Kündigungsbutton – Verbraucherzentrale mahnt enercity ab

Verbraucherzentrale Niedersachsen
VZ Niedersachsen
Fast zwei Jahre hatten Anbieter Zeit, den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf ihren Websites zu implementieren. Dennoch erfüllen manche Websites diese Anforderungen noch immer nicht. Ein aktueller Fall betrifft den hannoverschen Energieversorger enercity. Die Beschriftung des Bestätigungsbuttons auf ihrer Website suggeriert, dass es sich nur um eine Anfrage handelt. Gesetzlich gefordert ist jedoch eine eindeutige Kennzeichnung, die Verbraucherinnen und Verbrauchern klar signalisiert, dass durch das Anklicken die Kündigung ausgelöst wird.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte die enercity AG deshalb abgemahnt. Das Unternehmen hat nun eine Unterlassungserklärung unterschrieben und sich verpflichtet, die korrekte Umsetzung bis zum 20. Juni 2024 vorzunehmen.

Aktuell gelangen Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf enercity.de die Schaltfläche zur Kündigung klicken, auf eine Bestätigungsseite. Diese ist mit „Anfrage einreichen“ überschrieben, und auch der abschließende Button ist mit „Einreichen“ beschriftet. „Gesetzlich ist klar geregelt, dass der Button mit einer eindeutigen Formulierung wie ‚Jetzt kündigen‘ gekennzeichnet sein muss“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dies sei keine bloße Formalie, sondern erfülle einen wichtigen Zweck: „Es soll erkennbar sein, dass mit dem Anklicken bereits die Kündigung ausgesprochen und nicht erst eine Anfrage gesendet wird“. Besonders bei Energielieferverträgen sei dies wichtig, da eine Kündigung hier nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden könne.

Es geht darum, die Kündigung ebenso eindeutig darzustellen wie das Abschließen eines Vertrages oder den Kauf eines Produktes. „Auch für den Bestellbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Er muss mit ‚Zahlungspflichtig bestellen‘ oder einer ähnlichen Formulierung eindeutig beschriftet sein“, erläutert Zietlow-Zahl. Diese Vorgabe sollte daher nicht neu und für Anbieter leicht umsetzbar sein.

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die enercity AG eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Bis zum 20. Juni 2024 muss der Energieversorger die gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons nachholen.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Niedersachsen

Dazu das Statement eines enercity Unternehmenssprechers gegenüber Punkt-Linden:
Die Benennung des Buttons haben wir umgehend angepasst, um dem von der Verbraucherzentrale Niedersachsen geforderten Wortlaut ganz korrekt zu entsprechen. Selbstverständlich war es für Kund:innen jederzeit auf allen Kanälen möglich, ihre Kündigung vorzunehmen.

Bildnachweis: VZN