetterlage nicht grundlegend ändert, ist die Gefahr eines Flächenbrandes bei offenem Feuer zu groß. Derzeit meldet der Deutsche Wetterdienst sowohl beim Waldbrand-Index als auch beim Grasland-Feuer-Index Stufe 4 von 5.
Das Verbot stützt sich auf § 11 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst wird entsprechende Kontrollen vornehmen, zunächst aber noch den Fokus auf Information und Belehrung legen.
Da die Mitarbeiter*innen jedoch nicht überall im Einsatz sein können, appelliert die Stadt dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger*innen und bittet um besondere Umsicht. Dazu zählt auch fahrlässiges Handeln, etwa das Wegwerfen glimmender Zigarettenstummel, zu unterlassen. Grundsätzlich ist das Wegwerfen von Zigarettenkippen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ohnehin verboten und kann geahndet werden.
Sobald das Grillen witterungsbedingt wieder vertretbar ist, wird die Stadt darüber informieren.
Unabhängig von diesem temporären Verbot ist das Grillen auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen wie dem Maschpark, dem Großer Garten und dem Berggarten sowie in den Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich untersagt.