Kanal Uferzone wegen Baustelle Wasserstadt teilweise abgesperrt

Gesperrter Kanalzugang 14-5-24Gern wird in Limmer in den Kanälen gebadet. Nicht nur Kinder und Jugendliche nutzen im Sommer die kostenfreien Badestellen am Stich- und am Leineabstiegskanal mit der Schleusenanlage. Im Bereich der Baustelle Wasserstadt sind allerdings die Zugänge zum kühlenden Nass allerdings abgesperrt.

Die Kanäle sind Bundeswasserstraßen – hier gelten feste Regeln

„Nach dem eher kühleren Mai erwarten wir endlich höhere Temperaturen, die zu einem Badevergnügen einladen. Die Bundeswasserstraßen, mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert, stellen eine hohe Anziehungskraft dar“, teilte das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bereits im Juni 2021 mit. Doch so verlockend es sei: Es handele sich auch bei den Kanälen um Bundeswasserstraßen und keine ruhigen Badegewässer. Deshalb gibt das Amt folgende Hinweise: „Jeder, der sich auf einer Wasserstraße bewegt, hat sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Im gesamten Schleusenbereich einschließlich der Schleusenvorhäfen ist das Baden und Schwimmen verboten. Dies gilt auch im Bereich von Brücken, Liegestellen, Häfen, Pumpwerken und Wehren, jeweils 100 m in beiden Richtungen ober- und unterhalb. Bei Nichtbeachtung des Badeverbots können Bußgelder bis zu 200 € fällig werden.“

Das Badevergnügen ist schon lange ein Thema

Das Thema ist im Mai 2021 auch im Stadtbezirksrat Linden-Limmer erörtert worden. Schon damals wurde festgestellt, dass Beeinträchtigungen der Badefreude durch den Bau der Wasserstadt entstehen.

„Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, auf den Bauunternehmer und Besitzer des Geländes der Wasserstadt, Günter Papenburg, einzuwirken, die Einzäunung der Baustelle der zukünftigen Wasserstadt so zu gestalten, dass ein ausreichend breiter Korridor zum Ufer westlich der Schleuse (konkret: Kanuclub bis zur Spitze / „Deutsches Eck“), errichtet und so der Uferbereich zugänglich gemacht wird“, hieß es im Bezirksrat. Die Stadtverwaltung teilte daraufhin mit: „Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Uferbereich um Flächen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung handelt und nicht um Eigentumsflächen der Wasserstadt Limmer Entwicklungsgesellschaft (WLEG), sodass die Verantwortung für den Aufenthalt und die Sicherung der Uferbereiche bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung liegt. Gleichwohl wurde dem Antrag dahin gehend gefolgt, dass die WLEG über den Sachverhalt informiert wurde. Die WLEG weist darauf hin, dass ein Aufenthalt nach Beginn des Baustellenbetriebes künftig auf ihrem Areal nicht mehr möglich sein wird.“

Zuständig für Gestaltung der Uferzonen ist der Bezirksrat

„Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer bekräftigt seine Entscheidung zur Uferparkplanung vom 20.06.2023 insbesondere im Hinblick auf Lage und Führung des asphaltierten 3,5 m breiten Radweges“, schreibt jetzt CDU-Einzelvertreter Michael Klenke in einem Antrag. „Für den Fall, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover weiterhin das alleinige Entscheidungsrecht des Bezirksrates Linden-Limmer zur Gestaltung des Uferparks ignoriert wird eine erneute Beantragung einer Entscheidung der Kommunalaufsicht durch den Bezirksbürgermeister Herrn Rainer-Jörg Grube angeregt.“

Bildnachweis: Stefan Ebers