Vier Wahlkreise gibt es in der Landeshauptstadt Hannover und den Umlandkommunen. Limmer, Linden-Mitte, Linden-Nord und Linden-Süd gehören dabei zum Wahlkreis-Nummer 42 und damit zu Hannover-Stadt II. Gemäß der Wahlordnung werden Wahlberechtigte mittels Wahlbenachrichtigung darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält spezifische Angaben
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte sind zunächst dazu angehalten, im genannten Wahlraum zu wählen. Auf Antrag kann jedoch ein Wahlschein ausgestellt werden (auch online), der es erlaubt, entweder per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises zu wählen. Dies ist etwa dann relevant, wenn der Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist. Im Wahlraum wird in der Regel mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass die wahlberechtigte Person dort wahlberechtigt ist. Zusätzlich wird empfohlen, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten, um die eigene Identität nachweisen zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wahlvorstand dazu berechtigt ist, die Wahlbenachrichtigung einzubehalten.
Die in Linden-Limmer vorhandenen Wahlräume im Wahlbezirk für 19.246 Wahlberechtigte sind:
- aha – Betriebsstätte Linden-Mitte, Billungstraße 2-4
- GS Albert-Schweitzer-Schule, Liepmannstraße 6
- GS Am Lindener Markt, Davenstedter Straße 14
- GS Eichendorffschule (nicht barrierefrei), Hennigesstraße 3
- GS Salzmannstrasse (nicht barrierefrei), Salzmannstraße 3
- GY Helene-Lange-Schule, Hohe Straße 24
- GY Helene-Lange-Schule (Außenstelle), Badenstedter Straße 14
- GY Humboldtschule, Ricklinger Straße 95
- GY Limmer, Wunstorfer Straße 14
- Kath. Pfarrgemeinde St. Benno, Offensteinstraße 6
- Kirchengemeinde St. Nikolai, Sackmannstraße 27
- Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1
- Werner-Blumenberg-Haus, Pfarrlandstraße 3-5